In dieser Folge besprechen Dr. Christian Bohlmann und Dr. Vera Niestegge eine wegweisende Entscheidung des 12. Senats des Finanzgerichts Münster zur Frage, wann bei der Vermietung von Ferienwohnungen eine “erste Tätigkeitsstätte” vorliegt und welche Auswirkungen dies auf die Abzugsfähigkeit von Reisekosten hat.
• Finanzgericht Münster, 12. Senat
• Aktenzeichen: 12 K 1916/21 F
• ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0515.12K1916.21F.00
• Status: Nicht rechtskräftig, Revision zugelassen
• Die Reform des Reisekostenrechts 2014 und ihre Auswirkungen
• Entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 3 EStG bei Vermietungseinkünften
• Die Ein-Drittel-Regel nach § 9 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 EStG
• Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten
• Doppelte Haushaltsführung bei Vermietungstätigkeit
• Schlussfolgerungen für Dokumentation und Nachweis
Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Vermieter von Ferienwohnungen
Das vollständige Urteil finden Sie über die Website des Finanzgerichts Münster und unter https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/12K191621FUrteil20250515.html