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Im aktuellen TeleTrusT-Podcast behandelt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" zusammen mit Tomasz Lawicki, m3 management consulting und Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises "Stand der Technik“, u.a. diese Inhalte:
Karsten U. Bartels: "Wer nicht weiß, welche Bedeutung dem Stand der Technik rechtlich und technisch zu-kommt, kann sich nicht 'IT-compliant' verhalten, kann IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht gesetzeskonform um-setzen. Wir erläutern im aktuellen TeleTrusT-Podcast, wie man sich dem Thema nähert - und dass es inzwischen praxiserprobte Methoden gibt, den Stand der Technik zu ermitteln und festzustellen, ob man ihn im konkreten Fall umsetzen muss."
Im aktuellen TeleTrusT-Podcast behandelt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" zusammen mit Tomasz Lawicki, m3 management consulting und Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises "Stand der Technik“, u.a. diese Inhalte:
Karsten U. Bartels: "Wer nicht weiß, welche Bedeutung dem Stand der Technik rechtlich und technisch zu-kommt, kann sich nicht 'IT-compliant' verhalten, kann IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht gesetzeskonform um-setzen. Wir erläutern im aktuellen TeleTrusT-Podcast, wie man sich dem Thema nähert - und dass es inzwischen praxiserprobte Methoden gibt, den Stand der Technik zu ermitteln und festzustellen, ob man ihn im konkreten Fall umsetzen muss."
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