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Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 01. Dezember 2021 ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Wobei, trotz des Namens, geht es weniger um den Datenschutz an sich.
Vielmehr dient das Gesetz dem Schutz der Privatsphäre im Rahmen der digitalen Kommunikation und auf „Endeinrichtungen“, wie z.B. auf Computern, Smartphones oder in Kraftfahrzeugen (so genannte „ePrivacy„).
So werden z.B. E-Mail und Messenger als „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste“ dem Fernmeldegeheimnis unterworfen, welches den Inhalt und die Umstände der Kommunikation schützt.
Auf der anderen Seite wirken viele Regelungen nicht zu Ende gedacht oder nur in Ansätzen geregelt, wie z.B. die Regelungen zum digitalen Nachlass. Auch die Vorschriften zur Klarnamenpflicht sowie Abschaffung von Cookie-Bannern, sind eher Ideen und Wunschvorstellungen, denn klare Regeln.
Damit wir in diesem Regelungskomplex den Überblick nicht verlieren, haben wir mit Dr. Simon Assion einen Experten für ePrivacy zu Gast. Als Sachverständiger durfte er bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem neuen Gesetz Stellung nehmen. Im Februar 2022 erscheint zudem sein Handkommentar zum TTDSG, in dem er als Herausgeber zur Klärung der gesetzlichen Unsicherheiten beitragen wird.
Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und wünschen viel Vergnügen mit diesem akustischen Kommentar (d.h. eine Sammlung von juristischen Erläuterungen, Ansichten und Empfehlungen) zum TTDSG.
P.S. Das TTDSG enthält auch Neuregelungen zu Cookies, auf die wir im Rahmen der Folge kurz eingehen. Für eine ausführliche Betrachtung der „Cookie-Regelungen“ verweisen wir auf die Folge: „TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102„.
Der Beitrag TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 01. Dezember 2021 ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Wobei, trotz des Namens, geht es weniger um den Datenschutz an sich.
Vielmehr dient das Gesetz dem Schutz der Privatsphäre im Rahmen der digitalen Kommunikation und auf „Endeinrichtungen“, wie z.B. auf Computern, Smartphones oder in Kraftfahrzeugen (so genannte „ePrivacy„).
So werden z.B. E-Mail und Messenger als „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste“ dem Fernmeldegeheimnis unterworfen, welches den Inhalt und die Umstände der Kommunikation schützt.
Auf der anderen Seite wirken viele Regelungen nicht zu Ende gedacht oder nur in Ansätzen geregelt, wie z.B. die Regelungen zum digitalen Nachlass. Auch die Vorschriften zur Klarnamenpflicht sowie Abschaffung von Cookie-Bannern, sind eher Ideen und Wunschvorstellungen, denn klare Regeln.
Damit wir in diesem Regelungskomplex den Überblick nicht verlieren, haben wir mit Dr. Simon Assion einen Experten für ePrivacy zu Gast. Als Sachverständiger durfte er bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem neuen Gesetz Stellung nehmen. Im Februar 2022 erscheint zudem sein Handkommentar zum TTDSG, in dem er als Herausgeber zur Klärung der gesetzlichen Unsicherheiten beitragen wird.
Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und wünschen viel Vergnügen mit diesem akustischen Kommentar (d.h. eine Sammlung von juristischen Erläuterungen, Ansichten und Empfehlungen) zum TTDSG.
P.S. Das TTDSG enthält auch Neuregelungen zu Cookies, auf die wir im Rahmen der Folge kurz eingehen. Für eine ausführliche Betrachtung der „Cookie-Regelungen“ verweisen wir auf die Folge: „TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102„.
Der Beitrag TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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