Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

By Johannes Brand + Sascha GlaisnerBusinessScienceEducation
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Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb episodes

  • § 45 - Update Commercial-Courts

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 45 greifen Sascha und Johannes ein Thema auf, das sie bereits in Folge 32 beschäftigt hat: Commercial Courts. Ein Thema, das nach wie vor alle, die B2B-Handel und Vertrieb zu tun haben, interessieren könnte und sollte.

    Denn zum B2B-Handel und Vertrieb gehören Streitigkeiten nun einmal dazu. Und wenn sich die durch Verhandlungen nicht lösen lassen, wird es irgendwann vor Gericht gehen. Commercial Courts sind - neugeschaffene - spezielle Einheiten an den Oberlandesgerichten (also, dort, wo man normalerweise mit einem Rechtsstreit in der ersten Instanz nicht landet). Sie haben ein paar Vorteile, wie z. B. die englischsprachigen Verhandlungen und - von Sascha sehr positiv bewertet - die Spezialisierung.

    In dieser Folge gibt es ein Update zu den Commercial Courts. Was hat sich seit Folge 32 getan? Welche Bundesländer haben Commercial Courts geschaffen und welche davon eignen sich für handels- und vertriebsrechtliche Streitigkeiten?

    Und nicht zuletzt gibt Johannes einen - wie immer anonymisierten - Einblick in sein erstes Verfahren vor einem Commercial Court und verrät, vor welchen Commercial Court es geht.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

    https://nsb-group.com/

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    30 min
  • § 44 - Produkthaftung

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In der Folge mit der Schnapszahl geht es um ein etwas zähes Thema - um Produkthaftung. Das Thema ist nicht sofort greifbar, da Produkthaftung neben der Gewährleistung steht, die bei VtR schon mehrfach Thema war, und gleichzeitig über die Gewährleistung hinausgeht.

    Sascha und Johannes besprechen daher zunächst einmal, was Produkthaftung überhaupt ist und entdecken dabei in üblichen Einleitung ("Sascha, was kannst Du mit dem Thema anfangen?") direkt ein Missverständnis, das beide aufarbeiten.

    Es geht um die Unterscheidung Produkthaftung und Produzentenhaftung und was das alles mit Gewährleistung im B2B-Kontext zu tun hat - und was nicht.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

    https://nsb-group.com/

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

    https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

    https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/

    Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

    https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/

    Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

    29 min
  • § 43 - Incoterms: EXW vs. FCA

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 43 geht es mal wieder um ein Incoterms-Thema und Sascha und Johannes nehmen sich hierzu die Klauseln EXW und FCA vor - was sind die Gemeinsamkeiten, was die Unterschiede?

    Sascha und Johannes decken dabei ein paar Irrtümer auf und stellen fest, dass das Beladen auch bei FCA nicht unbedingt Teil der Pflichten des Verkäufers ist und der Unterschied was mit Zoll zu tun hat.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

    https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/

    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

    https://nsb-group.com/

    Beide sind auf LinkedIn zu finden:

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    31 min
  • § 42 - Der Lieferantenregress

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Folge 42 schließt sich thematisch an Folge 41 an, in der es um laufende Fristen bei der B2B-Mängelgewährleistung geht. Noch komplexer werden die Fälle, wenn der Käufer von Ware die Ware weiterverkauft hat. Zeigt sich nun ein Mangel und der eigene Käufer will Nachbesserung, Schadensersatz oder Minderung, muss der Verkäufer schnell reagieren, wenn er Regress bei seinem eigenen Lieferanten nehmen will

    Sascha und Johannes sprechen darüber, wie wichtig es nun ist, die Ansprüche der eigenen Käufer genau zu prüfen. Zu viel Kulanz mag aus anderen Gründen angezeigt sein, den (vermeintlichen) Schaden weitergeben kann der betroffene Verkäufer in der Mitte der Lieferkette dann aber nicht.

    Die Schwierigkeiten bei Verjährung und der Lieferantenregress im Gerichtsverfahren sind ebenfalls Thema. "Streitverkündung" lautet hier das Zauberwort - jedenfalls in deutschen Gerichtsverfahren.

    Sascha und Johannes schließen mit ein paar Praxistipps dazu, wie sich Schwierigkeiten beim Lieferantenregress schon frühzeitig verhindern lassen, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

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    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

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    31 min
  • § 41 - Fristen bei B2B-Mängelansprüchen

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 41 geht es um laufende Fristen bei defekter B2B-Ware. Die Maschine wird geliefert und produziert weniger Output als vereinbart. Die Grundstoffe erweisen sich bei der Weiterverarbeitung als qualitativ minderwertig. Die Komponenten produzieren beim Einbau Fehlerbilder.

    Wer jetzt nicht schnell reagiert, riskiert, auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei defekter Ware laufen Fristen. Es geht um die Untersuchungsobliegenheiten, die Mängelrüge, um Verjährung und um "2 years warranty", die es so überhaupt nicht gibt.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

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    Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

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    25 min
  • § 40 - Beweismittel in handels- und vertriebsrechtlichen Gerichtsverfahren

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 40 geht es um die Beweismittel in der Commercial Litigation, also in Gerichtsverfahren über handels- und vertriebsrechtliche Streitigkeiten. Was hat es mit dem Kürzel "SAuPUZ" auf sich? Wie lassen sich Absprachen zu Provisionen beweisen? Wie funktioniert ein Sachverständigenbeweis bei Maschinendefekten? Und warum ist der Zeuge das unsicherste Beweismittel?

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

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    30 min
  • § 39 - Classics: Vertragsmanagement

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    Sommerzeit bedeutet auch bei Sascha und Johannes Urlaubszeit und deshalb ist Folge 39 ein VtR-Classic. Die erste echte Folge aus dem Juni 2024 hat sich mit dem Vertragsmanagement beschäftigt und steht hier wieder auf. Sascha und Johannes sprechen darüber, was Vertragsmanagement überhaupt ist und warum B2B-Unternehmen so ein Vertragsmanagement benötigen.

    Es geht um den „Flow“, also den Ablauf, in dem Verträge geschlossen werden. Spoiler: Häufig ist das Angebot – Bestellung – Auftragsbestätigung, hat aber möglicherweise seine Tücken. Sascha und Johannes sprechen darüber, dass Vertragsmanagement interdisziplinär ist. Das ERP oder das CRM spielt eine Rolle, Prozesse und Strukturen spielen eine Rolle und Mitarbeiterführung.

    Viel Spaß beim Hören!

    Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

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    35 min
  • § 38 - Gerichtsstand, Schiedsklausel und Rechtswahl - Kleine Klauseln mit großer Wirkung

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 38 geht es um kleine Klauseln mit großer Wirkung. Johannes und Sascha klären, was es mit "Boilerplate-Klauseln" auf sich hat und warum man sich Klauseln zu Gerichtsstand, Schiedsklauseln und Rechtswahl nicht einfach zusammenkopieren sollte.

    Viel Spaß beim Hören!

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    22 min
  • § 37 - Haftungsbegrenzung leicht gemacht

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 37 geht es mal wieder um das Thema Haftung. Schon in Folge 10 haben Sascha und Johannes die Basics für Haftung und Schadensersatz erklärt. Wofür haftet man als Warenlieferant im B2B-Kontext überhaupt? Welchen Schaden muss man ersetzen, wenn die Ware defekt ist oder die andere Gründe zur Haftung führen.

    In dieser Folge wenden Sascha und Johannes sich der Haftungsbegrenzung zu und untersuchen, wie man im B2B-Kontext wirkungsvoll die Haftung begrenzen kann. Was funktioniert vertraglich? Welche gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten gibt es? Und war da was mit Versicherungen?

    Viel Spaß beim Hören!

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    18 min
  • § 36 - Täuschung, Drohung und Anfechtung

    Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

    In Folge 36 geht es um richtig heißes Thema - es geht um Täuschung und Drohung, aber auch um Irrtümer bei Bestellungen und um die Anfechtung als rechtliches Gegenmittel.

    Was ist denn überhaupt eine Täuschung? Und was eine Drohung? Der Vertrieb verspricht, den "Megaseller" unter den Maschinen im Portfolio. Dabei ist die eigentlich nur auf Platz 3. "Wenn Sie den Folgevertrag für die Werkzeuge nicht schließen, könnte es sein, dass unser Service für den laufenden Rahmenvertrag für die Maschinen nicht mehr soooo motiviert ist." - Reicht das?

    Darüber und über den typischen Vertipper in Zeile 13 der Excel-Tabelle (2.000 statt 200 Einheiten) sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge. Und über die Abhilfe und darüber was präventiv hilft.

    Viel Spaß beim Hören!

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    27 min

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Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine".