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  • US-Militär kapert Öltanker in Karibik: Venezuela wirft USA "dreisten Raubüberfall" vor

    Die venezolanische Regierung hat die Erstürmung eines Öltankers vor der Küste des südamerikanischen Landes durch das US-Militär scharf verurteilt. In einer Stellungnahme des Außenministeriums in Caracas hieß es, der Einsatz sei "ein dreister Raubüberfall und ein Akt internationaler Piraterie". Die venezolanische Regierung kündigte an, die Beschlagnahmung des Tankers vor internationalen Gremien anzuprangern.

    Washington hat am Mittwoch in der Karibik einen Öltanker festgesetzt, der "Teil eines illegalen Netzwerks zur Finanzierung ausländischer Terrororganisationen" sein soll. Ein von US-Justizministerin Pam Bondi veröffentlichtes Video zeigt den Einsatz, an dem unter anderem die US-Küstenwache beteiligt war. Zu sehen ist, wie sich ein Hubschrauber dem Tanker nähert. US-Soldaten seilen sich daraufhin auf das Deck des Tankers ab und sichern das Schiff mit gezückten Waffen. Von der Mannschaft ist nichts zu sehen.

    Today, the Federal Bureau of Investigation, Homeland Security Investigations, and the United States Coast Guard, with support from the Department of War, executed a seizure warrant for a crude oil tanker used to transport sanctioned oil from Venezuela and Iran. For multiple… pic.twitter.com/dNr0oAGl5x

    — Attorney General Pamela Bondi (@AGPamBondi) December 10, 2025

    Die Kaperung eines Öltankers bedeutet eine weitere Eskalation der Spannungen zwischen den USA und Venezuela. Seit September hat die Trump-Regierung wiederholt Boote angeblicher Drogenschmuggler angegriffen und Kriegsschiffe vor Venezuela in Stellung gebracht. Der international isolierte venezolanische Präsident Nicolás Maduro vermutet dahinter Pläne der USA, ihn zu stürzen.

    Laut Justizministerin Bondi wurde der Tanker für den Transport von sanktioniertem Öl aus Venezuela und Iran genutzt. Ähnlich äußerte sich FBI-Direktor Kash Patel. Das Schiff stehe seit mehreren Jahren unter Sanktionen der Vereinigten Staaten. Die Soldaten hätten nun einen Beschlagnahmebeschluss vollstreckt.

    Mehr zum Thema ‒ Spannungen nehmen zu: US-Militär fliegt zwei Kampfflugzeuge über den Golf von Venezuela

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  • NRW: Blechen für den Rettungswagen

    Ausgelöst haben den Streit die Krankenkassen. Es gäbe zu viele Leerfahrten, monierten sie, also Einsätze, bei denen am Ende gar keine Kranken zu transportieren wären. Und die Kassen dürften diese Kosten gar nicht übernehmen.

    Üblicherweise wird ein Krankentransport zwischen den Krankenkassen und den Kommunen abgerechnet. Wenn nun die Kassen die Gesamtsumme der Leerfahrten, die ungefähr 25 Prozent ausmachen sollen, nicht mehr zahlen, bleiben die Kommunen auf diesen Kosten sitzen. Nachdem diese aber dafür gar kein Geld zur Verfügung haben, erstellen sie dann Gebührenbescheide für die Kranken.

    Die Stadt Essen ist die erste, die das durchgerechnet und bereits angekündigt hat: Ein Krankenwagen koste die Patienten künftig 267 Euro Eigenanteil, ein Krankentransport etwa zur Dialyse 62 Euro. Der Krankenwageneinsatz kostet dort 1.020 Euro ‒ die "Zuzahlung" deckt also genau den Anteil der Leerfahrten. Wuppertal hat gerade beschlossen, welchen Betrag es den Krankenkassen in Rechnung stellen wird, und kam auf 546 Euro, falls im Wagen kein Notarzt ist ‒ mit Notarzt 994 Euro. Auch Wuppertal hat angekündigt, die von den Kassen nicht übernommene Differenz an die Patienten weiterzureichen. Minden, Kleve, Gelsenkirchen, Rhein-Sieg-Kreis ‒ quer durch NRW werden derartige Beschlüsse gefasst.

    Völlig unklar ist jedoch, was geschehen soll, wenn die Patienten diese "Zuzahlung" gar nicht leisten können. Für viele Städte im Ruhrgebiet ein überaus relevantes Problem, besonders für Gelsenkirchen, wo 25 Prozent der Erwachsenen Bürgergeld beziehen, was theoretisch bedeutet, die Stadt würde auf jedem vierten Fall sitzenbleiben oder mit dem Versuch, das Geld dort einzutreiben, wo es nicht ist, noch höhere Kosten verursachen.

    Der Städtetag NRW rechnet damit, dass die von den Krankenkassen nicht mehr übernommenen Kosten im Jahr mindestens 250 Millionen Euro betragen werden. Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen hat schon erklärt, es sehe "bislang keine Möglichkeit, den Kommunen zu helfen". Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Krankenkassen zur Kostenübernahme für die Fehlfahrten zu verpflichten.

    Die Krankenkassen, denen Milliardendefizite drohen, versuchen derzeit, Beitragserhöhungen zu vermeiden, indem sie zusätzlich auferlegte Kosten abwehren. Vor kurzem haben sie den Bund auf Übernahme der vollen Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern verklagt, für die sie bisher zehn Milliarden hätten zuschießen müssen, weil der monatlich gezahlte Pauschalbeitrag von 133 Euro pro Person nur etwa ein Drittel der Kosten abdecke.

    Diese Kosten nur den gesetzlich Krankenversicherten aufzuerlegen, die (meist besser verdienenden) Privatversicherten, insbesondere die Beamten, aber außen vor zu lassen, ist ein rechtlich fragwürdiger Schritt, der aber einem Muster entspricht, das sich auch in Bezug auf die Rentenversicherung immer wieder finden ließ. So werden beispielsweise auch die Renten für das DDR-Gebiet aus der Rentenversicherung der Beschäftigten bezahlt und nicht aus dem Steueraufkommen, zu dem auch beispielsweise die Angehörigen der freien Berufe beitragen.

    Nach Angaben der Krankenkassen beträgt der Anteil der versicherungsfremden Leistungen bei ihnen 19,5 Prozent der Gesamtausgaben, was bei 306 Milliarden Euro Ausgaben jährlich über 60 Milliarden sind. Insofern wird das Urteil zur Frage der Beitragspauschale im Bürgergeld Wirkungen haben, die über den unmittelbaren Bereich hinausgehen, wenn es dann ergeht.

    Bereits in zwei Koalitionsverträgen vergangener Regierungen war zugesagt worden, die Unterdeckung der Krankenversicherung im ALG II zu beenden. Im Aktuellen findet sich nicht einmal mehr das Versprechen. "Wir erwarten einen Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Florian Lanz vom Spitzenverband der Krankenkassen.

    Wie die Schlacht um die Patienten in NRW und die Krankenwagenfahrten ausgeht, ist noch unklar. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung beim Bürgergeld dürften sich die Kassen eher unnachgiebig zeigen ‒ die Kommunen aber haben keinerlei finanziellen Spielraum. Die einzige derzeit vorstellbare Lösung wäre eine Kostenübernahme durch das Bundesland.

    Mehr zum Thema ‒ Kosten für Bürgergeldempfänger explodieren: Krankenkassen verklagen Bund

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  • Deutschland: Mieten machen jeden Fünften arm

    Der Paritätische hat eine Berechnung veröffentlicht, die eigentlich lange überfällig war: Wie viele Menschen in Deutschland sind arm, wenn man betrachtet, wie viel Geld sie nach Bezahlung ihrer Miete noch übrig haben? "Wohnarm" nennen das die Autoren der Studie. Und das Ergebnis? Die Armutsquote steigt von den offiziellen 15,5 Prozent auf bedrückende 22,3 Prozent. Das ist deutlich mehr als jeder Fünfte.

    Grundlage dieser Berechnung sind dieselben Daten, die auch sonst der Armutsstatistik zugrunde liegen: die Daten einer Stichprobe des regelmäßigen Mikrozensus, die auch soziale Informationen abfragt, MZ-SILC.

    In der EU wird üblicherweise, wie in der gesamten OECD, eine Armutsgrenze genutzt, die vom Median des Einkommens abgeleitet ist. Wer weniger als 60 Prozent dieses Einkommens zur Verfügung hat, gilt als arm. Aus der Definition lässt sich bereits erkennen, dass sich eine breite Verarmung, die die Mehrheit der Bevölkerung betrifft, so nicht messen lässt, weil der Median, also das Einkommen, das die gesamte Bevölkerung in zwei Teile teilt, in einer solchen Situation ebenfalls sinkt. Insofern führt, wenn man die Entwicklung der letzten 30 Jahre in Deutschland betrachtet, dieses Maß vermutlich noch immer zu einer Unterschätzung der Armut.

    Was der Paritätische nun tat, war, den Median der Einkommen gewissermaßen um den Median der Wohnkosten zu bereinigen, also um Miete, Strom und Heizkosten, um auf diese Weise das verfügbare Einkommen zu erhalten. Die neue Armutsgrenze besteht also aus 60 Prozent des Medians des verfügbaren Einkommens. Für alleinlebende Erwachsene liegt sie bei 1.088 Euro; für Paare und Familien mit Kindern verändert sie sich entsprechend, nach den Regeln, nach denen auch in der sonst üblichen Berechnung das Einkommen gewichtet wird.

    Dieser Schritt führt zur Aufdeckung einer bisher verdeckten Armut. Warum? Weil zwei Personen, die ein identisches Einkommen, aber sehr unterschiedliche Mieten haben, in völlig verschiedenen Umständen leben können. Und die Höhe der Miete ist in Deutschland weit davon entfernt, das Ergebnis einer bewussten Wahl des Mieters zu sein. Sie ist das Ergebnis eines Mietmarkts mit einem deutlich zu niedrigen Angebot.

    In der Studie werden als Beispiel unter anderem zwei Rentnerinnen angeführt, die dieselbe (vergleichsweise hohe) Rente von 1.836 Euro beziehen. Die eine zahlt 450 Euro Warmmiete, weil sie seit Jahrzehnten in derselben Wohnung lebt; die andere musste umziehen, weil sie eine barrierefreie Wohnung brauchte, und zahlt 900 Euro Warmmiete. Die erste liegt mit dem ihr verbliebenen Einkommen nach Zahlung der Miete über der Armutsgrenze, die andere darunter.

    Dass die Zahl der Menschen, die einen viel zu hohen Anteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen, in Deutschland stetig steigt, ist seit Langem bekannt. Zuletzt war im Durchschnitt die Mietbelastung sogar leicht gesunken, aber die Zahl derer, die mehr als ein Drittel für die Miete ausgeben müssen, ist weiter gestiegen. Auch da liefert die Studie ein deutliches Ergebnis: Es sind vor allem die Menschen mit niedrigen Einkommen, die durch diese Mietbelastung arm werden, und der Abstand zwischen Arm und Reich steigt durch die Mietbelastung weiter.

    Eine Armutsquote von 22,3 Prozent ist hoch. Das sind 5,4 Millionen Menschen, die arm sind, bisher aber gewissermaßen unsichtbar waren. Wobei sich die Armutsquote weiterhin nach Region unterscheidet. Die Spitze bildet Bremen, wo 33,4 Prozent der Bevölkerung in Armut leben, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 28 Prozent, dann Hamburg und Berlin mit 25,9 und 24,6 Prozent. Auch in dieser Berechnung sind Baden-Württemberg und Bayern die – positiven – Schlusslichter mit 19,9 und 18,1 Prozent. Allerdings: Gerade bei den Mieten gibt es ein gewaltiges Gefälle zwischen Stadt und Land; würde man sich in Bayern und Baden-Württemberg auf die Metropolregionen beschränken, wäre der Unterschied zu Hamburg oder Berlin deutlich geringer.

    Den deutlichsten Anstieg, und damit auch den höchsten Anteil bisher verdeckter Armut, gibt es in Hamburg. Dort ergibt die "normale" Armutsmessung eine Armutsquote von 16 Prozent; sie steigt um ganze 60 Prozent an, auf 25,9 Prozent der Bevölkerung, wenn das nach Abzug der Miete noch verfügbare Einkommen betrachtet wird. Den geringsten Anstieg, und damit auch den relativ geringsten Einfluss der Mieten auf die Armut, gibt es in Thüringen, wo sich die Quote von 15,7 auf 21,1 Prozent erhöht.

    Die Altersverteilung, die sich in dieser Berechnung ergab, folgt weitgehend der Altersverteilung, die sich auch sonst bei der Armut in der Gesellschaft findet: Im Alter von 25 bis 65 ist die Armutsquote am niedrigsten, am höchsten ist sie zwischen 18 und 25 (was vor allem auf Azubis und Studenten zurückgeht), und mit der Rente steigt sie wieder deutlich an. Den stärksten Zuwachs durch die neue Berechnung gab es hier allerdings gerade bei den Rentnern; deren Armutsquote lag zuvor bei 19,4 Prozent und erhöhte sich mit der neuen Berechnung auf 28,8 Prozent.

    Bei den Haushalten mit Kindern liegen, auch das ist nicht überraschend, die Alleinerziehenden bei der Zahl der Armutsbetroffenen vorn, gefolgt von "2 Erwachsenen mit 3 oder mehr Kindern". Das Verhältnis zwischen Einkommen und benötigtem Wohnraum ist besonders ungünstig, weshalb hier die ohnehin hohe Armutsquote von 27 Prozent auf ganze 40 Prozent emporschnellt. Auch bei den Arbeitslosen, einer weiteren Gruppe mit stets hohen Armutswerten, führt die Neuberechnung zu einer Zunahme: von 60,7 Prozent auf 69,4.

    Die Annahme, dass der in Deutschland extrem hohe Anteil an Mieterhaushalten mit diesem Ergebnis zu tun haben könnte, bestätigt sich ebenfalls. Denn bei den Eigentümern steigt die Armutsquote, die ohne Einbeziehung der Wohnkosten bei 8,3 Prozent liegt (in diesem Fall sind das etwa Hypothekenzahlungen, Grundsteuer), auf 13,1 Prozent; bei den Mieterhaushalten jedoch von 22,3 auf 31,3. Damit ist fast jeder dritte Mieter arm, aber nur etwas mehr als jeder achte Eigentümer.

    Im Durchschnitt geben die so identifizierten Armen 43,8 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten aus, während es bei den Nicht-Armen nur 21 Prozent sind. In der Praxis bedeuten solche Werte, dass es sehr schnell zu Überschuldungsspiralen kommt, was sich mit den Daten von Schuldnerberatungen deckt. Auch Überbelegung von Wohnungen findet sich bei 26,4 Prozent der Armen (wobei das Kriterium, das hier genutzt wird, das von Eurostat stammt, noch deutlich unter dem klassischen des sozialen Wohnungsbaus liegt, also eine Überbelegung eher unterschätzt).

    Nebenbei rief der Paritätische mit dieser Berechnung noch einmal ins Gedächtnis, wie weit das Bürgergeld unter der Armutsgrenze liegt. Denn die Regelleistung, die auch noch die Stromkosten mit beinhaltet, liegt bei 563 Euro; die Armutsgrenze nach Abzug der Wohnkosten jedoch bei 1.088 Euro, also bei nahezu dem Doppelten. Verschärft wird das noch durch die Tatsache, dass in vielen Fällen die Wohnkosten nicht vollständig anerkannt werden, weil sie überall durch eine Angemessenheitsgrenze gedeckelt sind. 2024, so der Paritätische, waren es insgesamt 494 Millionen Euro, die die Betroffenen aus dem Regelsatz zahlen mussten.

    Allerdings wäre unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Freigabe der Mietkosten kaum durchsetzbar. Zum einen, weil die Kosten der Unterkunft überwiegend von den ohnehin überforderten Kommunen gezahlt werden, und zum anderen, weil das den bereits jetzt viel zu hohen Mieten einen weiteren Schub nach oben verpassen würde.

    Einer der Nebeneffekte des Problems der "Wohnarmut" ist, darauf weist die Studie ebenfalls hin, eine schlechte Verteilung der vorhandenen Wohnungen. Tatsächlich finden sich in vielen Fällen Rentner in großen Wohnungen, während Familien in zu kleinen Wohnungen gefangen sind. Aber weil es keine günstigen, kleineren Wohnungen gibt, können die großen Wohnungen gar nicht frei werden – in vielen Fällen würden sich die ehemaligen Mieter der großen Wohnung dann direkt in die Armut begeben, weil die neuen Mieten wesentlich höher sind.

    Die Vorschläge, die der Paritätische in seinem Bericht gleich mitliefert, sind neben einer entsprechenden Anpassung der Sozialleistungen und kleineren rechtlichen Verbesserungen wie einem Verbot von Räumungen oder einem Mietendeckel eine Neubelebung des sozialen Wohnungsbaus über die wieder mögliche Wohngemeinnützigkeit, durch die Sozialwohnungen entstehen könnten, die ihre Sozialbindung nicht verlieren.

    Allerdings: Selbst in der Bundesrepublik fand die Ausbauphase des sozialen Wohnungsbaus zwischen 1950 und 1970 unter anderen Bedingungen statt, zu denen unter anderem eine gesetzliche Mietobergrenze gehörte, und Begrenzungen in den Subventionierungsmöglichkeiten, wie sie das EU-Wettbewerbsrecht erzwingt, waren noch unbekannt.

    Die unangenehme Erkenntnis, die dieser Bericht vermittelt, ist jedenfalls, dass die Armut in Deutschland größer ist, als bisher angenommen wurde. Über 18 Millionen Arme – das sollte ein Alarmsignal sein. Viel mehr als die vorübergehende Aufmerksamkeit in der Vorweihnachtszeit dürfte er jedoch nicht erreichen.

    Mehr zum Thema - Über eine Million Wohnungslose in Deutschland

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  • Meinungsfreiheit in Russland und der Despot im Kanzleramt

    Von Gert Ewen Ungar

    Wenn es um Russland geht, fallen dem vom deutschen Mainstream gut konditionierten Medienkonsumenten neben Putin vor allem drei Begriffe ein: Diktatur, Zensur und Unterdrückung der Zivilgesellschaft. Das liegt an einer manipulativen deutschen Berichterstattung, die längst das Prädikat Journalismus nicht mehr verdient, weil sie vollständig in der Propaganda und im Feindbildaufbau angekommen ist.

    Es liegt aber natürlich auch am Wirken von westlichen NGOs, die als staatliche Vorfeldorganisationen ihre Budgets dafür erhalten, dass sie das westliche Narrativ verbreiten und mit pseudowissenschaftlichen Belegen unterfüttern. Nur so ist zu erklären, dass im jährlichen Ranking von Reporter ohne Grenzen die Ukraine trotz all der dort herrschenden Repression und der Gleichschaltung der Medien immer im Mittelfeld landet, Russland aber nur am Ende aufgelistet wird, obwohl es die in der Ukraine alltäglichen Formen der Repression und Zensur in Russland so nicht gibt. 

    Natürlich kommt es auch in Russland zu Verurteilungen, wenn Gesetze übertreten und die öffentliche Ordnung gestört wird. Der Fall der Petersburger Straßensängerin Naoko wurde in diesem Zusammenhang in den deutschen Medien breitgetreten, wobei allerdings zahlreiche Details ausgelassen wurden. Für den deutschen Medienkonsumenten blieb übrig: Naoko hat in der Öffentlichkeit Lieder gegen den Krieg gesungen und wurde deswegen verhaftet und verurteilt. Das Regime Putins zeigte erneut seine grausame, menschenverachtende Fratze. Wer gegen den Krieg ist, kommt in Russland in den Knast. 

    So ist es natürlich nicht. Der Fall folgt einem Schema, das man in Russland gut kennt. Ausländische NGOs und Einflussagenten stacheln vornehmlich junge Russen zu öffentlichen Gesetzesübertretungen an, die so lange wiederholt werden, bis sie Konsequenzen nach sich ziehen. Die Folgen werden dokumentiert, die Abläufe umgedeutet, viel wird ausgelassen, um dann die besondere Grausamkeit des Systems Putin beweisen zu können. Es handelt sich dabei um Inszenierungen der Propaganda. So war es wohl auch im Fall Naoko.

    Mit dem Verbot zahlreicher vom Westen finanzierter NGOs hat Russland bereits viel gegen die westliche Einflussnahme unternommen, ganz vermeiden lässt sich das Phänomen jedoch nicht, macht der Fall Naoko deutlich. Über diese Inszenierungen entsteht in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft der Eindruck, in Russland würden despotische Zustände herrschen, während man sich in Deutschland an den westlichen Freiheiten erfreut. Das Ziel der Propaganda wurde erreicht. Für den deutschen Zuschauer wurde eine alternative Welt in einfachem Schwarz-Weiß geschaffen. Dabei ist in der realen Welt längst das Gegenteil der Fall.

    Um es klar zu sagen: Die Freiheit ist in Deutschland weit stärker unter Druck als in Russland. Schuld daran haben unter anderem genau jene Politiker, die behaupten, Russland sei eine despotische Diktatur, in der die Freiheit des Wortes grausam unterdrückt wird.

    Während die Rüstungslobbyistin und FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann faktenwidrig behauptet, man käme in Russland für Kritik an Putin sofort in den Gulag, überzieht sie ihre Kritiker mit Strafanzeigen. Sie bringt es auf 250 Anzeigen im Monat und beschäftigt damit eine eigene Anwaltskanzlei. Der Kanzler vertraut auf die Zusammenarbeit mit einer Abmahnagentur. Seit 2021 soll er rund 5000 Anzeigen erstattet haben. Robert Habeck hat in seiner Zeit als Wirtschaftsminister 805 Strafanzeigen gestellt – er beschäftigte die gleiche Abmahnagentur wie Merz. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und andere deutsche Politiker bedienen sich der für die Demokratie zweifelhaften Dienstleistung der Agentur "So Done". Habeck war übrigens der klagefreudigste Minister der Ampel-Regierung, gefolgt von Annalena Baerbock, die als Außenministerin 513 Strafanzeigen stellte.

    An Frau Strack-Zimmermann gerichtet sei an dieser Stelle noch angemerkt: Gulags gibt es seit 1953 nicht mehr. Strack-Zimmermanns Wissen über Russland hinkt der Entwicklung etwas hinterher. 

    Seit dem Jahr 2021 ist die Zahl der Klagen von deutschen Politikern gegen Bürger sprunghaft angestiegen. Ermöglicht hat das eine Strafrechtsverschärfung. Auch Werturteile, sprich Beleidigungen von Politikern in den sozialen Netzwerken, können jetzt strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Mit der Verschärfung des Paragrafen 188 StGB  im Jahr 2021 kann die Staatsanwaltschaft obendrein auch ohne Anzeige eigenständig tätig werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. 

    Genaue Zahlen darüber, in wie vielen Fällen das nicht nur zur Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe, sondern auch zu Haft führte, liegen nicht vor. Allerdings kann man sich sicher sein, dass in Deutschland deutlich mehr Personen wegen Politikerbeleidigung verurteilt wurden und auch im Gefängnis sitzen als in Russland. 

    Besonders drastisch und unverhältnismäßig ist dabei in zahlreichen Fällen das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Regelmäßig wird im Zusammenhang mit der Strafverfolgung wegen Politikerbeleidigung von aufgestemmten Türen im Morgengrauen und voll vermummten Einsatzkommandos des SEK berichtet. Dass die russische Polizei im Morgengrauen eine Tür eintritt, weil sich jemand in einem sozialen Netzwerk abfällig über Putin oder einen Minister der russischen Regierung geäußert hat, habe ich dagegen noch nie gehört.  

    Unterstützt und regelmäßig eingeleitet werden die Ermittlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden von den Meldestellen gegen Hass. Auch Pendants dieser staatlich geförderten Denunziations-Portale sucht man in Russland vergebens. 

    Was es in Russland ebenfalls nicht gibt, sind systematische Schikanen von kritischen Journalisten. Kontokündigungen, um die Arbeit von Journalisten und kritischen Medien zu behindern oder ganz zu unterbinden, gibt es in Deutschland, in Russland aber nicht. Das heißt nicht, dass es in Russland nicht zur Strafverfolgung von Journalisten kommen kann, aber ein System der Schikane, wie sich das in Deutschland etabliert hat, in dem ohne eine offizielle Anklage über Mittel der staatlichen Einflussnahme dafür gesorgt wird, dass kritische Journalisten ihre Existenzgrundlage verlieren, gibt es in Russland nicht. Zu dieser Form der Heimtücke und Niedertracht ist man zwar in Berlin, nicht aber in Moskau fähig. Da kann der "Diktator im Kreml" (Bild) von Deutschland noch ganz viel lernen. 

    Was in Russland ebenfalls fehlt, sind Sanktionen gegen die eigenen Bürger, weil sie die von Brüssel und Berlin vorgegebenen Narrative zum Ukraine-Konflikt und zu Nahost nicht beachten. Sich vor diesem Hintergrund als Leuchtturm der Freiheit zu inszenieren, ist schon mehr als dreist.  

    In Deutschland zeigt sich inzwischen ganz unverhohlen die Fratze autoritärer und totalitärer Regime. Immer mehr Menschen verlassen aufgrund der Zunahme an Zensur und Repression daher das Land. Vor diesem Hintergrund wirken von deutschen Politikern erhobene Vorwürfe gegen Russland bizarr, verlogen und realitätsfern. Repression und Zensur in Deutschland sind wesentlich umfassender, sie greifen tiefer in die Gesellschaft ein, als das in Russland der Fall ist. Sie stacheln zu Hass auf, spalten die Gesellschaft und haben obendrein die Vernichtung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenz kritischer Geister zum Ziel. Das ist Ausdruck einer völligen moralischen und sittlichen Verrohung. Mit freiheitlicher Gesinnung oder gar dem Schutz der Demokratie hat dies absolut nichts zu tun. Was in Deutschland passiert, ist das Böse.  

    Paradox ist dabei, dass ausgerechnet diejenigen in Deutschland, die Russland als Beispiel für eine despotische Diktatur anführen, selbst einen maßgeblichen Anteil daran haben, dass die deutschen Zustände inzwischen weit despotischer und düsterer sind als die russischen. Merz, Habeck und Strack-Zimmermann wissen offenkundig nicht, wodurch sich die Freiheit einer Gesellschaft begründet und woran sie sich misst, sonst würden sie nichts in eine Richtung unternehmen, die genau diese Freiheit zurückbaut und ein Klima der Angst schafft: Man traut sich in Deutschland nicht mehr, offen seine Meinung zu sagen. Dieser Auffassung stimmt die Mehrheit der Deutschen inzwischen zu. Merz hat persönlich dabei mitgewirkt – der Despot sitzt nicht im Kreml, er sitzt im Kanzleramt. 

    Den Konsumenten des deutschen Mainstreams täte es gut, diese Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Das Erwachen aus dem süßen Propaganda-Traum von der deutschen Überlegenheit gegenüber Russland wird dann nicht ganz so drastisch und brutal. 

    Mehr zum Thema – Elon Musk will die EU abschaffen – und das vielleicht zu Recht

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  • Riester-Rente: Versicherung verschaffte sich ungerechtfertigte Vorteile

    Die 2002 eingeführte Riester-Rente ist alles andere als ein Erfolgsprojekt. Schon allein deshalb, weil die Regierung Schröder, die diese Form einer privaten Rentenzusatzversicherung einführte, sich bei dem verfügbaren Einkommen großer Bevölkerungsgruppen so weit verschätzte, dass diejenigen, die damit vorsorgen sollten, dafür gar nicht das Geld übrig hatten, und die staatliche Förderung, die auf diese Verträge erfolgt, bei den vergleichsweise Wohlhabenden endete.

    Inzwischen hat sie vor allem die Märkte übernommen, die zuvor von Lebensversicherungen und Bausparverträgen bedient wurden. 2014 gab es in Deutschland knapp 15 Millionen Riester-Verträge, von denen aber nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums "gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel" ruhend gestellt sind. Was bedeutet, dass die Versicherten die Raten nicht finanzieren können.

    Von dem Urteil, das heute vom Bundesgerichtshof gefällt wurde, sind nur diejenigen Riester-Verträge betroffen, die Investmentfondsverträge sind. Genauer gesagt geht es um Investmentfondsverträge, die zwischen Juni und November 2006 bei der Allianz geschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen eine Klausel in diesen Verträgen geklagt.

    Bei diesen Verträgen wird die später einmal auszuzahlende Rente nach einer Formel festgelegt, in die auf der einen Seite die vom Versicherungsunternehmen angenommene Lebenserwartung des Versicherten und auf der anderen Seite die angenommene Verzinsung der erworbenen Fondsanteile angehen. Die betroffene Klausel sieht nun eine Verringerung der Rentenzahlung vor, wenn die Lebenserwartung steigt oder wenn die angenommene Verzinsung sinkt.

    Das ist vor allem angesichts des Datums der Verträge interessant, die Gegenstand des Verfahrens waren: Die Finanzmarktkrise 2008 führte zu einer über Jahre anhaltenden Nullzinspolitik, die natürlich auch entsprechende Auswirkungen auf die Verzinsung von Fonds hatten.

    Der Bundesgerichtshof hatte es diesmal mit gegenläufigen Entscheidungen der Vorinstanzen zu tun. Das Landgericht hatte ursprünglich die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht in Baden-Württemberg hatte jedoch dem Versicherer die Verwendung dieser Klausel untersagt. Daraufhin ging die Allianz in Revision vor dem Bundesgerichtshof.

    Der stellt nun fest, dass das Urteil des Oberlandesgerichts standhält. Kernpunkt ist vor allem, dass diese Klausel zwar vorsah, die Renten zu kürzen, wenn die Verzinsung der Fondsanteile sich verschlechterte, aber im Gegenzug unterließ, sie auch entsprechend zu verbessern, wenn sich die Verzinsung nach oben bewegte. Es gebe zwar eine Überschussbeteiligung, aber davon könne der Versicherer einen Anteil abziehen. Eine Zusicherung, eventuell zu korrigieren, könne das nicht ausgleichen.

    "Aus diesen Gründen benachteiligt das Fehlen einer Verpflichtung des beklagten Versicherers zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors auch unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, so dass die beanstandete Klausel auch wegen Verstoßes gegen §307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist."

    Das Urteil gilt jedoch nicht nur für Verträge, die im erwähnten Zeitraum geschlossen wurden, und auch nicht nur Verträge der Allianz. Damit sind derartige Klauseln in sämtlichen Versicherungsverträgen unwirksam, ohne dass dies von den Versicherten gesondert eingeklagt werden muss. Immerhin ein Makel weniger.

    Mehr zum Thema - Eines bleibt in Deutschland sicher: die Altersarmut

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  • Drohende Eskalation zwischen Kambodscha und Thailand? Bangkok befürchtet Raketenangriffe Phnom Penhs

    Vor zwei Tagen hatte Reuters gemeldet, Thailands Luftangriffe vom Montag seien gegen kambodschanische Militäranlagen gerichtet gewesen, in denen weitreichende Artillerie untergebracht gewesen sein soll. Die Angriffe erfolgten, nachdem Daten der Militäraufklärung gezeigt haben sollen, dass Raketen, darunter auch ein in China hergestelltes Modell, zum Beschuss ziviler Gebiete eingesetzt werden könnten, wie ein thailändischer Militärvertreter mitgeteilt hatte.

    Kambodscha und Thailand hatten sich dieser Tage die schwersten Kämpfe seit ihrem fünftägigen Konflikt im Juli geliefert, wobei beide Seiten sich gegenseitig vorwarfen, gegen einen von US-Präsident Donald Trump und dem malaysischen Premierminister Anwar Ibrahim ausgehandelten Waffenstillstand verstoßen zu haben.

    Aufgrund der Bewegung von Waffen und ihrer Reichweite sei das thailändische Militär zu dem Schluss gekommen, dass kambodschanische Streitkräfte sowjetische BM-21- und chinesische PHL-03-Raketen einsetzen könnten, um einen Provinzflughafen und ein staatliches Bezirkskrankenhaus zu beschießen, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Konteradmiral Surasant Kongsiri.

    "Auch unseren Geheimdienstinformationen zufolge gab es Versuche, die Koordinaten dieser Einrichtungen zu erfassen", berichtete Surasant Kongsiri gegenüber Reuters, ohne näher auf den Vorgang einzugehen.

    Thailändische Geheimdienstinformationen deuteten darauf hin, dass die Luftangriffe Militärdepots betrafen, darunter auch Raketenlager, so Surasant.

    Wie die Bangkok Post heute meldet, seien die thailändischen Streitkräfte laut einem thailändischen Armee-Sprecher auf mögliche Angriffe mit weitreichenden Raketen durch Kambodscha vorbereitet. Für die Bevölkerung Thailands bestehe kein Grund zur Sorge.

    Mit seiner Stellungnahme reagierte Generalmajor Winthai Suvaree am Mittwochabend auf Berichte über die Aufstellung von weitreichenden PHL-03-Mehrfachraketenwerfern in der Provinz Kampong Thom in Kambodscha. Die Dislozierung der Raketenwerfer war zuvor am selben Tag kurz auf der Facebook-Seite des Hauptquartiers der thailändischen Streitkräfte erwähnt worden.

    Der General betonte des Weiteren, Kambodscha habe noch nie derartige weitreichende Raketenwerfer eingesetzt, und die Reichweite der in China hergestellten PHL-03-Werfer sei für die gegenwärtigen Umstände zu groß.

    Suvaree unterstrich, die 2. Armee Thailands habe die Aufstellung der kambodschanischen Systeme nur gemeldet, um die Bevölkerung zu informieren; die Bevölkerung müsse sich keine großen Sorgen machen. Er erläuterte die Situation wie folgt:

    "Die 2. Armee hat die Lage unter Beobachtung." Er versicherte weiter: "Die thailändischen Streitkräfte haben Vergeltungsmaßnahmen vorbereitet, aber ich werde nicht näher darauf eingehen, wie diese durchgeführt werden sollen."

    Wie die Zeitung weiter schreibt, verfüge das kambodschanische Militär laut dem International Institute for Strategic Studies über 48 BM-21-Raketenwerfer, die regelmäßig eingesetzt werden, aber nur sechs PHL-03-Einheiten.

    Laut Daten des US-Militärs kann das PHL-03-System gelenkte und ungelenkte Raketen mit einer Reichweite zwischen 70 und 130 Kilometern abfeuern, während die von der Sowjetunion entwickelte BM-21 eine Reichweite von 15 bis 40 Kilometern hat.

    Der Flughafen Buri Ram liegt etwa 100 Kilometer von der Grenze entfernt und damit außerhalb der Reichweite der BM-21. Das Prasat-Krankenhaus in der benachbarten Provinz Surin liegt weniger als 30 Kilometer von der Grenze entfernt.

    Auf der Pressekonferenz am Mittwoch erklärte Luftwaffenmarschall Jackkrit Thammavichai, Sprecher der Königlich-Thailändischen Luftwaffe, dass die Luftwaffe wichtige militärische Ziele wie Kommandozentralen, Drohnenkontrollzentren und Minen- und Waffenarsenale angreife, darunter auch solche, die die Sicherheit Thailands und der thailändischen Bevölkerung bedrohten.

    "Wenn durch Geheimdienstinformationen oder andere Informationen eindeutig bestätigt wird, dass Kambodscha beabsichtigt, mit schweren Waffen Ziele in Thailand anzugreifen, seien es wichtige Gebäude, ist die Luftwaffe bereit, alle Ziele tief im Inneren Kambodschas anzugreifen", so Jackkrit Thammavichai.

    Mehr zum Thema – Grenzkonflikt Kambodscha-Thailand flammt wieder auf

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  • Bundesverfassungsgericht stoppt Abfischen von Serverdaten

    Weder die Anordnung noch das Verfahren selbst fanden größere Öffentlichkeit, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dann doch: Die Karlsruher Richter untersagten es, einen Telekommunikationsanbieter zu verpflichten, die Daten sämtlicher Nutzer herauszufiltern, zu sammeln und samt "der zu Identifizierung der Anschlussinhaber erforderlichen Kundendaten" zu übergeben.

    Das Amtsgericht Oldenburg hatte zuvor bereits mehrfach einen Beschluss gefasst, der genau dazu verpflichtete. Der Telekommunikationsanbieter, ebensowenig genannt wie die Webseite, zu der diese Daten gesammelt werden sollten, hatte dagegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt, dem bereits am 25. November stattgegeben wurde. Das Urteil wurde allerdings erst jetzt veröffentlicht.

    Der Anbieter trug vor Gericht vor, um die Anforderung des Gerichts zu erfüllen, müssten sie alle an ihre DNS-Server gerichteten Anfragen ihrer 40 Millionen Kunden auf die Adresse des inkriminierten Servers hin abfragen. Durchschnittlich gäbe es fünf Millionen derartige Anfragen in der Sekunde, also rund 12,96 Billionen Anfragen im Zeitraum eines Monats. Solange sollte die Überwachung laufen.

    Die DNS-Server sind Adressverzeichnisse, die die aus Begriffen bestehenden Bezeichnungen von Webadressen, die die Nutzer eingeben (z.B. www. bundesverfassungsgericht.de), in die Zahlenfolge der IP-Adresse umwandeln. Eine Überwachung aller DNS-Anfragen sei, so der Anbieter, neuartig und sei "so in der Vergangenheit nicht angeordnet worden".

    Sollte er verpflichtet werden, diese Anweisung umzusetzen, und wäre eine Verfassungsbeschwerde dagegen erfolgreich, wäre ein "irreversibler Reputationsverlust zu befürchten, weil sie eine später als verfassungswidrig erkannte Anordnung umgesetzt hätten". Außerdem würden massenhaft Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis aller anderen Kunden stattfinden, die Anfragen an die DNS-Server richteten.

    Das niedersächsische Justizministerium trug beim Amtsgericht offenkundig keine Argumente vor, die das Ermittlungsinteresse der Strafverfolgung schwerer wiegen ließen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, der Schutz der betroffenen Kunden vor "drohenden massenhaften und irreversiblen Eingriffe[n] in das Fernmeldegeheimnis" sei wichtiger; auch, "da die betroffenen Kundinnen und Kunden aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahe keinen vorbeugenden oder abwehrenden Rechtsschutz gegen die angegriffene Anordnung haben dürften und auch ihre spätere Benachrichtigung angesichts ihrer schieren Zahl praktisch ausgeschlossen sein dürfte". Auch künftige inhaltsgleiche Anordnungen wurden mit dieser Entscheidung zurückgewiesen.

    Der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Jens Ferner, der von Heise dazu befragt wurde, erklärte diese Entscheidung zu einem "juristischen Meilenstein". Eine derartige Überwachung sei ein Versuch, eine anlasslose Massenüberwachung einzuführen. Die Ermittlungsbehörden seien naturgemäß daran interessiert, die "Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben".

    Der Überwachungsbeschluss aus Oldenburg war mit Paragraf 100a Strafprozessordnung begründet worden, der eine lange Liste von Straftaten enthält, die Grund für eine Kommunikationsüberwachung sein können. Gerade diese Liste wurde in den letzten Jahren immer wieder erweitert. Darauf befinden sich ernste Straftaten wie Mord und Totschlag, Geldfälschung oder Bandendiebstahl, aber eben auch der zuletzt zur Verfolgung von Meinungsdelikten beliebte § 130 Strafgesetzbuch, "Volksverhetzung".

    Mehr zum Thema - Telegram-Chef Durow: EU missbraucht Kinderschutz zur Förderung von Massenüberwachung

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  • Russlands Premier Mischustin: Russlands Wirtschaft wird 2026 im Tempo der Weltwirtschaft wachsen

    Russlands Wirtschaft soll im Jahr 2026 mindestens die Wachstumsraten der Weltwirtschaft erreichen. Dies erklärte der russische Regierungschef Michail Mischustin während einer Kabinettsitzung am Mittwoch, bei der die Weisungen von Präsident Wladimir Putin zur Entwicklung der Wirtschaft und zur Verbesserung der demografischen Lage in Russland auf der Tagesordnung standen. 

    Angesichts dieses Wachstumsziels hat das Kabinett einen Plan für strukturelle Veränderungen bis 2030 ausgearbeitet. Dieser zielt auf die Schaffung moderner Arbeitsplätze sowie auf eine stärkere Beteiligung von Jugendlichen und Veteranen der Streitkräfte an Projekten ab.

    "Es wird großer Wert auf den Zustrom von Arbeitskräften in die verarbeitende Industrie und den Maschinenbau gelegt", sagte der Ministerpräsident auf der Sitzung.

    Die Transformation der Wirtschaft mit Schwerpunkt auf dem Ausbau der heimischen Produktionsbasis und der Entwicklung einer komfortablen Infrastruktur wird es ermöglichen, eine weitere systemische Aufgabe zu lösen, die Putin für das nächste Jahr gestellt hat: die Umkehrung des negativen demografischen Trends. Junge Eltern müssen das Vertrauen in die Zukunft haben, dass sie die wachsenden Bedürfnisse ihrer Familie sichern und ihre Karriere fortsetzen können, um auch in Zukunft ein hohes Einkommen zu erzielen, sagte Mischustin.

    Zu diesem Zweck werden die Mitglieder der Regierung die besten föderalen und regionalen Praktiken zur Verbesserung der Demografie analysieren, um diese auf ganz Russland zu übertragen. Es wird erwartet, dass sie ihre Vorschläge dem Staatschef im Juni vorlegen werden.

    Mischustin forderte, Vertreter der Regionen, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie Entwicklungsinstitute aktiver in die Lösung systemischer Aufgaben einzubeziehen, um die vom Präsidenten gestellten Aufgaben zügig zu erfüllen.

    Am Montag hatte der russische Präsident Wladimir Putin eine Sitzung des Rates für strategische Entwicklung und nationale Projekte abgehalten, in der er die Regierung beauftragte, mit der strukturellen Umgestaltung der Wirtschaft zu beginnen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Lösung demografischer Probleme liegen. Als Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik bestimmte der Präsident die Vergrößerung der russischen Bevölkerung, die er durch die Schaffung günstiger Bedingungen für Familien und die Erhöhung der Einkommen der Russen erreichen will.

    Mehr zum Thema – Szijjártó mit Delegation in Moskau: Prognose zum Handel zwischen Ungarn und Russland

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  • Weiterer ukrainischer Drohnenangriff auf Tanker im Schwarzen Meer?

    Der ukrainische Geheimdienst SBU hat ein Video im Internet lanciert, das einen Drohnenangriff auf ein Schiff zeigen soll. Das Schiff ist im Video klar zu erkennen ‒ es handelt sich um den Tanker Dashan.

    NEW: SBU Sea Baby maritime drones attacked another Russian “shadow fleet” tanker, Dashan, under the flag of the Comoros, in the Black Sea. This is the third such tanker hit in two weeks. pic.twitter.com/yiUAoUH3vP

    — Clash Report (@clashreport) December 10, 2025

    Die Dashan wurde 2005 gebaut. Laut Schiffstrackern fährt sie unter der Flagge von Gambia und bedient regelmäßig die Route Russland–Indien. Der Name des Schiffs deutet auf einen indischen Eigner. Die MID-Nummer verweist auf Ghana.

    Im März hatte die Dashan, noch unter der Flagge von Djibouti, aber auf derselben Route unterwegs, einen Maschinenschaden vor Çanakkale bei der Durchfahrt durch die Dardanellen. Damals wurde der Tanker, der 140.000 Tonnen Rohöl fasst, in einen Hafen geschleppt, so die türkische Schifffahrtszeitschrift Deniz Haber. Auch das belegt, dass sie diese Route regelmäßig fährt.

    Den Trackern zufolge ist sie am 16. November von Sikka, Indien, aufgebrochen, befand sich also auf dem Weg, Fracht aufzunehmen. Das letzte Ortungssignal wurde am 9. Dezember vor der türkischen Küste aufgefangen. Nach ukrainischen Behauptungen soll sie sich zum Zeitpunkt des Angriffs in der ukrainischen Wirtschaftszone aufgehalten haben (nicht zu verwechseln mit den Hoheitsgewässern), was sich aber nicht überprüfen lässt.

    Der ukrainische Kyiv Independent zitiert eine Quelle aus dem ukrainischen Geheimdienst, die sich brüstet: "In den letzten zwei Wochen ist das bereits der dritte außer Funktion gesetzte Tanker der 'Schattenflotte', der dem Kreml half, internationale Sanktionen zu umgehen." Die erwähnten Sanktionen sind, da nicht vom UN-Sicherheitsrat verhängt, völkerrechtswidrig.

    Außer den ukrainischen Meldungen und dem Video gibt es bisher keine weiteren Bestätigungen. Nach zwei Vorfällen im Schwarzen Meer, bei denen ukrainische Drohnen zuerst einen Erdöltanker und später einen mit Sonnenblumenöl beladenen Tanker angegriffen hatten, warnte Russland sehr deutlich, dass es derartige Akte der Piraterie nicht dulden werde.

    Mehr zum Thema ‒ Estnischer Außenminister warnt Kiew vor Angriffen auf Öltanker in der Ostsee

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  • Was ist "The Unit" und warum ist es für die BRICS+ wichtig?

    Von Pepe Escobar

    Das Projekt "The Unit", das erstmals 2024 von Sputnik vorgestellt wurde, entwickelt sich zur vielversprechendsten Option, um die Kontrolle des US-Dollars über den Handel und die Investitionen weltweit zu durchbrechen.

    In seinem gemeinsam mit dem renommierten Wirtschaftswissenschaftler Sergej Bodrunov verfassten Buch "Regulations of the Noonomía" (internationale Ausgabe, dieses Jahr erschienen bei Sandro Teti Editore in Rom) betont der bekannte russische Ökonom Sergei Glasjew die Notwendigkeit, "eine vollständige Umstellung auf nationale Währungen im gegenseitigen Handel und bei Investitionen sicherzustellen, sowohl innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten als auch darüber hinaus innerhalb der BRICS-Gruppe und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit; ebenso den Rückzug der gemeinsamen Entwicklungsinstitutionen aus der Dollarzone, die Entwicklung eigener unabhängiger Zahlungssysteme und Systeme für den Informationsaustausch zwischen Banken sicherzustellen".

    Im Bereich der Finanzinnovationen ist The Unit im Vergleich zur aktuellen Struktur des internationalen Finanzsystems eine Klasse für sich.

    The Unit ist im Wesentlichen ein Referenz- oder Index-Token; ein digitales monetäres Instrument nach der Stablecoin-Ära; vollständig dezentralisiert und mit einem Eigenwert, der an reale Vermögenswerte gebunden ist: Gold und souveräne Währungen. The Unit kann als Teil einer neuen digitalen Infrastruktur genutzt werden (was der größte Teil des Globalen Südens zu erreichen versucht) oder als Teil einer traditionellen Bankkonfiguration.

    Was die Erfüllung traditioneller Funktionen als Währung angeht, ist The Unit die perfekte Lösung. Sie ist so konzipiert, dass sie ein sehr geeignetes Tauschmittel für grenzüberschreitenden Handel und Investitionen ist, ein grundlegender Pfeiler der Diversifizierung, die die Mitgliedsstaaten der BRICS+ aktiv anstreben.

    The Unit sollte auch als unabhängiges und zuverlässiges Maß für Wert und Preise sowie als bessere Wertreserve als das treuhänderische Geld betrachtet werden. Sie ist akademisch validiert – auch von Glasjew selbst – und wird bestimmungsgemäß vom International Research Institute for Advanced Systems (IRIAS) verwaltet, das 1976 entsprechend der Satzung der Vereinten Nationen gegründet wurde.

    Und was bei diesem nächsten Schritt entscheidend ist, ist, dass The Unit Anfang nächsten Jahres auf der Blockchain Cardano eingeführt wird, die die digitale Währung Ada verwendet. Ada hat eine faszinierende Geschichte: Sie verdankt ihren Namen Ada Lovelace, einer Mathematikerin im 19. Jahrhundert, der Tochter von Lord Byron und ersten Programmiererin von Rechnern der Geschichte.

    Jeder kann Ada überall für einen sicheren Werttransfer nutzen; und, was sehr wichtig ist, ohne dass man einen Dritten bitten muss, beim Austausch zu vermitteln. Das bedeutet, dass jede Ada-Transaktion permanent geschützt und in der Cardano-Blockchain registriert ist. Das bedeutet auch, dass jeder Ada-Inhaber auch am Cardano-Netzwerk beteiligt ist.

    Cardano ist seit zehn Jahren auf dem Markt und eine sehr beliebte Blockchain. Sie wird von bedeutenden Risikokapitalfirmen wie IOHK, Emurgo und der Cardano Foundation unterstützt. Im Kern ist Cardano wegen seiner geringen Kosten und Schnelligkeit eine ausgezeichnete Wahl für regelmäßige Zahlungen.

    Willkommen bei The Unit

    The Unit ist weder eine Kryptowährung noch eine Währung im traditionellen Sinn.

    Eine knappe Definition von The Unit wäre: Sie ist eine widerstandsfähige Wertreserve, die zu 60 Prozent in Gold und zu 40 Prozent in diversifizierten BRICS+-Währungen verankert ist.

    Die Hauptanziehungskraft für den Globalen Süden liegt darin, dass diese einzigartige Kombination Stabilität und Schutz vor der Inflation bietet, insbesondere in der derzeitigen globalen Finanzlandschaft, die von makroökonomischer Instabilität und allgemeiner Unsicherheit geprägt ist.

    Indem Cardano verwendet wird, wird The Unit durch eine Kombination aus zentralisiertem und dezentralisiertem Austausch für alle sicher zugänglich sein.

    Um in diesen neuen Markt einzutreten, können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen The Unit direkt mit Fiat-Geld über regulierte Bankpartner erwerben. Dies schafft eine Brücke zwischen traditionellen Finanzsystemen und den aufstrebenden dezentralen Wirtschaftssystemen, fördert Liquidität, Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit und öffnet die Tür für eine vollständige Einführung im Globalen Süden.

    The Unit könnte sogar zu einer neuen Form von digitalem Bargeld für die aufstrebenden Volkswirtschaften werden.

    Genau dem Weg folgend, den die BRICS-Staaten bereits vor dem richtungsweisenden Gipfeltreffen in Kasan im Jahr 2024 eingeschlagen haben, könnte The Unit die derzeit beste verfügbare Lösung für grenzüberschreitende Zahlungen sein: eine neue Form der internationalen Währung, die dezentral ausgegeben und anschließend auf nationaler Ebene anerkannt und reguliert wird.

    Und das bringt uns zur wichtigsten konzeptionellen Stärke von The Unit: Sie beseitigt die direkte Abhängigkeit von der Währung anderer Nationen und bietet dem Globalen Süden beziehungsweise der globalen Mehrheit eine neue Form von apolitischem und zensurfreiem Geld.

    Besser noch: apolitisches Geld mit enormem Potenzial, um fairen Handel und vielfältige Investitionen zu verankern.

    Was der Globale Süden wirklich braucht

    Ein sinnvoller nächster Schritt für The Unit wäre auch die Einrichtung eines Beirats, der weltweit anerkannte Persönlichkeiten wie Professor Michael Hudson, Jeffrey Sachs, Yanis Varoufakis und den Mitbegründer der BRICS-Entwicklungsbank, Paulo Nogueira Batista Jr. (hier zu sehen beim Global South Academic Forum in Shanghai), zusammenbringt.

    Was die von den BRICS-Staaten vorangetriebene Entdollarisierung betrifft – die mit großer Geschicklichkeit durchgeführt wird, ohne dass dies ausdrücklich erklärt werden muss –, wird The Unit eine Schlüsselrolle spielen.

    Es ist auch entscheidend, dass The Unit keine Kryptowährung ist. Die Giganten der Wall Street, speziell BlackRock, setzen stark auf die Kryptowährungen, ein äußerst instabiles System, das individuelle Inhaber zugunsten großer institutioneller Akteure ausschließt. So ist es zum Beispiel BlackRock, das den Bitcoin-Markt prägt.

    Die US-Stablecoins sichern im Wesentlichen die Dominanz des US-Dollars und richten ihre Feuerkraft direkt gegen mögliche zukünftige von den BRICS+ angebotene digitale Währungen.

    The Unit ist das genaue Gegenteil: Sie bietet ein zuverlässiges digitales Zahlungsmittel für die multipolare Welt, die sich zügig entwickelt. Sie stellt an sich eine Weiterentwicklung dar, da sie die treuhänderische und die Kryptowelt miteinander verbindet; und schließlich bildet sie eine solide Grundlage für die aufstrebende Post-Bretton-Woods-Wirtschaft.

    Selbstverständlich sind die Herausforderungen, die vor uns liegen, enorm, und die üblichen Verdächtigen werden sich mit Zähnen und Klauen gegen The Unit wehren, da sie sie als ein neues Konzept betrachten, das dem Globalen Süden beziehungsweise der globalen Mehrheit finanzielle Widerstandsfähigkeit ohne Grenzen bietet.

    Und hier könnte die entscheidende Schlussfolgerung liegen: Der einzige Weg, um die BRICS+ und die globale Mehrheit zu stärken, ist die Entwicklung immer engerer geoökonomischer und finanzieller Verbindungen. Das ist das Ziel von The Unit. Dazu ist es notwendig, die toxische Macht des westlichen Spekulationskapitals zugunsten eines verstärkten Rohstoffhandels innerhalb des Globalen Südens und zugunsten von mehr investierbarem Kapital für eine produktive und nachhaltige Entwicklung einzudämmen.

    Das Potenzial ist unbegrenzt. The Unit könnte durchaus in der Lage sein, es freizusetzen. Selbst J.P. Morgan räumte ein, dass The Unit "möglicherweise der umfassendste Vorschlag zur Entdollarisierung ist, der im Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen für die BRICS+ existiert".

    Und es gibt keinen anderen Plan auf der Welt, der vergleichbar effektiv ist.

    Aus dem Spanischen übersetzt von Olga Espín

    Mehr zum Thema - Wie eine beiläufige Bemerkung Putins einen tieferen wirtschaftlichen Wandel offenbart

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