Das Bürgergeld soll ab dem 1. Juli 2026 durch das sogenannte Grundsicherungsgeld ersetzt werden. Vorgesehen sind verschärfte Mitwirkungspflichten, reduzierte Karenzzeiten bei Vermögen, strengere Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug sowie eine Begrenzung der Unterkunftskosten auf das 1,5-Fache der örtlich angemessenen Miete. Auch die Pflicht zur Arbeitsaufnahme wird ausgeweitet, insbesondere für Alleinstehende und Eltern nach dem ersten Lebensjahr des Kindes.
Ebenfalls im Fokus: der Gesetzentwurf zur Aktivrente. Vorgesehen ist ein steuerfreier Freibetrag von 2.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Rentner. Für Selbstständige gilt diese Regelung nicht – was verfassungsrechtlich noch kritisch hinterfragt werden könnte. Anhand konkreter Zahlen wird gezeigt, wie sich die neuen Regelungen auf Rentner und Arbeitgeber auswirken.
Weitere Themen: Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen zum 1.1.2026, u. a. mit folgenden Werten:
Aufzählungs-TextKrankenversicherung (GKV): BBG steigt auf 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr)Rentenversicherung (RV): BBG steigt auf 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr)Versicherungspflichtgrenze GKV: künftig 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr)Ein Einkommen von 102.000 Euro im Jahr führt dadurch zu einer Mehrbelastung von bis zu 903 Euro – es sei denn, der Einkommensteuertarif wird noch reformiert.
Im verfassungsrechtlichen Teil geht es um zwei relevante Urteile:
BVerfG, Beschl. v. 23.05.2017 – 2 BvR 883/14: Das Alimentationsprinzip verlangt eine Besoldung von mindestens 15 % über dem sozialrechtlichen Existenzminimum einer vierköpfigen Familie. Besonders in den Besoldungsgruppen A4–A10 ist dieser Abstand teils unterschritten.BVerfG, Beschl. v. 16.07.2025 – 2 BvR 1719/23: Klage von Richtern und Staatsanwälten zur Wahrung des Besoldungsabstands wurde mangels Vorprüfung durch Fachgerichte abgelehnt.Die Verzögerung der Umsetzung belastet inzwischen den Bundeshaushalt durch mögliche rückwirkende Nachzahlungen erheblich.
Abschließend wird die sozialversicherungsrechtliche Stellung von GmbH-Geschäftsführern erläutert:
Sozialversicherungsfreiheit nur bei mind. 50 % Beteiligung oder wirksamer Sperrminorität mit Vetorechten.Statusfeststellungsverfahren empfohlen, v. a. bei paritätischer Beteiligung oder mehreren Geschäftsführern.Vgl. u. a. LSG NRW, Urt. v. 2019 – L 8 BA 38/18Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/26qeFBW
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV