In der aktuellen Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Mai und Herr Dallmann, beide Richter im 3. Senat des Finanzgerichts Münster, eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2021 (Az. 3 K 2174/19 Erb), die sich mit der Frage befasst, ob der sog. Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auch dann zur Anwendung, wenn der Hauptzweck deren Tätigkeit originär gewerblich ist.
In dieser Entscheidung ist der 3. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen die Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient.