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New York ist 188 % teurer als Berlin – doch was passiert steuerlich, wenn in Deutschland mit Immobilien Gewinne erzielt werden? In dieser Episode geht es um die scharfe Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel – und welche erheblichen steuerlichen Konsequenzen drohen, wenn sie überschritten wird. Wir erläutern die Voraussetzungen der Drei-Objekt-Grenze, typische Indizien für eine Veräußerungsabsicht, sowie die Folgen einer nachträglichen Gewerblichkeit. Zudem analysieren wir den BFH-Beschluss vom 20.03.2025 (III R 14/23), in dem der Bundesfinanzhof trotz Verkaufs von 15 vermieteten Objekten keinen gewerblichen Grundstückshandel annahm – wegen fehlender Veräußerungsabsicht beim Erwerb. Die Episode beleuchtet auch, wie sich Investoren gegen die pauschale Annahme der Gewerblichkeit wehren können und welche Belege das Finanzamt akzeptiert. Ein Muss für alle, die mit Immobilien arbeiten oder investieren – ob privat oder über eine vermögensverwaltende GmbH.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!
Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
https://amzn.eu/d/26qeFBW
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
New York ist 188 % teurer als Berlin – doch was passiert steuerlich, wenn in Deutschland mit Immobilien Gewinne erzielt werden? In dieser Episode geht es um die scharfe Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel – und welche erheblichen steuerlichen Konsequenzen drohen, wenn sie überschritten wird. Wir erläutern die Voraussetzungen der Drei-Objekt-Grenze, typische Indizien für eine Veräußerungsabsicht, sowie die Folgen einer nachträglichen Gewerblichkeit. Zudem analysieren wir den BFH-Beschluss vom 20.03.2025 (III R 14/23), in dem der Bundesfinanzhof trotz Verkaufs von 15 vermieteten Objekten keinen gewerblichen Grundstückshandel annahm – wegen fehlender Veräußerungsabsicht beim Erwerb. Die Episode beleuchtet auch, wie sich Investoren gegen die pauschale Annahme der Gewerblichkeit wehren können und welche Belege das Finanzamt akzeptiert. Ein Muss für alle, die mit Immobilien arbeiten oder investieren – ob privat oder über eine vermögensverwaltende GmbH.
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