In zahlreichen Betriebsvereinbarungen sind
Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote geregelt. Doch manchmal sind es nicht unmittelbar nur
Verwertungsverbote, die den Arbeitgeber, an der Verwertung hindern. Manchmal sind es auch faktische Hürden, wie z.B. ein "Zwei-Schlüssel-Prinzip" für den Zugang zu Videoaufzeichnungen.
Interessant sind vor diesem Hintergrund die jüngsten Entscheidungen des
Arbeitsgerichts Köln und des
Hessischen Landesarbeitsgericht zu diesem Themenkomplex. Die zentralen Fragen waren:
- Benötigt der Arbeitgeber für die Auswertung von Videoaufzeichnungen die Zustimmung des Betriebsrats?
- Wie ist vor diesem Hintergrund ein "Zwei-Schlüssel-Prinzip" rechtlich zu bewerten?
- Könnte eine solche Zustimmung auf ein Verwertungsverbot hinauslaufen, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt?
- Sind solche Verwertungsverbote überhaupt zulässig?
Da ist richtig viel Musik drin. Wir wünschen Dir viel Spaß bei dieser Folge!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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