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Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 35 geht es um die Beendigung von Langzeitverträgen, oder konkreter: um die Kündigung. Langzeitverträge im Kontext von "Vertrieb trifft Recht" sind Handelsvertreterverträge, Rahmenliefervertrag oder Distributorenverträge.
Aber wie kündigt man denn solche Verträge? Mit welcher Frist? Durch wen? Und muss das schriftlich sein? Und dann gibt es doch diese außerordentliche Kündigung? Braucht man dafür nicht einen besonderen Grund?
Diesen Fragen gehen Sascha und Johannes gewohnt allgemeinverständlich nach und lassen (hoffentlich) keine Fragen offen.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 34 geht es um ein Thema, das überfällig ist: Schiedsverfahren. Sie spielen in nationalen und internationalen Vertriebsverhältnissen eine sehr große Rolle. Doch was sind Schiedsverfahren überhaupt? Wie unterscheiden sie sich von staatlichen Gerichtsverfahren? Und was sind die Voraussetzungen, um so ein Schiedsverfahren bestreiten zu dürfen?
Diese Fragen gehen Sascha und Johannes gewohnt allgemeinverständlich an und setzen hier die Basics für ein Thema, das eine praktisch große Rolle spielt, aber gerade im produzierenden Mittelstand nicht immer bekannt ist.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In der Folge mit der Schnapszahl, nämlich der 33, fragen sich Johannes und Sascha wer eigentlich in so einem Unternehmen unterschreiben darf. Prokura und Handlungsvollmacht - was ist das? Und wie kommt man dazu?
Und was passiert eigentlich, wenn jemand unterschreibt, der das eigentlich gar nicht darf. Anscheins- und Duldungsvollmacht - schon mal gehört?
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 32 geht es um etwas Neues im Lande: Commercial Courts! Die hat nämlich noch die Ampelregierung nach langer Planung und Vorbereitung auf den letzten Metern ihren Regierungszeit eingeführt und das kann und sollte alle, die mit Streitigkeiten im Handels- und Vertriebsrecht zu tun haben, interessieren.
Commercial Courts sind spezielle Einheiten an den Oberlandesgerichten (also, dort, wo man normalerweise mit einem Rechtsstreit in der ersten Instanz nicht landet). Sie haben ein paar Vorteile, wie z. B. die englischsprachigen Verhandlungen und - von Sascha sehr positiv bewertet - die Spezialisierung
Seit dem 01.04. dürfen die Bundesländer nun also diese sog. Commercial Courts an ihren Oberlandesgerichten installieren und einige haben das schon getan oder wollen es tun. Thema Spezialisierung: In Bremen gibt es einen Commercial Court für Wasserstoff-Streitigkeiten - crazy!
Was es damit auf sich hat, wie man denn einen Rechtsstreit zum Bremer Wasserstoff-Commercial Court bekommt und ob man das überhaupt tun sollte, darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 31 geht es um einen absoluten Klassiker beim internationalen Warenvertrieb - das "battle of forms", also widerstreitende AGB beim Warenkauf oder anderen Vertragsschlüssen.
Was setzt sich eigentlich durch, wenn mit Verkaufsbedingungen angeboten, mit Einkaufsbedingungen bestellt und dann wieder mit Verkaufsbedingungen bestätigt wird?
Das kann immense Bedeutung haben, wenn sich beispielsweise aus den AGB unterschiedliche Haftungsklauseln oder Gerichtsstände ergeben.
Johannes und Sascha versuchen, etwas Ordnung ins Chaos zu bringen und sprechen dabei über "knock out", "first shot" und "last shot" und darüber, dass die deutschen Begriffe wie "Restgültigkeitstheorie" deutlich uncooler sind.
Sascha und Johannes unterscheiden zwischen Rechtswahl, Gerichtsstandsklausel und dem sonstigen Vertragsinhalt und klären die wichtige Frage, wer das "battle of forms" nun gewinnt.
Ohne ein paar Präventivvorschläge kann die Folge aber auch nicht bleiben, denn das "battle of forms" macht nur demjenigen Spaß, der es gewinnt. Zwischendurch bleibt es unnötig spannend.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In der "Sonderfolge: Insolvenzen in der Lieferkette" spricht Johannes mit Christian Schulze über ein Thema, was derzeit bedauerlicherweise ein aktuelles ist: Insolvenzen in der Lieferkette. In der heutigen Folge geht es um den insolventen Käufer.
Christian Schulze ist Rechtsanwalt im Insolvenzrecht und spezialisiert auf das Insolvenzrecht. Johannes und Christian sprechen zunächst darüber, was überhaupt eine Insolvenz ist und wann eine Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.
Dann wenden die beiden sich den Folgen einer Insolvenz für die Vertragspartner zu. Was bedeutet die Insolvenz eines Unternehmens für dessen Lieferanten? Was passiert mit Kaufpreisforderungen, die noch nicht beglichen sind, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss?
Und was passiert mit Zahlungen, die bereits erfolgt sind? Kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen zurückfordern? Was bedeutet die Insolvenzanfechtung für Lieferanten und wie lässt sie sich vermeiden?
Und zuletzt soll es wie immer um Präventivmaßnahmen gehen: Was lässt sich tun, um gegen Insolvenzen auf Käuferseite schon bei Vertragsschluss gewappnet zu sein?
Viel Spaß beim Hören!
Christian Schulze ist Anwalt für Insolvenzrecht:
https://rechtsanwalt-schulze-berlin.de/
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/christian-schulze-law/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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Probleme mit B2B-Kunden oder Warenlieferanten? Johannes hilft bei allen Streitigkeiten im internationalen Handels- und Vertriebsrecht - Kontaktdaten oben. Und auch wer präventiv Streitigkeiten durch gutes Vertragsmanagement vermeiden möchte, ist bei Johannes an der richtigen Stellen. Torsten hilft bei allen zollrechtlichen Themen und bei der Einfuhrumsatzsteuer - ob präventiv oder im Umgang mit den Behörden.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 29 geht es um ein Herzensthema von Johannes: das UN-Kaufrecht. Dieses missverstandene Wesen, das die weniger jura-orientierten Zuhörer nur aus dem Ausschluss am Ende der Templates für Verkaufsbedingungen oder Lieferverträge kennen:
"Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts."
Aber warum eigentlich? Das versuchen Johannes und Sascha, heute zu ergründen. Und gehen dabei erst einmal die Basics an.
Was ist das UN-Kaufrecht überhaupt und wer hat sich das ausgedacht? Wann gilt es denn? Und wann nicht? Was sind die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Recht? Und warum ist es schon falsch, wenn man vom "deutschen Recht" spricht und das UN-Kaufrecht nicht "mitmeint"?
Naja, und dann die Master-Frage:
Abwählen oder nicht abwählen?
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
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https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 28 es um Mängelgewährleistung nach dem BGB und damit um ein sehr, sehr praktisches Thema. Denn Mängelgewährleistung ist das Thema, das beantwortet, wofür der Verkäufer bei mangelhafter Ware haftet und welche Rechte der Käufer bei mangelhafter Ware hat.
"Mängelgewährleistung nach BGB / HGB" heißt die Folge und enthält damit eine wichtige Abgrenzung, denn - geneigte Hörer wissen es - im internationalen Kontext gilt das UN-Kaufrecht und danach gibt es möglicherweise ein paar ganz andere Gewährleistungsrechte.
Aber heute soll es um Mängelgewährleistung nach dem BGB gehen. Und warum HGB? Das müssen Johannes und Sascha erstmal erklären. Man munkelt, dass sich die Mängelrüge aus dem HGB ergibt.
Aber dann geht es auch schon ins tiefste Thema. Johannes und Sascha geben erstmal einen kleinen Überblick: Welche Rechte hat denn nun der Käufer bei Mängeln? Und was sind eigentlich Mängel?
Es geht um Nacherfüllung und die vielleicht nicht ganz intuitive Erkenntnis, dass der Käufer wählen darf, ob der Verkäufer repariert oder eine neue Sache liefert. Auch der Umstand, dass es erstmal eine Frist braucht, bevor der Käufer zurücktreten kann oder mindern kann, wird selbstverständlich besprochen.
Und zuletzt geht es um Schadensersatz und einen nur sehr, sehr groben Überblick darüber, wann es überhaupt Schadensersatz gibt. Schadensersatz statt der Leistung und neben der Leistung muss Johannes dann nochmal in einer separaten Folge erklären.
Oh, und um Verjährung geht es auch kurz. Die funktioniert im Kaufrecht nämlich etwas anders als in vielen anderen Rechtsgebieten.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 26 geht es um den "Bullwhip Effect". Der Begriff kommt aus dem Supply Chain Management – ‚Bullwhip‘ bedeutet Peitsche. Gemeint ist, dass kleine Schwankungen bei der Nachfrage auf Kundenseite zu riesigen Ausschlägen in der Lieferkette führen. Kunden bestellen mehr, Händler bestellen überproportional viel bei Großhändlern, Großhändler legen noch einen drauf – und am Ende produzieren Hersteller viel zu viel.
Johannes und Sascha sprechen darüber, was der "Bullwhip Effect" rechtlich bedeutet. Müssen denn alle das abnehmen, was sie bestellen oder gibt es Wege aus den Abnahmeverpflichtungen? Und gibt es Praxisbeispiele?
Außerdem sprechen Sascha und Johannes darüber, was sich gegen den "Bullwhip Effect" unternehmen lässt. Wie lassen sich bspw. Distributorenverträge so stricken, dass es gar nicht erst zu dem Effekt kommt? Wie werden Mindestabnahmemengen so formuliert, dass sie den wirklichen Bedarf reflektieren?
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 26 wird es mal ein bisschen theoretischer, ja fast schon rechtshistorisch. Johannes' und Saschas Thema, das antiquiert klingt, aber auch aktuell noch praktische Bedeutung hat: Handelsbräuche.
Handelsbräuche spielen sowohl im Handelsgesetzbuch eine Rolle als auch im UN-Kaufrecht, aber auch im europäischen Zivilprozessrecht finden sie in der Brüssel Ia-Verordnung eine Erwähnung.
Sascha und Johannes besprechen mit dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben einen Handelsbrauch, von dem jeder, der im B2B-Geschäft tätig ist, schon mal gehört haben sollte, um nicht ungewollt Verträge abzuschließen.
Kurz soll dann noch besprochen werden, wie Handelsbräuche überhaupt entstehen, und wie man denn nun überhaupt mit der Erkenntnis umgeht, dass es Handelsbräuche gibt (und man vielleicht nicht alle kennt).
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
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Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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