Share Sei doch nicht besteuert!
Share to email
Share to Facebook
Share to X
By Fabian Walter & Christian Gebert
The podcast currently has 117 episodes available.
Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden.
Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist.
Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
In dieser Episode diskutieren wir die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Politik und gehen auf die Vorschlägen von Friedrich Merz ein, dir er beim Steuerzahler-Kongress vorgestellt hat. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Bruch innerhalb der Ampel-Koalition: Bundesfinanzminister Christian Lindner soll sich gegen die von Kanzler Scholz geforderte Aussetzung der Schuldenbremse gestellt haben, was zur Beendigung der Zusammenarbeit führte.
Ein Blick auf aktuelle Gesetzesvorhaben zeigt, welche Reformen noch ungewiss sind. Das Jahressteuergesetz 2024 steht kurz vor der Zustimmung im Bundesrat, während beim Steuerfortentwicklungsgesetz wesentliche Maßnahmen wie die degressive Abschreibung und eine erweiterte Forschungszulage dringend erwartet werden, die Verabschiedung jedoch ungewiss bleibt. Der Solidaritätszuschlag steht nach einer mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht erneut zur Debatte, und die Frage, ob er als Ergänzungsabgabe weiterhin gerechtfertigt ist, wird intensiv diskutiert.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
In dieser Episode werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025. Zunächst erklären wir das deutsche Umsatzsteuersystem, bei dem nur der Mehrwert auf jeder Stufe der Wirtschaftskette besteuert wird und die Steuerlast letztlich den Endverbraucher trifft. Anschließend zeigen wir, wie die Kleinunternehmerregelung aktuell funktioniert: Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr erlauben kleinen Unternehmen, ohne Umsatzsteuerpflicht zu agieren.
Im neuen Jahr steigen die Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Außerdem können künftig auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern von der Kleinunternehmerregelung profitieren, solange ihre EU-weiten Umsätze unter 100.000 Euro bleiben. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile für Neugründer und erklären, wann es sinnvoll sein kann, freiwillig auf die Regelung zu verzichten.
Abschließend gehen wir auf rechtliche und praktische Fragen ein, etwa wie das gezielte Aufteilen eines Unternehmens auf mehrere Firmen von Gerichten beurteilt wird und was sich mit der neuen Rechnungspflicht für Ist-Versteuerer ab 2028 ändert. Ein Muss für alle, die sich auf die neuen Regelungen vorbereiten wollen!
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei viele Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. In dieser Folge beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Wegzugsteuer für Kapitalanleger, die nun auch Investmentfonds wie ETFs umfasst und hohe Anforderungen an die Besteuerung stellt. Ist diese Regelung wirklich sinnvoll oder eher überschießend?
Wir diskutieren außerdem die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Optionen. Der Wegfall dieser Beschränkung steht im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) feststellte.
Personengesellschaften profitieren von der Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, die eine erleichterte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften ermöglicht. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023 (BvL 8/13) umgesetzt. Dennoch gibt es verschärfte Regelungen, die eine Übergragung von Personengesellschaftsanteile auf Körperschaften betreffen.
Weitere wichtige Themen sind die neuen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten, Änderungen bei der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung und der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag. Auch die Anpassungen zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Zuge der Grundsteuerreform, wie sie der BFH in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23) entschied, und je der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets werden besprochen. Zudem wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen künftig nur bei Banküberweisung anerkannt – andere Zahlungswege, die Mitnahme von Bargeld, sind damit nicht mehr zulässig.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
In dieser Episode sprechen wir mit Andreas Nigg, Treuhänder aus Liechtenstein, über die spezifischen steuerlichen Vorteile und die rechtlichen Grundlagen der Liechtensteinischen Stiftung. Liechtenstein ist seit langem ein bevorzugter Standort für Stiftungen, insbesondere aufgrund seiner vorteilhaften Steuergesetzgebung und der hohen Flexibilität des Stiftungsrechts.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Beschreibung
In dieser Episode beleuchten wir das Thema "Vermieten mit Verlust" und welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Vermieter langfristig Einnahmeüberschüsse erzielen wollen, auch wenn zeitweise Verluste entstehen. Doch es gibt Ausnahmen, die diese Annahme entkräften können, etwa bei Ferien- oder Luxusimmobilien, langem Leerstand oder zu günstiger Vermietung.
Besonders wichtig ist die 66%-Grenze der ortsüblichen Miete. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurde diese Grenze für die verbilligte Wohnraumvermietung auf 50% gesenkt, was spezifische steuerliche Prüfungen erfordert. Wir erläutern, wie diese Regelungen greifen, etwa bei der Vermietung an Familienangehörige, und welche Fallstricke zu vermeiden sind, zum Beispiel bei Mietverträgen mit minderjährigen Kindern oder zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Außerdem thematisieren wir die gewerbliche Vermietung, wie bei Ferienimmobilien mit hotelähnlichen Dienstleistungen oder der Überschreitung der "3-Objekt-Grenze", und deren steuerliche Konsequenzen.
Erfahren Sie in dieser Episode, wie Sie Verluste aus der Vermietung bestmöglich steuergünstig nutzen können.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Steuerentlastung oder höhere Belastung? Geplante Steuererleichterungen durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs könnten durch steigende Sozialversicherungsbeiträge am Ende wirkungslos bleiben. Zwar soll der Grundfreibetrag angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben werden, sodass der Steuersatz nicht mehr so schnell steigt, um die kalte Progression auszugleichen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung zu erhöhen, was zu höheren Abgaben führen würde. Steuerpflichtige mit einem monatlichen Einkommen von deutlich deutlich über 5.000 Euro könnten dadurch 2025 netto weniger haben.
Dieses Problem ergibt sich, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung von derzeit 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West) auf 8.050 Euro steigen sollen. In der Krankenversicherung soll die Grenze von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Diese geplanten Änderungen bedeuten, dass Gutverdiener ab einem bestimmten Einkommen trotz Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, netto weniger zur Verfügung haben könnten, da sie stärker in die Sozialversicherung einzahlen müssen.
Zusätzlich ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge vorgesehen, um das Rentenniveau zu stabilisieren. Der Beitragssatz soll von derzeit 18,6 % bis 2028 auf 20 % und bis 2035 auf 22,3 % steigen. Trotz der Einführung der Aktienrente, die langfristig zur Finanzierung der Renten beitragen soll, stellt diese nur einen kleinen Beitrag dar und reicht angesichts der hohen Kosten kaum aus – ein Tropfen auf den heißen Stein.
Immerhin wird es bei demSolidaritätszuschlag spannend. Im November wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Soli verfassungswidrig ist.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Steuerfabi's Newsletter abonnieren:
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde, bringt umfangreiche Änderungen zur Reduzierung bürokratischer Lasten in verschiedenen Bereichen des Steuer-, Handels- und Zivilrechts.
Im Steuer- und Handelsrecht wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Dies gilt rückwirkend für alle Unterlagen, deren Frist bei Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist. Auch die umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wurde angepasst. Von der Bürgerbewegung Finanzwende wurde die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen scharf kritisiert. Insbesondere bei komplexen Steuerdelikten wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften könnten Beweismittel verloren gehen. Daraufhin wurde eine Sonderregelung eingeführt, um die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, die der BaFin-Aufsicht unterliegen, um ein Jahr zu verzögern.
Bemerkenswert ist hier auch, dass die strafrechtlichen Verjährungsfristen unberührt bleiben und somit ggf. nach 10 Jahren ein Strafverfahren eröffnet werden könnte, auch wenn die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen schon abgelaufen ist.
Im Bereich der Bekanntgabe von Steuerbescheiden bringt § 122a Abs. 1 AO eine wichtige Neuerung. Ab dem 1. Januar 2026 ist keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers für die elektronische Bereitstellung von Verwaltungsakten mehr erforderlich. Stattdessen wird eine Widerspruchslösung eingeführt. Ein Verwaltungsakt gilt dann am vierten Tag nach Bereitstellung als zugestellt, auch wenn er auf dem elektronischen Weg übermittelt wurde.
Im Umsatzsteuerrecht wurden die Schwellenwerte für die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 EUR auf 9.000 EUR Umsatz angehoben (§ 18 Abs. 2 UStG). Zudem wurde die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG von 500 EUR auf 750 EUR erhöht, um Wiederverkäufer zu entlasten.
Auch in anderen Gesetzen wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses in bestimmten Fällen erlaubt es, Gewerberaum-Mietverträge und Arbeitsverträge künftig in Textform (z.B. per E-Mail) abzuschließen. Ausnahmen bestehen weiterhin in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind, wo der Nachweis in Papierform erforderlich bleibt.
Weitere Erleichterungen umfassen die Möglichkeit, öffentliche Versteigerungen künftig online oder in hybrider Form durchzuführen. Zudem entfällt die Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Der wachsende Trend zum Homeoffice, in dem mittlerweile 23,5 % der Beschäftigten arbeiten, bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch finanzielle Belastungen für Arbeitnehmende mit sich. Diese tragen oft die Kosten für Strom, Heizung, Telefon, Internet und Bürobedarf.
Arbeitgeber können jedoch bestimmte Kosten übernehmen und steuerfrei erstatten, beispielsweise bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bürostuhl. Das gilt aber nur, wenn diese Arbeitsmittel im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben.
Bei privater Mitnutzung liegt hingegen regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, es sei denn, es handelt sich um Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte, für die eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG möglich ist.
Eine pauschale Erstattung von Kosten wie Miete, Strom oder Internet führt immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Alternativ können nachgewiesene Betriebskosten, wie etwa Stromkosten, steuerfrei erstattet werden, sofern der Arbeitnehmer diese für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten belegt. Telefonkosten können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 20 Euro im Monat, ohne Einzelnachweis steuerfrei ersetzt werden.
Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt ab 2023, dass es nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt. Erfüllt das Homeoffice diese Voraussetzung, können entweder die tatsächliche Kosten oder eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend zu machen, auch ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Das gilt z. B. für alle die in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch im Home-Office arbeiten.
Fahrten vom Homeoffice zum Büro können als Reisekosten abgesetzt werden, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Das gilt immer dann, wenn ein Mitarbeiter überwiegend im Home-Office arbeitet. Wenn wöchentlich einige Tage im Büro gearbeitet wird, liegt eine solche erste Tätigkeitsstätte am Büro vor. Dann gelten die üblichen Entfernungspauschalen, die jedoch bei der Erstattung steuerpflichtig sind.
Bei der Vermietung eines als Homeoffice genutzten Arbeitszimmers an den Arbeitgeber hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob dies im Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden erfolgt. Handelt es sich um eine Vereinbarung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, hat die Untervermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Steuervorteile, da die Miete des Arbeitgebers steuerfrei bleieben kann. Ist das Interesse jedoch aufseiten des Arbeitnehmers, gelten die Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
In dieser Episode geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich veranlassten Geschäftsreisen. Kosten für berufliche Reisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie klar beruflich bedingt sind. Dazu zählen Reisekosten wie Flüge, Bahnfahrten oder Autofahrten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Für Letztere gelten feste Pauschbeträge, abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Bei Auslandsreisen gibt es zusätzlich länderspezifische Pauschalen.
Es ist wichtig, beruflich veranlasste Reisen von privaten Ausgaben zu trennen. Seit einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Jahr 2009 ist die Aufteilung gemischt veranlasster Reisen möglich, wenn berufliche und private Anteile klar voneinander abgrenzbar sind. Dies geschieht beispielsweise durch eine anteilige Aufteilung der Reisekosten basierend auf der Anzahl der beruflichen und privaten Tage. Kosten, die auf private Urlaubstage entfallen, sind nicht absetzbar.
Der berufliche Anlass der Reise muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Reisetagebuch.
Bei Auslandsreisen stellt sich oft die Frage nach der klaren Trennung von beruflichen und privaten Zwecken. Ein vollständiger Abzug der Kosten ist möglich, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich bedingt war. Sollte die Reise verlängert werden, um privat Urlaub zu machen, können die zusätzlichen privaten Kosten nicht abgesetzt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arzt, der während einer einwöchigen Auslandsreise auch einen mehrtägigen Fachkongress besucht, kann die Kosten für den Kongress und die Übernachtungen an den Kongresstagen absetzen. Flugkosten müssen jedoch anteilig zwischen dem beruflichen und privaten Anteil der Reise aufgeteilt werden.
Zusätzlich beleuchten wir Sonderfälle wie Sprachreisen, und Forschungsreisen, bei denen der berufliche Anlass häufig genauer nachgewiesen werden muss. Diese Reisen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie spezifisch auf die beruflichen Anforderungen der Person zugeschnitten sind.
Zusätzlich sprechen wir über die Fallstricke bei Incentive-Reisen. Diese führen bei den Reisenden ggf. zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn keine Pauschalversteuerung vorgenommen wird.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/4dDakDX
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
The podcast currently has 117 episodes available.
11 Listeners
36 Listeners
51 Listeners
5 Listeners
29 Listeners
1 Listeners
12 Listeners
6 Listeners
4 Listeners
36 Listeners
10 Listeners
4 Listeners
2 Listeners
8 Listeners
1 Listeners