Wenn der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis den Verdacht hat, dass Straftaten zum Nachteil des Unternehmens begangen worden sind, werden nicht selten die
Beschäftigten systematisch befragt. Es ist naheliegend, dass die Beschäftigten in solchen Situationen schutzbedürftig sind.
Vor diesem Hintergrund ist interessant, ob Fragen zur Sachverhaltsaufklärung der
Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen können. Darum ging es in einer Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
In dieser Folge stellen wir Dir die wichtigsten Punkte der Entscheidung im Einzelnen vor.
Viele Grüße
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
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