einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch
weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein,
bist Du erwerbsgemindert.
wer in der Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, so wie er zuletzt in gesunden
Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens 6 Monate zu mindestens 50%
eingeschränkt oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.
Erwerbsminderungsrente auf eine Berufsunfähigkeitsrente (oder andersrum)
angerechnet wird, stimmt übrigens nicht!
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