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Das #Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der interessanten Frage zu befassen, ob die Gehaltserhöhung des Geschäftsführers einer gemeinnützigen GmbH im Zusammenwirken mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Einbeziehung des für Gehaltsfragen zuständigen Aufsichtsrats zum Verlust der Gemeinnützigkeit führe.
Die Ausführungen des Finanzgerichts sind sehr praxisrelevant, da sie sich mit den einzelnen Gesichtspunkten des Falles detailliert befassen.
Aus dem Urteil ergeben sich praktische Hinweise für sämtliche Gemeinnützige, was das Thema Zurechnung und Vorwerfbarkeit von Verstößen Einzelner und deren Folgen für die Gemeinnützigkeit angeht. Auch hier kann man kulinarisch nur sagen: Nicht immer verdirbt ein faules Ei den ganzen Brei!
In dieser Folge:
Dr. Mirko Brill (Partner) | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Alexander Völkl | Steuerberater
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Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Die Vorschrift des § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen eigenbetrieblich genutzte Grundstücke nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen. Hier wird gerade diskutiert, ob die Regelung an die fortgeschrittene Wertentwicklung angepasst werden soll. Mittlerweile schlägt das Pendel in die Gegenrichtung: Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich gegen eine Änderung der Norm ausgesprochen und fordert dessen vollständige Abschaffung. Siehe hier. Es bleibt also spannend.
In dieser Folge:
Dr. Mirko Brill (Partner) | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Alexander Völkl | Steuerberater
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Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Der Steuergesetzgeber ist schwer in Aktion getreten. Zwar fehlt ein großes Reformwerk, doch werden dem bereits verkündeten Gesetz für ein steuerliches #Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zahlreiche weitere Gesetze folgen, unter denen das #Steueränderungsgesetz 2025, das #Arbeitsmarktstärkungsgesetz und das #Standortfördergesetz mit einer Ausweitung der Möglichkeit hervorstechen, stille Reserven nach § 6b EStG zu übertragen.
Der Gesetzgeber köchelt also ordentlich in der Garküche, worüber in dieser Podcast-Folge in einem ersten Teil in einem Gespräch zwischen Herrn Dr. Brill und Herrn Dr. Strahl berichtet wird.
Wichtiges ist aber auch aus #München zur steuerlichen Behandlung der #Personengesellschaften zu vermelden. Hier kann es ratsam sein, zum Jahresende einen Blick in die Gesellschaftsverträge zu werfen.
In dieser Folge:
Dr. Mirko Brill (Partner) | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Dr. Martin Strahl (Partner) | Diplom-Kaufmann, Steuerberater
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Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
In dieser Episode sprechen Creator Manager Flo Haidvogel und Steuerberaterin Vivienne Paschmanns über die steuerlichen Risiken und Herausforderungen für Influencer.
Aufbauend auf die erste Folge beantworten sie praxisnah alle offenen Fragen – direkt aus dem Alltag von Creator, Agenturen und Selbstständigen.
Ausgangspunkt ist die provokante Frage: Was steckt wirklich hinter Schlagzeilen über „300 Millionen Steuerhinterziehung“ – und wo liegen die echten steuerlichen und strafrechtlichen Risiken?
Themen dieser Folge:
Diese Folge liefert praxisnahe Insights, konkrete Tipps und spannende Einblicke in die Realität der Steuerwelt für Creators. Mehr zu diesem Thema findest du auf: www.steuertaskforce.de
In dieser Folge:
Florian Haidvogl (collab.me), Creator Manager
Vivienne Paschmanns, Steuerberaterin und Diplom Finanzwirtin
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Durch zahlreiche Apps ist es heute einfacher denn je, Geld gewinnbringend anzulegen – häufig auch im Ausland, ohne dass dies unmittelbar auffällt. Genau hier entstehen steuerliche Fragestellungen, die in der Praxis oft unterschätzt werden.
In der 39. Folge „Ein Blick über den Tellerrand. Geldanlagen im Ausland und deutsche Steuer“ unseres Podcasts „steuerrecht à la carte“ geben wir einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Aspekte und ordnen ein, worauf Anleger besonders achten sollten.
Ziel ist es, die zentralen Themen verständlich darzustellen und erste Orientierung zu bieten, damit mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden können.
Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Die Tagespauschale und das Arbeitszimmer sind in Zeiten des Homeoffice für viele Steuerpflichtige von erheblicher praktischer Bedeutung. Gerade bei der Abgrenzung und Anwendung der geltenden Regelungen ergeben sich jedoch immer wieder Zweifelsfragen, die eine genaue Betrachtung erforderlich machen. In der 38. Folge „Einfach mal zu Hause essen! – Arbeitszimmer und Tagespauschale“ unseres Podcasts „steuerrecht à la carte“ beleuchten wir die steuerlichen Rahmenbedingungen und gehen darauf ein, welche Aspekte in der Praxis besonders zu beachten sind.Dabei werden sowohl die typischen Anwendungsprobleme als auch mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, die für eine rechtssichere Umsetzung sorgen können.
Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Vom Foodpost zum Finanzamt – Influencer im Fokus steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.
Die Steuerfahnder haben eine neue Zielgruppe entdeckt: Influencer. Der Verdacht lautet auf Steuerhinterziehung – und das in großem Stil.
Bundesweit stehen Branchenprüfungen bevor.
Ob steuerliche Erfassung, die Bewertung von geldwerten Vorteilen oder auffällige Wegzugsfälle: Die Finanzverwaltungen analysieren tausende Datensätze und stellen das Erklärungsverhalten der Szene auf den steuerstrafrechtlichen Prüfstand.
In der 37. Folge unseres Podcasts „steuerrecht à la carte“ nehmen wir die Besteuerung von Influencern im nun besonders relevanten steuerstrafrechtlichen Kontext unter die Lupe. Von Influencer-Gesellschaften über Luxusklamotten bis hin zur strafrechtlichen Relevanz – wir zeigen, wo Risiken lauern und was jetzt zu tun ist.
In dieser Folge:
Vivienne Paschmanns, Steuerberaterin und Diplom Finanzwirtin
Johannes Hoffmann, Rechtsanwalt und Steuerberater
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Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Der Bundestag hat mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ das erste Steuergesetz der neuen Legislaturperiode verabschiedet. Mit der Verkündung am 14.07.2025 treten Änderungen in Kraft, die für Unternehmen unmittelbar von Bedeutung sind.Das Gesetz sieht erweiterte Möglichkeiten für Sofortabschreibungen, eine verbesserte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sowie gezielte Entlastungen für den Mittelstand vor. Zusätzlich sollen Anpassungen in der Unternehmensbesteuerung und Schritte zur Digitalisierung des Steuerrechts die administrativen Prozesse vereinfachen.In der 36. Folge „Schnelles aus der Garküche? – Das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung“ unseres Podcasts „steuerrecht à la carte“ beleuchten wir die Hintergründe und ordnen ein, welche Fragen sich für die Praxis stellen können.Das Gesetz stellt damit einen ersten steuerpolitischen Impuls dar, dessen tatsächliche Wirkung sich erst in der Anwendung zeigen wird.
Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin
Das #Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, wann eine erste Tätigkeitsstätte im Falle der Verleihung von Arbeitnehmern vorliegt und wie sich die Regelungen des #Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hierzu verhalten. Hieraus ergeben sich wichtige Folgen für die Praxis und auch die eine oder andere Argumentationshilfe. Gegen das #Urteil des FG wurde Revision durch die #Finanzverwaltung eingelegt.Das besprochene Urteil des FG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BFH ist anhängig unter Az: VI R 32/24.
Infos zu unserem heutigen Gast:https://www.lenz-law.de/kanzlei/
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Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die bloße Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung einer GmbH durch den beherrschenden Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) begründet. Im Urteil legt er die Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dar. Wichtig ist, dass nur bei Nutzungseinräumung, nicht aber schon im Falle des „Schweigens“ eine vGA gegeben ist. Hieraus lassen sich allgemeine Grundsätze für entsprechende Sachverhalte ableiten. Guten Appetit!
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