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In dieser Folge des PodcaSteuerrecht sprechen Dr. Christian Bohlmann und Dr. Vera Niestegge über ein Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Münster vom 14.05.2025 (Az. 6 K 608/22 E).
Der Fall: Ein Anleger investierte in Hochseecontainer – von denen ein Großteil gar nicht existierte. Wie sind die daraus erzielten Einkünfte steuerlich einzuordnen? Gewerbebetrieb? Kapitalvermögen? Oder doch nur sonstige Einkünfte?
Der 6. Senat stellt klar: Ohne nachweisbare Container kein wirtschaftliches Eigentum – und damit keine AfA, kein Totalverlust, keine Verklammerung. Für viele betroffene Anleger bedeutet das: Steuerlich doppelt bitter.
Einblicke in die Urteilsbegründung, Hintergründe zur Verklammerungsrechtsprechung des BFH – und ein Ausblick auf das beim BFH anhängige Verfahren (III R 23/24).
By FG MünsterIn dieser Folge des PodcaSteuerrecht sprechen Dr. Christian Bohlmann und Dr. Vera Niestegge über ein Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Münster vom 14.05.2025 (Az. 6 K 608/22 E).
Der Fall: Ein Anleger investierte in Hochseecontainer – von denen ein Großteil gar nicht existierte. Wie sind die daraus erzielten Einkünfte steuerlich einzuordnen? Gewerbebetrieb? Kapitalvermögen? Oder doch nur sonstige Einkünfte?
Der 6. Senat stellt klar: Ohne nachweisbare Container kein wirtschaftliches Eigentum – und damit keine AfA, kein Totalverlust, keine Verklammerung. Für viele betroffene Anleger bedeutet das: Steuerlich doppelt bitter.
Einblicke in die Urteilsbegründung, Hintergründe zur Verklammerungsrechtsprechung des BFH – und ein Ausblick auf das beim BFH anhängige Verfahren (III R 23/24).

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