Ob Instagram, YouTube oder TikTok – Influencer bewegen sich in einer dynamischen und schnelllebigen Branche. Doch was bedeutet das für ihre Steuererklärung? Wie werden Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Links, eigenen Produkten oder sog. Donations korrekt versteuert? Welche Ausgaben können sie geltend machen? Und wo ist der Ort der Leistung, wenn ein Influencer über eine internationale Plattform mit Sitz in einem Drittland Einnahmen erzielt?
Diese und weitere Fragen stehen heute auf der Speisekarte und werden durch Dr. Mirko Brill und unseren Gast, Herrn Steuerberater Völkl aus München für Sie aufbereitet.
Mehr Informationen erhalten Sie auf LinkedIn und unserer Webseite.
Alles zu den Beratern und Partnern finden Sie auf: https://ckss.de/ihre-berater/
Infos zu unserem heutigen Gast:
https://www.lenz-law.de/kanzlei/
Verpassen Sie keine Änderungen im Steuerrecht mehr und beginnen Sie uns zu folgen:
Linked-In: https://www.linkedin.com/company/ckss/
YouTube: https://www.youtube.com/@ckss-fachanwaltefursteuerr7134
Webseite: https://ckss.de
Produktion: BroMedia Berlin, https://bromedia.berlin