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Auch der BFH und das BMF vermögen Delikates anzurichten. Die neue Podcast-Folge „Steuerrecht à la carte“ befasst sich mit einer sehr feinsinnigen Entscheidung des IV. Senats, die Handlungsbedarf bei Kommanditgesellschaften auslösen kann, mit einer höchstrichterlichen Entwarnung für gemeinnützige Körperschaften, wonach sich Gewinnerzielung und steuerbegünstigte Tätigkeit doch miteinander vertragen können (soweit ersterer eine dienende Funktion für letztere zukommt), mit einer Verwaltungsanweisung des BMF, die Forschungseinrichtungen ungeahnte Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs eröffnet, und mit einer erleichternden Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Guten Appetit!
By c•k•s•sAuch der BFH und das BMF vermögen Delikates anzurichten. Die neue Podcast-Folge „Steuerrecht à la carte“ befasst sich mit einer sehr feinsinnigen Entscheidung des IV. Senats, die Handlungsbedarf bei Kommanditgesellschaften auslösen kann, mit einer höchstrichterlichen Entwarnung für gemeinnützige Körperschaften, wonach sich Gewinnerzielung und steuerbegünstigte Tätigkeit doch miteinander vertragen können (soweit ersterer eine dienende Funktion für letztere zukommt), mit einer Verwaltungsanweisung des BMF, die Forschungseinrichtungen ungeahnte Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs eröffnet, und mit einer erleichternden Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Guten Appetit!

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