Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

By Johannes Brand + Sascha GlaisnerBusinessScienceEducation
Download on the App Store

Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb episodes

  • § 65 - So gelingt Vertragsmanagement im neuen Jahr

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In der ersten Folge des neuen Jahres sprechen Sascha und Johannes darüber, wie gutes Vertragsmanagement im neuen Jahr endlich, endlich, endlich gelingt. Wer das Chaos und die Unordnung, unklare Abläufe und Prozesse satt hat und endlich etwas ändern will, ist bei dieser Folge genau richtig.

    Es geht um die ersten Schritte zu einem guten Vertragsmanagement. Warum Perfektion nicht angebracht ist, sondern es darum geht, loszulegen. Wie wichtig es ist, Mitarbeitende mitzunehmen. Und warum der 01.01. kein zwingendes Datum ist, um loszulegen, sondern der beste Tag für den ersten Schritt zu gutem Vertragsmanagement genau heute ist.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    25 min
  • § 64 - Jahresrückblick 2025

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Sascha Glaisner und Johannes Brand beenden schon das zweite Kalenderjahr mit VtR und haben uns dafür wieder einmal ihre jeweiligen "Top 3 Picks" ausgesucht - Dinge, Themen, Menschen, die uns 2025 bei und mit VtR begeistert haben.

    So viel darf gespoilert werden: Die gerade erst gelaufene Folge zu § 63 war unter den Picks.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    30 min
  • § 63 - Kaputte Kopfhörer und Gewährleistung

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Folge 63 ist eine ganz spezielle Folge und laut Aussage von Johannes seine Lieblingsfolge des Jahres. Warum? Weil sie so wunderschön erklärt, wie Gewährleistung funktioniert. Hintergrund ist ein privater B2C-Kauf von Johannes, der einen defekten Kopfhörer in einem Elektrofachhandel erwirbt und sich anschließend mit dem Kundenservice des Ladens rumplagt.

    Es entwickelt sich eine Geschichte, die man sich besser gar nicht ausmalen kann, um das kunterbunte Mängelgewährleistungsrecht des BGB zu erklären. Und das Beste dabei ist, dass sich nahezu alles aus diesem Fall auf B2B-Fälle übertragen lässt oder sich aber Unterschiede ergeben, die hervorragend Missverständnisse zum B2B-Kaufrecht nach BGB und HGB erklären.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    39 min
  • § 62 - Sonderfolge: Smarte Akkreditive (Gast: Britta Balden)

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In dieser Sonderfolge von Vertrieb trifft Recht spricht Johannes mit Britta Balden von Smart LoC über digitale Akkreditive und die Transformation eines der traditionsreichsten, aber zugleich fehleranfälligsten Prozesse im internationalen Handel.

    Akkreditive – oder Letters of Credit (LoC) – sind nach wie vor das zentrale Instrument der dokumentenbasierten Zahlungssicherung. Doch Papierformate, Medienbrüche und formale Fehler sorgen regelmäßig für Verzögerungen, Nachkosten und sogar Zahlungsausfälle.

    Britta erläutert, wie Smart LoC klassische papierbasierte Abläufe digitalisiert, typische Fehlerquellen automatisiert erkennt und Logistikdaten direkt integriert. Gemeinsam diskutieren wir die rechtlichen Implikationen digitaler Akkreditive – von ERA-Standards über Dokumentenanforderungen bis hin zu EXW-Konflikten, Sanktionen und Embargo-Risiken.

    Wir sprechen außerdem darüber, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie auf digitale Prozesse umstellen möchten, wie sich Abteilungen besser vernetzen und warum digitale Akkreditive eine entscheidende Rolle bei neuen internationalen Märkten spielen können.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    42 min
  • § 61 - Incoterms: Delivered-Klauseln

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 61 geht es erneut um die Incoterms – dieses Mal um die sogenannten Delivered-Klauseln oder D-Klauseln, also DAP, DPU und DDP. Diese drei Klauseln gehören zu den meistgenutzten Klauseln im internationalen Geschäft und sorgen in der Praxis regelmäßig für Unsicherheiten, weil sich die Pflichten von Verkäufer und Käufer im Detail deutlich unterscheiden.

    Bevor es in die Klauseln geht, gibt es ein kurzes Recap. Was regeln die Incoterms überhaupt? Wie ist ihre Struktur aufgebaut? Welche Klauseln gelten nur für den Seeweg und welche multimodal?

    Anschließend erklären Johannes und Sascha, was die Delivered-Klauseln im Einzelnen bedeuten:

    • DAP – Delivered at Place: Lieferung bereit zur Entladung am Bestimmungsort, Risikoübergang genau dort, aber ohne Importverzollung.

    • DPU – Delivered at Place Unloaded: einzige Klausel, bei der der Verkäufer entladen muss – enorm praxisrelevant bei Maschinen oder Schwerlast.

    • DDP – Delivered Duty Paid: maximale Verkäuferpflicht, inklusive Einfuhrabfertigung, Zoll und Steuer – attraktiv, aber mit erheblichen Risiken in der praktischen Umsetzung.

    Welche Klausel eignet sich wofür? Wo liegen die Fallstricke? Wie wirken sich Risikoübergang, Pflichten und Steuer-/Zollthemen aus?

    Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    20 min
  • § 60 - Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 60 geht es um drei Dokumente, die im technischen Einkauf und im internationalen Warenvertrieb eine enorme Rolle spielen – oft sogar eine größere als der eigentliche Vertrag: Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement.

    Welche Bedeutung haben diese Dokumente rechtlich Wann bilden sie eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB oder nach Art. 35 CISG? Warum führen unklare oder fehlende technischen Dokumente so häufig zu Streit über Mängel, Gewährleistung oder Qualität?

    Johannes und Sascha behandeln die Feinheiten, die Spezifikation als zentrales technisches Dokument, das genau beschreibt, was geliefert werden soll, das Lastenheft als funktionale Beschreibung aus Kundensicht, das häufig in Entwicklungs- oder Werklieferverträgen zum Einsatz kommt, das Quality Agreement, das nicht die Beschaffenheit selbst, sondern die Qualitätssicherung, Prüfprozesse und Verantwortlichkeiten festlegt – und das zwingend auf Spezifikation und/oder Lastenheft aufbauen muss.

    Wie hängen diese drei Dokumente zusammen? Welche Fehler passieren in der Praxis regelmäßig? Und wie stellt man sicher, dass alle Dokumente tatsächlich Vertragsbestandteil werden?

    Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    30 min
  • § 59 - Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt?

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 59 sprechen Sascha und Johannes über ein Thema, das jeden früher oder später betrifft: Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt?

    Was macht eine produktive, vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Mandant und Anwalt aus? Warum ist Kommunikation wichtiger als jede juristische Expertise? Welche Rolle spielt das „richtige Match“ – vom Pitbull bis zum Problemlöser? Und wie gelingt ein realistisches Erwartungsmanagement, bei dem Mandanten sich gut aufgehoben fühlen, ohne falsche Versprechen zu bekommen?

    Wann spielt Geld eine Rolle – und wann ist „billig“ am Ende teurer?

    Welche Verantwortung haben Anwälte, aber auch Mandanten, damit die Zusammenarbeit funktioniert?

    Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    42 min
  • § 58 - Alleinvertrieb
    Was ist erlaubt und was ist verboten?

    Jeden Freitag sprechen Sascha Glaisner und Johannes Brand über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 58 ist Sascha nach krankheitsbedingtem Ausfall wieder mit dabei und es geht um den Alleinvertrieb, der manchmal auch Exklusivvertrieb genannt wird. Großhändler, Vertragshändler oder auch Einzelhändler möchten sich häufig die Exklusivrechte für ein Produkt in einem bestimmten Gebiet oder eine bestimmte Zielgruppe sichern. Aber geht das so einfach?

    Hier spielt das Kartellrecht eine Rolle und insbesondere ein rechtliches Instrument, das sich hinter dem sperrigen Begriff "Vertikalgruppenfreistellungsverordnung" oder auch kurz "Vertikal-GVO" verbirgt. Was müssen Vertriebler und diejenigen, die Vertriebsverträge entwerfen, jedenfalls an Grundkenntnissen zum Alleinvertrieb in Vertriebsverträgen, Rahmenverträgen oder Vertragshändlerverträgen wissen?

    Was sind graue und schwarze Klauseln? Auf welchen Zeitraum dürfen Exklusivvertriebsrechte vergeben werden? Was sind die Grenzen von Alleinvertriebsrechten (Spoiler: Preisbindung geht nie)? Welche Rolle spielen Aktiv- und Passivverkäufe?

    Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

    Viel Spaß beim Hören!

    38 min
  • § 57 - Sonderfolge: Vertrieb trifft Datenschutz

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Bei Aufnahme der Folge 57 ist Sascha immer noch krank. Um der Zuhörerschaft eine weitere Solo-Folge oder gar eine Folge aus der Konserve zu ersparen, hat sich Albrecht v. Wilucki kurzfristig bereiterklärt, um mit Johannes eine Sonderfolge zum Thema "Vertrieb trifft Datenschutz" aufzunehmen.

    Albrecht ist wie Johannes Rechtsanwalt und Partner am Düsseldorfer Standort der Kanzlei BUSE im IT- und Datenschutzrecht tätig und außerdem Co-Leader der Practice Group Technologie und Datenwirtschaftsrecht.

    Johannes und Albrecht sprechen über die Schnittstellen zwischen Handels- und Vertriebsrecht einerseits und Datenschutz andererseits:

    Was ist Datenschutz überhaupt und was passiert, wenn man Daten nicht schützt? Welche Rolle spielt der Datenschutz beim Einsatz von CRM- und ERP-Systemen im Vertragsmanagement? Und welche Rolle spielt der "Faktor Mensch", also insbesondere die Vertriebsmitarbeiter im Innen- und Außendienst? Und zuletzt, wie kann guter Datenschutz Ausgleichsansprüche im Vertriebsrecht sichern?

    Viel Spaß beim Hören!

    Albrecht v. Wilucki ist Partner bei BUSE am Düsseldorfer Standort:

    https://buse.de/anwaelte/albrecht-von-wilucki/

    Auch er ist auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/albrecht-von-wilucki-b87095a0/

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

    https://nsb-group.com/

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    1 hr 1 min
  • § 56 - Wann bekomme ich meine Anwaltskosten zurück? (Praxisfall)

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Folge 56 ist mal wieder eine Sonderfolge, denn Sascha ist krank und Johannes bestreitet die Folge ausnahmsweise alleine und hält dafür mal wieder einen kleinen Praxisfall bereit. Es geht um die Kostenerstattung und die Frage, unter welchen Voraussetzungen ich eigentlich Rechtsanwaltsgebühren vom Gegenüber ersetzt bekomme, wenn es mal Streit gibt.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

    https://nsb-group.com/

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    10 min

About Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

From the publisher's feed

Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine".