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Was wäre das eigentlich für ein Vorgang, wenn man die AfD verbieten wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden – und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie.
Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich „extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich „verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch ist in dieser Episode einiges an Substanz.
Diese Episode ist aber kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann.
„Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen.
Die Frage aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte, stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil einer dreiteiligen Mini-Serie.
Aber es ist eine historische Folge: 100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige gesellschaftliche Thema.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für Rechtsberatung hier entlang: www.kanzleiamrathaus.com
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Ihr habt auch eine Frage? [email protected]
Eine Produktion der Podcastmeisterei.
By Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff, Jan PaulickWas wäre das eigentlich für ein Vorgang, wenn man die AfD verbieten wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden – und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie.
Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich „extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich „verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch ist in dieser Episode einiges an Substanz.
Diese Episode ist aber kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann.
„Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen.
Die Frage aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte, stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil einer dreiteiligen Mini-Serie.
Aber es ist eine historische Folge: 100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige gesellschaftliche Thema.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für Rechtsberatung hier entlang: www.kanzleiamrathaus.com
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