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An sich ernten Schüler, die sich im Rahmen der „Fridays for Future„-Proteste gegen den Klimawandel einsetzen, viel Lob und Zustimmung. Dass sie ihre Proteste auf einen Freitag legen und damit ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, wird jedoch von vielen Seiten kritisiert.
Dementsprechend geht es in dieser Folge auch nicht um die Fragen des Klimawandels, oder ob die Schüler für den Klimaschutz demonstrieren dürfen. Vielmehr nähern wir uns der juristischen Frage, ob das Recht der Zeitpunkt einer Demonstration zu wählen (Art. 8 GG) und der Umweltschutz (Art. 20a GG), höher wiegen als die Schulpflicht.
Wobei die Schulpflicht ein Ausdruck der Pflicht des Staates zur Erziehung von mündigen Bürgern und des Rechts anderer Schüler auf einen geordneten Unterricht ist (Art. 7 GG).
Unterstützt werden wir bei diesem Wettkampf der Grundrechte von Thomas Brandt, der mit uns Erfahrungen und Ansichten zu Fridays For Future aus der Sicht eines Lehrers (und als Gast im Hintergrund dabei, sein Hund „Flocke“).
Wir bedanken uns für die spannenden Einsichten in die Praxis, dank denen wir nicht nur die möglichen Konsequenzen für die Schüler, sondern auch die Schwierigkeiten der Lehrerschaft beim Umgang mit Schülerdemos aufzeigen können.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir sind auch sehr auf Ihre Meinungen zu Schüler-„Streiks“ gespannt.
Der Beitrag Schulpflicht, Schulstreiks und #FridaysForFuture – Rechtsbelehrung Folge 66 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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An sich ernten Schüler, die sich im Rahmen der „Fridays for Future„-Proteste gegen den Klimawandel einsetzen, viel Lob und Zustimmung. Dass sie ihre Proteste auf einen Freitag legen und damit ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, wird jedoch von vielen Seiten kritisiert.
Dementsprechend geht es in dieser Folge auch nicht um die Fragen des Klimawandels, oder ob die Schüler für den Klimaschutz demonstrieren dürfen. Vielmehr nähern wir uns der juristischen Frage, ob das Recht der Zeitpunkt einer Demonstration zu wählen (Art. 8 GG) und der Umweltschutz (Art. 20a GG), höher wiegen als die Schulpflicht.
Wobei die Schulpflicht ein Ausdruck der Pflicht des Staates zur Erziehung von mündigen Bürgern und des Rechts anderer Schüler auf einen geordneten Unterricht ist (Art. 7 GG).
Unterstützt werden wir bei diesem Wettkampf der Grundrechte von Thomas Brandt, der mit uns Erfahrungen und Ansichten zu Fridays For Future aus der Sicht eines Lehrers (und als Gast im Hintergrund dabei, sein Hund „Flocke“).
Wir bedanken uns für die spannenden Einsichten in die Praxis, dank denen wir nicht nur die möglichen Konsequenzen für die Schüler, sondern auch die Schwierigkeiten der Lehrerschaft beim Umgang mit Schülerdemos aufzeigen können.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir sind auch sehr auf Ihre Meinungen zu Schüler-„Streiks“ gespannt.
Der Beitrag Schulpflicht, Schulstreiks und #FridaysForFuture – Rechtsbelehrung Folge 66 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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