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Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 55 sprechen Sascha und Johannes über technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren. Fast immer geht es in Gerichtsverfahren der Commercial Litigation (also, Gerichtsverfahren über handels- und vertriebsrechtliche Sachverhalte) auch um technische Sachverhalte. Den Mangel an der gelieferten Verpackungsmaschine, die weniger Output produziert, als vereinbart (oder erhofft war). Die Kontamination des Rohstoffes, der oberhalb der Toleranz liegt (aber welcher eigentlich?).
Diese Folge behandelt, wie technische Sachverhalte eigentlich in das Gerichtsverfahren Einzug erhalten. Es geht darum, wie substantiiert die Klageschrift sein muss, welche Rolle Parteigutachten dabei spielen und wie ein Sachverständigengutachten eigentlich funktioniert.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 54 sprechen Sascha und Johannes über die Frage: Komme ich da wieder raus? Es geht um den Rücktritt von B2B-Kaufverträgen. Doch vorab müssen die beiden die Frage beantworten, ob man das überhaupt will. Denn B2B-Kaufverträge sind häufig komplex. Komponenten werden verbaut oder verarbeitet. Rücktritt ist daher häufig weder gewollt noch angezeigt.
Aber manchmal führt eben kein Weg am Rücktritt vorbei, der als "ultima ratio", also als letztes Mittel, die Loslösung vom Kaufvertrag ermöglicht. Dass dies anders funktioniert als bei der Rücksendung von Internetkäufen, ist klar, aber die genauen Voraussetzungen dürften nicht unbedingt allen geläufig sein.
Wie immer unterscheiden Sascha und Johannes zwischen rein nationalen Käufen und grenzüberschreitenden Käufen, denn internationale Verkäufe (und Einkäufe) unterliegen häufig nicht dem Recht von BGB und HGB, sondern dem UN-Kaufrecht - eine differenzierte Betrachtung ist geboten und erzeugt überraschende Ergebnisse.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 53 sprechen Sascha und Johannes über Vertragsstrafen. In unserem fiktiven Ausgangsfall bestellt der Käufer eine Maschine und braucht ein verbindliches Lieferdatum. Aber was, wenn der Verkäufer nicht pünktlich liefert?
Schadensersatz? Ja, wahrscheinlich, aber wie hoch ist der Schaden denn genau? Was hätte mit der Maschine verpackt, produziert oder abgewickelt werden können? Müssen ersparte Aufwendungen angerechnet werden? Alles schwierig…
Vertragsstrafen können in solchen und ähnlichen Fällen helfen. Aber wie funktionieren Vertragsstrafen genau? Was unterscheidet sie von Schadenspauschalen? Und wie läuft es international? Darum geht es in dieser Folge von Vertrieb trifft Recht.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 52 sprechen Sascha und Johannes über die Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Restzahlungen aus Rahmenverträgen, Ausgleichsansprüche oder auch Auskunftsverlangen - wenn man das Urteil einmal hat und das Gegenüber nicht freiwillig erfüllt, was passiert dann eigentlich?
Und so sprechen Johannes und Sascha über den Gerichtsvollzieher und warum der für die Vollstreckung von Urteilen nicht immer die erste Wahl ist. Es geht um Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Vollstreckung von Immobilien und die Vollstreckung im Ausland. Und außerdem geht es darum, wie man Auskunftsansprüche z. B. für Provisionsverlangen vollstreckt und was das mit RTL zu tun hat.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 51 sprechen Sascha und Johannes über den Schmetterlingseffekt in Lieferbeziehungen. Kann der Flügelschlag eines Schmetterlings in Brasilien einen Tornado in Texas auslösen? Und was hat das mit unserem Thema, B2B-Handel und Vertrieb, zu tun?
Es geht um kleinste Veränderungen in der Vertragsgestaltung, die große Auswirkungen haben. Die eigenen AGB im Anhang der Mail mit dem Angebot und einmal ohne führen dazu, dass Ansprüche verjähren oder nicht verjähren?
Oder ein fehlender Link zu den Verkaufsbedingungen führt dazu, dass der Prozess woanders stattfindet, als gedacht? Kann eine Incoterms-Klausel dafür sorgen, dass das Gerichtsverfahren in Italien statt in Deutschland stattfindet?
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 50 sprechen Johannes und Sascha darüber, wie man ein Gerichtsverfahren gewinnt. Oder besser gesagt: Wann man es gewinnt, also wann die Richter, die über einen Rechtsstreit entscheiden, dem Kläger recht geben. Aber das wäre als Titel etwas sperrig.
Johannes möchte in dieser Folge den Punkt machen, dass Gerichtsverfahren nach einem relativ klaren Muster entschieden werden und Richterinnen und Richter hierfür eine bestimmte Technik nutzen, nämlich die Relationstechnik.
Die Klage durchläuft dabei bestimmte Stationen, innerhalb derer das Gericht die Klage prüft - es geht über die Prozessstation in die Klägerstation und in die Beklagtenstation. Was dabei passiert und was das mit "Bang Boom Bang" und "Kalle" Grabowski zu tun hat, erklären Johannes und Sascha in dieser Folge.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Folge 49 hält eine kleine Besonderheit bereit - Johannes bestreitet die Folge ausnahmsweise alleine und hält dafür einen kleinen Praxisfall bereit. Es geht um das Battle of Forms, also widerstreitende AGB im internationalen Vertragsrecht, wie dieses wirklich schiefgehen kann und zur Illustration gibt es einen kleinen Fall aus der Praxis.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
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https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 48 geht es um Codes of Conduct in der Lieferkette. Viele Lieferanten werden es schon erlebt haben, dass ihr Kunde ihnen solche Codes of Conduct vorlegt - häufig verbunden mit der unmissverständlichen Ansage, dass es ohne Unterschrift keine Abnahme geben kann.
Aber warum treten solche Codes of Conduct vermehrt auf? Wie ist der gesetzliche Rahmen? Braucht man die und müssen Lieferanten solche Codes of Conduct unterschreiben? Und was sind die Vorteile eigener Lieferketten-Compliance?
Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge. Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 47 geht es um den Eigentumsvorbehalt. Also, um den einfachen Eigentumsvorbehalt. Und um den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Und um den erweiterten Eigentumsvorbehalt.
Und es geht darum, ob der Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel und in der Insolvenz überhaupt was bringt. Und ob sich irgendwas ändert, wenn die Ware exportiert wird.
Naja, und wenn der Eigentumsvorbehalt vielleicht gar nicht so sicher ist, was die Alternativen sind.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
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https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 46 bringen Sascha und Johannes mal ein paar juristische Grundlagen ein. Es gibt Theorie auf die Ohren, die aber für viele, die mit juristischen Fragen im B2B-Warenvertrieb zu tun (oder manchmal: zu kämpfen) haben, vielleicht ganz erhellend ist.
Es geht um die Frage, welche Rolle das EU-Recht im B2B-Warenvertrieb spielt. Und das klingt viel theoretischer, als es tatsächlich ist. Denn, wenn man etwas genauer hinschaut, stellt man fest, dass die Grundlagen des Wirtschaftslebens in Europa stark durch EU-Recht geprägt sind.
Ja, die DSGVO werden alle kennen (und vielleicht nicht unbedingt lieben), aber auch im B2B-Handel und Vertrieb kommen einige der Spielregeln aus Brüssel - und entgegen der landläufigen Meinung machen sie Unternehmen das Leben nicht unbedingt schwerer, sondern häufig einfacher.
Wissen die VtR-Zuhörerinnen und -Zuhörer denn, dass die Regelungen zu Zuständigkeit und Vollstreckung in der EU auf einer Verordnung beruhen? Und was war nochmal eine Verordnung und warum macht eine Verordnung das Leben bei grenzüberschreitenden Geschäften einfacher?
Und was hat das Handelsvertreterrecht mit der EU zu tun? Und wenn es auf einer EU-Richtlinie beruht, was ist das nochmal, so eine Richtlinie?
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
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Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
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