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In der ersten Folge des PodcaSteuerrecht im neuen Jahr sprechen Herr Dr. Christian Bohlmann und Frau Dr. Vera Niestegge über zwei aktuelle Entscheidungen des 3. Senats des FG Münster. Die Urteile vom 14. November 2024 (Aktenzeichen: 3 K 906/23 und 3 K 908/23) wurden am 2. Januar 2025 veröffentlicht und thematisieren die schenkungsteuerliche Einordnung ungenutzter Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden.
Die Diskussion beleuchtet unter anderem:
die Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen gemäß § 13b ErbStG,
die Bedeutung des Zustandes der Grundstücke am Bewertungsstichtag für die tatbestandliche Einordnung i § 13b ErbStG,
mögliche über die Fallgestaltung hinausgehende Konsequenzen für die Nachfolgeplanung.
Die Entscheidungen des 3. Senates sind unter 3 K 906/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_906_23_F_Urteil_20241114.html) und unter 3 K 908/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_908_23_F_Urteil_20241114.html) abrufbar.
Mittlerweile sind zu den Besprechungsentscheidungen unter dem Az II R 37/24 und II R 38/24 auch Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht diskutieren Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann zwei jüngere Entscheidungen des Finanzgerichts Münster zum Betriebsausgabenabzug bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen des Betriebes einer Photovoltaikanlage.
Sowohl der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 21.10.2024 (Az. 1 V 1757/24 E; https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/1_V_1757_24_E_Beschluss_20241021.html ) als auch das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.11.2024 (Az. 7 K 105/24 E; https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/7_K_105_24_E_Urteil_20241106.html ) befassen sich mit der Frage, ob den Vorjahren zuzuordnende Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigungsfähig sind abzugsfähig sind, obwohl sie zu einem Zeitpunkt abgeflossen sind, zu dem die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage steuerfrei gestellt wurden, und inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen § 3c EStG im Kontext der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG Anwendung findet.
n der neuen Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 3. Senats des Finanzgerichts Münster vom 29.10.2024, der sich mit der Frage befasst, ob im Falle geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung eine Aussetzung der Vollziehung in Betracht kommt.
Die Besprechungsentscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_V_1270_24_Ew_F_Beschluss_20241029.htmlabrufbar.
Die Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster zur Besprechungsentscheidung finden Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_5_15_11_2024/index.php.
Der im Podcast in Bezug genommene Beschluss des FG Berlin-Brandenburg datiert auf den 01.09.2023, 3 V 3080/23 (EFG 2023, 1642), der Beschluss des FG Nürnberg auf den 08.08.2023, 8 V 300/23 (EFG 2023, 1405) und der Beschluss des FG Düsseldorf auf den 10.05.2024, 11 V 533/24 A (BG) (EFG 2024, 1283).
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann, eine Entscheidung des 1. Senats des Finanzgericht Münster vom 18.09.2024 (Az. 1 K 494/18 E), die sich mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für die Führung eines auf Erlangung nachehelichen Unterhalts gerichteten Prozesses im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Entscheidung im sog. zweiten Rechtsgang. Die durch den 1. Senat des Finanzgericht Münster im ersten Rechtsgang getroffene Entscheidung vom 03.12.2019 war bereits Gegenstand der PodcaSteuerrecht – Ausgabe aus Mai 2020 (https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/podcast_steuerrecht/Archiv/index.php).
In der neuen Folge des PodcaSteuerrecht blicken Herr Dr. Sascha Bleschick und Herr Dr. Christian Bohlmann auf die Veranstaltung „ Brennpunkt.Steuerpraxis“ zurück, die am 11.09.2024 Münsteraner Schloss anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Finanzgericht Münster unter dem Titel „Steuerrechtsschutz im Wandel der Zeit“ stattgefunden hat, und beleuchten in diesem Zusammenhang insbesondere die Podiumsdiskussion zum Thema Digitalisierung und KI im Steuerecht.
Hier geht’s zur Pressemitteilung des FG Münster anlässlich des Brennpunktes: https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_4_12_09_2024/index.php
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Sascha Bleschick und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 4. Senats des FG Münster vom 14.06.2024, die sich mit den Anforderungen an die Ermessenausübung durch die Finanzverwaltung bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Erstattungsfällen auseinandersetzt.
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/4_K_2351_23_Urteil_20240614.html abrufbar.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht befassen sich Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann mit einem AdV-Beschluss des FG Münster vom 13.06.2024 (Az. 6 V 252/24 E; im Volltext abrufbar unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/6_V_252_24_E_Beschluss_20240613.html ), der sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Termingeschäften und der Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG befasst.
Die im Podcast in Bezug genommene Entscheidung des FG Rheinland Pfalz 05.12.2023 ist unter dem Az. 1 V 1674/23 ergangen, wird u.a. in EFG 2024, 378-384 besprochen und ist unter https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001561738 abrufbar.
Zu einem anderen Ergebnis als der 6. Senat des FG Münster kam das FG Baden-Württemberg in einer (im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das FG Münster noch nicht veröffentlichten) Entscheidung vom 29.04.2024, die unter dem Az. 10 K 1091/23 ergangen und unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001577548 abrufbar ist.
Der BFH-Beschluss vom 07.06.2024 ist unter dem Az. VIII B 113/24 (AdV) ergangen und über die Website des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/ ) abrufbar.
In der neuen Folge des PodcaSteuerrecht befassen sich Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann mit einer Entscheidung des FG Münster vom 03.11.2021 (Az. 6 K 24/21 E,U,F; im Volltext abrufbar unter: https://www.justiz.nrw/nrwe/fgs/muenster/j2021/6_K_24_21_E_U_F_Gerichtsbescheid_20211103.html ) und der kürzlich hierzu unter dem Az. VI R 25/21 ergangenen Revisionsentscheidung des BFH, die die Frage der wirksamen Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten im Falle des Widerrufs der Vollmacht nach Zugang der Einspruchsentscheidung aber vor Ablauf der Zugangsfiktion aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 AO zum Gegenstand haben.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans Anders und Frau Anna Thiel eine Entscheidung ihres Senats, des 14. Senats des FG Münster, vom 17.04.2024 (Az. 14 K 1425/23 E), die sich mit der einkommensteuerlichen Behandlung der Energiepreispauschale und der Verfassungsmäßigkeit von § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG befasst.
Lesen Sie für nähere Informationen zu der Besprechungsentscheidung auch die Pressemitteilung des FG Münster vom 02.05.2024:https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_3_02_05_2024/index.php .
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/14_K_1425_23_E_Urteil_20240417.html abrufbar.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 12.- Senats des FG Münster vom 24.01.2024 (Az. 12 K 357/18 F), die sich mit Anwendungsfragen zu
§ 6e EStG und insbesondere der Frage befasst, ob die Anwendung der mit dem JStG 2019 geschaffenen Vorschrift auf alle offenen Fälle eine ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässige (echte) Rückwirkung darstellt.
Viel Spaß beim Reinhören!
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/12_K_357_18_F_Urteil_20240124.html abrufbar.
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