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In dieser Folge besprechen Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Jan Dominik eine Entscheidung des 4. Senats des FG Münster vom 24.06.2022, das sich mit der Frage auseinandersetzt, ob von der Unkenntnis der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausgegangen werden kann, sofern im Falle einer Pflichtveranlagung zwar keine Steuererklärungen eingereicht werden, in denen die streitbefangenen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit deklariert werden, die Finanzbehörde jedoch aufgrund der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen Kenntnis von diesen Einkünften hat.
Die unter dem Az. 4 K 135/19 E ergangene Entscheidung vom 24.06.2022 ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/4_K_135_19_E_Urteil_20220624.html abrufbar.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Franziska Peters und Herr Dr. Hans Anders eine Entscheidung des 5. Senats des FG Münster vom 05.05.2022, nach welcher unselbständige Stiftungen im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein können.
Die unter dem Az. 5 K 1753/20 U veröffentlichte Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/5_K_1753_20_U_Urteil_20220505.html abrufbar.
Die zu der Entscheidung vom 05.05.2022 veröffentlichte Pressemitteilung des FG Münster finden Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_12_01_07_2022/index.php.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Peter Haversath einen Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Münster vom 03.05.2022 (Az. 8 V 246/22 GrE). Dort hat der Senat im Rahmen des auf Aussetzung der Vollziehung gerichteten Verfahrens entschieden, dass bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung findet.
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/8_V_246_22_GrE_Beschluss_20220503.html abrufbar.
Die zu der Entscheidung veröffentlichte Pressemitteilung vom 01.06.2022 lesen Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_11_01_06_2022/index.php .
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 13. Senats des FG Münster vom 16.03.2022, in welcher sich der Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Forschungspreisgeld zu steuerbaren Einkünften eines Hochschulprofessors führt.
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/13K139820EUrteil20220316.html abrufbar.
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Herr Dr. Hans Anders und Frau Dr. Vera Niestegge ein Urteil des 6. Senats des FG Münster, dem Frau Dr. Niestegge angehört. In der Entscheidung vom 24.02.2022 (Az. 6 K 1946/21 E) hast sich der 6. Senat mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen für Müll- und Abwasserentsorgung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen sind.
Das Besprechungsurteil ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/6K194621EUrteil20220224.html abrufbar.
In der neuen Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Christian Sternberg eine Entscheidung des 15. Senats des FG Münsters vom 25.01.2022 (Az. 15 K 3554/18 U) zur USt-Befreiung von Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnens.
Die Entscheidung ist unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/15_K_3554_18_U_Urteil_20220125.html abrufbar.
Die Zu dieser Entscheidung ergangene Pressemitteilung können Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_6_01_03_2022/index.php lesen.
In der aktuellen Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Mai und Herr Dallmann, beide Richter im 3. Senat des Finanzgerichts Münster, eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2021 (Az. 3 K 2174/19 Erb), die sich mit der Frage befasst, ob der sog. Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auch dann zur Anwendung, wenn der Hauptzweck deren Tätigkeit originär gewerblich ist.
In dieser Entscheidung ist der 3. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen die Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient.
Das diese Entscheidung betreffende Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. II R 49/21 anhängig.
Die Entscheidung ist im Volltext unterhttps://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2021/3_K_2174_19_Erb_Urteil_20211124.html abrufbar.
Lesen Sie zu dieser Entscheidung auch die Pressemitteilung des FG Münster vom 17.01.2022: https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_2_17_01_2022/index.php
In der aktuellen Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 10. Senats des Finanzgericht Münster vom 07.10.2021 zur Berücksichtigung von mit der Durchführung einer Leihmutterschaft entstandenen Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.
Den Volltext der Entscheidung vom 07.10.2021 können Sie unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2021/10_K_3172_19_E_Urteil_20211007.html abrufen.
Die zu dieser Entscheidung veröffentlichte Pressemitteilung des FG Münster vom 17.01.2022 finden Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_3_17_01_2022/index.php .
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 15.09.2021 (Az. 13 K 3818/18 E) entschieden.
Frau Dr. Saphira Einsfelder und Herr Dr. Hans Anders besprechen die Hintergründe und wichtigsten Gesichtspunkte der Entscheidung in dieser Folge des PodcaSteuerrecht.
Das Urteil ist unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2021/13K381818EUrteil20210915.html im Volltext abrufbar.
Die Pressemitteilung zu dieser Entscheidung finden Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM1701122021/index.php .
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Franziska Peters und Herr Dr. Hans Anders zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Münster, die sich mit der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär zuständige Finanzamt auseinandersetzen.
Die dieser Folge zugrunde liegende Entscheidung vom 28.06.2021 ist auf der Homepage des FG Münster unter dem Az. 1 K 3391/20 AO abrufbar.
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