In dieser Episode sprechen wir mit Andreas Nigg, Treuhänder aus Liechtenstein, über die spezifischen steuerlichen Vorteile und die rechtlichen Grundlagen der Liechtensteinischen Stiftung. Liechtenstein ist seit langem ein bevorzugter Standort für Stiftungen, insbesondere aufgrund seiner vorteilhaften Steuergesetzgebung und der hohen Flexibilität des Stiftungsrechts.
Zunächst erklärt Andreas Nigg, welche steuerlichen Vorteile eine liechtensteinische Stiftung bietet. Einer der größten Pluspunkte ist die Ertragssteuer, die auf den Reingewinn der Stiftung nur 12,5 % beträgt. Kapitalerträge wie Dividenden sind hingegen vollständig steuerfrei.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass es in Liechtenstein keine Erbschaftsteuer gibt, was gerade für Stifter ein entscheidender Vorteil ist, wenn es um die langfristige Vermögens- und Nachfolgeplanung geht. Wir erklären, wie diese Regelung genutzt werden kann, um die steuerliche Belastung bei der Übertragung von Vermögen an Nachkommen erheblich zu senken.
Daneben wird auch die Struktur der Stiftung selbst als Instrument zur Steueroptimierung beleuchtet. Da eine Stiftung in Liechtenstein keine natürlichen Personen als Eigentümer hat, bleibt sie unabhängig von persönlichen Umständen bestehen und kann langfristig Vermögen verwalten, ohne dass auf Erbschaften oder Schenkungen unmittelbar Steuerpflichten entstehen. Dies bietet besonders in grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen und Familien mit Mitgliedern in verschiedenen Ländern erhebliche Vorteile.
Auch die steuerliche Anerkennung einer Stiftung in Deutschland, wird behandelt. Hier erklären wir die Bedeutung des Ortes der Geschäftsleitung und, wie sichergestellt werden kann, dass die Stiftung in Liechtenstein steuerpflichtig bleibt. Durch klare Trennung der Vermögensverwaltung und den Einsatz eines Treuhänders kann eine Stiftung die steuerliche Anerkennung und Vorteile in Liechtenstein wahren, ohne durch ausländische Steuerbehörden als steuerpflichtig in Deutschland behandelt zu werden.
Neben den Steuervorteilen gehen wir auch auf die laufenden Kosten einer Stiftung ein und geben Hinweise, ab welchem Vermögenswert sich die Errichtung einer Stiftung wirtschaftlich lohnt. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Wochen und erfordert ein Mindestkapital von CHF 30.000. Sinnvoll ist die Stiftung aber erst ab einem deutlich höheren Vermögen von mehreren Millionen Euro.
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