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In der ersten Folge des PodcaSteuerrecht im neuen Jahr sprechen Herr Dr. Christian Bohlmann und Frau Dr. Vera Niestegge über zwei aktuelle Entscheidungen des 3. Senats des FG Münster. Die Urteile vom 14. November 2024 (Aktenzeichen: 3 K 906/23 und 3 K 908/23) wurden am 2. Januar 2025 veröffentlicht und thematisieren die schenkungsteuerliche Einordnung ungenutzter Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden.
Die Diskussion beleuchtet unter anderem:
die Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen gemäß § 13b ErbStG,
die Bedeutung des Zustandes der Grundstücke am Bewertungsstichtag für die tatbestandliche Einordnung i § 13b ErbStG,
mögliche über die Fallgestaltung hinausgehende Konsequenzen für die Nachfolgeplanung.
Die Entscheidungen des 3. Senates sind unter 3 K 906/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_906_23_F_Urteil_20241114.html) und unter 3 K 908/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_908_23_F_Urteil_20241114.html) abrufbar.
Mittlerweile sind zu den Besprechungsentscheidungen unter dem Az II R 37/24 und II R 38/24 auch Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
By FG MünsterIn der ersten Folge des PodcaSteuerrecht im neuen Jahr sprechen Herr Dr. Christian Bohlmann und Frau Dr. Vera Niestegge über zwei aktuelle Entscheidungen des 3. Senats des FG Münster. Die Urteile vom 14. November 2024 (Aktenzeichen: 3 K 906/23 und 3 K 908/23) wurden am 2. Januar 2025 veröffentlicht und thematisieren die schenkungsteuerliche Einordnung ungenutzter Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden.
Die Diskussion beleuchtet unter anderem:
die Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen gemäß § 13b ErbStG,
die Bedeutung des Zustandes der Grundstücke am Bewertungsstichtag für die tatbestandliche Einordnung i § 13b ErbStG,
mögliche über die Fallgestaltung hinausgehende Konsequenzen für die Nachfolgeplanung.
Die Entscheidungen des 3. Senates sind unter 3 K 906/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_906_23_F_Urteil_20241114.html) und unter 3 K 908/23 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_908_23_F_Urteil_20241114.html) abrufbar.
Mittlerweile sind zu den Besprechungsentscheidungen unter dem Az II R 37/24 und II R 38/24 auch Revisionsverfahren beim BFH anhängig.

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