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Lieferengpässe oder steigende Preise in Folge der Inflation wirken sich auch auf die zwischen verbundenen Unternehmen zu Jahresbeginn vereinbarten Verrechnungspreise aus. Nachträgliche Preisanpassungen sind die Folge. Diese können entweder unterjährig oder am Jahresende durch Jahresendanpassungen erfolgen, die aber nur dann möglich sind, wenn derartige Klauseln zuvor vertraglich vereinbart wurden und diese Anpassungen auch im jeweiligen Land zulässig sind. Die Schwierigkeiten dabei beleuchten Michael Dworaczek und Daniel Bickenbach im Gespräch mit Sophia Schuhmann. Ein unterjähriges Monitoring der Preise empfiehlt sich insbesondere, um mit genügend Vorlaufzeit die Preise für den Rest des Jahres so anzupassen, dass es am Jahresende zu keinen größeren Abweichungen kommt.
Lieferengpässe oder steigende Preise in Folge der Inflation wirken sich auch auf die zwischen verbundenen Unternehmen zu Jahresbeginn vereinbarten Verrechnungspreise aus. Nachträgliche Preisanpassungen sind die Folge. Diese können entweder unterjährig oder am Jahresende durch Jahresendanpassungen erfolgen, die aber nur dann möglich sind, wenn derartige Klauseln zuvor vertraglich vereinbart wurden und diese Anpassungen auch im jeweiligen Land zulässig sind. Die Schwierigkeiten dabei beleuchten Michael Dworaczek und Daniel Bickenbach im Gespräch mit Sophia Schuhmann. Ein unterjähriges Monitoring der Preise empfiehlt sich insbesondere, um mit genügend Vorlaufzeit die Preise für den Rest des Jahres so anzupassen, dass es am Jahresende zu keinen größeren Abweichungen kommt.
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