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ContraLegem Strafrecht
Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder
3 Grundformen der Angriffe auf das Vermögen: 1. Wegnahme gegen Willen (Diebstahl, Raub), 2. Nicht-Rückgabe (Veruntreuung), 3. Täuschung zwecks freiwilliger Hausgabe (Betrug). Delikte gegen die Verfügungsmacht: Grundformen 1 und 2 (Aneignungsdelikte). Betrug gehört nicht hierher. Betrug Delikt gegen den (Gesamt)Wert des Vermögens. Begriff «Vermögenswert» meint nicht «Wert des Vermögens», sondern «Vermögensbestandteil». 1. Diebstahl Gewahrsamsbruch. Aneignung. Quid wenn weggeworfen wird oder Sache nicht behalten wird? Strolchenfahrten nach SVG. Selbstbedienungsgeschäfte. Brötchen aufessen auf dem Weg zur Kasse: hängt alles am subjektiven. Art. 137 StGB (ohne Bereicherungsabsicht).
By ContraLegemContraLegem Strafrecht
Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder
3 Grundformen der Angriffe auf das Vermögen: 1. Wegnahme gegen Willen (Diebstahl, Raub), 2. Nicht-Rückgabe (Veruntreuung), 3. Täuschung zwecks freiwilliger Hausgabe (Betrug). Delikte gegen die Verfügungsmacht: Grundformen 1 und 2 (Aneignungsdelikte). Betrug gehört nicht hierher. Betrug Delikt gegen den (Gesamt)Wert des Vermögens. Begriff «Vermögenswert» meint nicht «Wert des Vermögens», sondern «Vermögensbestandteil». 1. Diebstahl Gewahrsamsbruch. Aneignung. Quid wenn weggeworfen wird oder Sache nicht behalten wird? Strolchenfahrten nach SVG. Selbstbedienungsgeschäfte. Brötchen aufessen auf dem Weg zur Kasse: hängt alles am subjektiven. Art. 137 StGB (ohne Bereicherungsabsicht).

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