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  • Weniger Mitbestimmung? Die Beschlüsse des 75. DJT (2. Teil)
    Der 75. Deutsche Juristentag hat sich in Erfurt mit der Frage befasst, ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Update braucht. Nach dem ersten Teil zu Strukturen, Betriebsratswahlen und Zuständigkeiten widmet sich diese Folge dem Herzstück der Betriebsverfassung, nämlich den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und dem Einigungsstellenverfahren.

    Kapitel:
    00:00 – Einführung und Rückblick auf Teil 1
    05:35 – Rahmenregelungen bei eilbedürftigen Angelegenheiten
    10:32 – Höchstfrist für Interessenausgleich und Sozialplan
    16:09 – Einigungsstelle beim Arbeitsgericht?
    18:55 – Neufassung von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    24:14 – Weitere Beschlüsse und Abstimmungen
    25:44 – Fazit


    Rechtshinweis:
    Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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    27 min
  • Deutscher Juristentag 2026: Braucht das BetrVG ein Update? (Teil 1)
    Die arbeitsrechtliche Abteilung des 75. Deutschen Juristentags in Erfurt stand unter der Frage, ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Update braucht. Grundlage war das Gutachten von Prof. Dr. Claudia Schubert unter dem Titel „Kooperativ, flexibel, digital“.

    Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich des Gesetzes, etwa um arbeitnehmerähnliche Personen, leitende Angestellte und selbstständige Betriebsteile ohne eigenen Betriebsrat. Ebenso auf dem Prüfstand stehen abweichende Strukturen nach § 3 BetrVG, die Rolle von Betriebsvereinbarungen neben Tarifverträgen sowie digitale Sitzungen und die digitale Betriebsratswahl. Den Abschluss bilden Sanktionen nach § 119 BetrVG und eine Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei Betriebsratsbeschlüssen.

    Nicht jeder Beschluss überzeugt, und an einigen Stellen bezieht Raphael Lugowski klar Position, etwa bei der Frage, wer über eine digitale Wahl entscheiden soll. Teil 2 widmet sich der Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie den Beteiligungsrechten (insb. IT-Mitbestimmung).

    Kapitel:
    00:05 – Der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt
    02:29 – Der Juristentag und seine Beschlüsse
    06:27 – Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
    09:43 – Abweichende Betriebsverfassungsstrukturen
    13:34 – Digitale Betriebsratsarbeit
    16:56 – Sanktionen und Rechtssicherheit


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    23 min
  • Ist Reisezeit Arbeitszeit? Die Beanspruchungstheorie wackelt
    Ob Reisezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist, entscheidet darüber, ob Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Über viele Jahre galt dafür die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Beanspruchungstheorie.

    In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski, warum dieser Maßstab heute zu kurz greifen kann. Im Mittelpunkt steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus Oktober 2025. Hinzu kommt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2023 zu Bahnreisen. Beide Gerichte legen andere Kriterien an als das BAG.

    Für Betriebsräte ist das keine akademische Frage. Wer nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwacht, muss Reisezeiten zutreffend einordnen können.

    Kapitel:
    00:00 – Reisezeiten neu bewertet
    02:16 – Die Beanspruchungstheorie des BAG
    06:15 – Der EuGH setzt neue Maßstäbe
    12:32 – VG Lüneburg zu Bahnreisezeiten
    15:47 – Was Betriebsräte jetzt beachten sollten


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    18 min
  • IT-Mitbestimmung ganz ohne Misstrauen zwischen den Gremien
    Konzernweite Personalinformationssysteme lösen fast immer dieselbe Frage aus: Regelt der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat hier etwas, das eigentlich den örtlichen Gremien zusteht? Dieses Video ordnet die Zuständigkeiten ein und zeigt, warum der befürchtete Übergriff rechtlich nicht stattfindet.

    Kapitel:
    00:00 Warum es zwischen den Gremien knirscht
    03:21 Zuständigkeit für Personalinformationssysteme
    07:56 Technische Freigabe und örtliche Betriebsvereinbarungen
    11:43 Die rechtliche Einordnung
    16:00 Keine vollständige Deckungsgleichheit
    17:53 Fazit


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    19 min
  • Schnittstelle hinzugefügt – Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
    Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht liegen in dieser Entscheidung dichter beieinander, als es auf den ersten Blick scheint. Eine Arbeitnehmerin verlangt von ihrem Arbeitgeber die Erteilung zahlreicher Entgeltabrechnungen. Der Arbeitgeber hatte sein Entgeltabrechnungs- und Informationssystem um ein digitales Mitarbeiterpostfach eines externen Anbieters ergänzt und stellte die Abrechnungen nur noch dort ein. Das verbindende Element zwischen beiden Rechtsgebieten ist ein IT-System – und genau deshalb prüft das Bundesarbeitsgericht in einem individuellen Rechtsstreit die Wirksamkeit einer Konzernbetriebsvereinbarung.

    Kapitel:
    00:05 – Warum ein Individualstreit die Mitbestimmung berührt
    02:13 – Digitales Mitarbeiterpostfach statt Briefumschlag
    05:04 – Textform, Holschuld und Wissenserklärung
    08:20 – Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
    15:30 – Datenschutz und Verhältnismäßigkeit der KBV
    21:16 – Was Betriebsräte daraus mitnehmen

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    24 min
  • Attestauflage ab dem ersten Tag: Mitbestimmung nach § 87 BetrVG?
    Die Attestauflage ist ein Klassiker der Betriebsratsarbeit: Der Arbeitgeber greift sich einzelne Beschäftigte heraus und verpflichtet sie, im Krankheitsfall schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Rechtlich darf er das, § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt ihm diese Option ohne weitere Voraussetzungen. Die spannendere Frage lautet: Muss der Betriebsrat dabei mitreden?

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich dieser Frage in einer Entscheidung vom 15. November 2022 angenommen. Diese Folge zeichnet nach, warum das Gericht das Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG durchaus als berührt ansah, den entscheidenden Hebel aber an anderer Stelle ansetzte.

    Kapitel:
    00:10 – Attestauflage im Betrieb
    03:48 – Der konkrete Fall
    08:34 – Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
    11:32 – Kollektiver oder individueller Sachverhalt
    19:36 – Warum das BAG die Mitbestimmung verneint
    21:31 – Wann Mitbestimmung greift
    22:56 – Fazit und Einordnung

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    26 min
  • IT-Betriebsvereinbarung: Wer kontrolliert die Einhaltung?
    In einer Einigungsstelle zur Einführung eines IT-Systems waren sich ausnahmsweise alle drei Juristen einig: Der Konzernbetriebsrat sollte überwachen, ob die Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Er hat verhandelt, er kennt das System, er ist am nächsten dran. Die Rechtslage sieht allerdings anders aus, und zwar seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011.

    Die Folge zeichnet nach, weshalb die Zuständigkeitsverteilung des § 50 BetrVG bei der Überwachungsaufgabe nicht greift und worauf es ankommt, wenn ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sich das Kontrollrecht wirksam sichern will. Am Rande geht es um Excel als Dauerstreitpunkt in IT-Verhandlungen und um die Frage, wann ein Produktivitätstool zum mitbestimmungspflichtigen Überwachungsinstrument wird.

    Kapitel:
    00:06 – Die Frage aus der Einigungsstelle
    02:31 – Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2011
    05:49 – Die Excel-Tabelle als Auslöser
    09:27 – Zwei Anspruchsgrundlagen vor Gericht
    11:37 – Warum die Überwachung beim örtlichen Betriebsrat liegt
    14:22 – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

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    19 min
  • Betriebliche Lohngestaltung: Grenzen der Einigungsstelle
    Die betriebliche Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehört zu den anspruchsvollsten Regelungsmaterien der Betriebsratsarbeit. Kaum irgendwo sonst fällt die Abgrenzung zwischen mitbestimmungspflichtigen und mitbestimmungsfreien Sachverhalten so schwer. Richtig heikel wird es, sobald eine Einigungsstelle durch Spruch entscheidet, denn ihre Spruchkompetenz reicht nur so weit wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

    Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus Februar 2026 liefert dazu handfeste Kriterien. Der Betriebsrat griff einen Einigungsstellenspruch im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung arbeitsgerichtlich an, und das Bundesarbeitsgericht beanstandete ihn gleich in zwei Richtungen. An der einen Stelle hatte die Einigungsstelle zu viel geregelt, an der anderen zu wenig.

    Die Folge zeigt, worüber der Arbeitgeber allein entscheidet und wo die Mitbestimmung des Betriebsrats tatsächlich einsetzt. Außerdem geht es um die zweiwöchige Anfechtungsfrist und um einen Unterlassungsanspruch, mit dem der Betriebsrat in diesem Verfahren nicht durchdrang.

    Kapitel:
    00:00 – Mitbestimmung bei Boni
    03:30 – Der Fall aus der Halbleiterentwicklung
    05:27 – Warum es die Mitbestimmung bei der Lohngestaltung gibt
    08:19 – Wo die Einigungsstelle ihre Grenzen überschritten hat
    14:09 – Verteilungsgrundsätze im Ermessen des Arbeitgebers
    17:38 – Was Betriebsräte aus der Entscheidung mitnehmen

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    20 min
  • Verwertungsverbote in IT-BVen unwirksam, was Betriebsräten bleibt
    Das Verwertungsverbot gehört zum Standardrepertoire der IT-Betriebsvereinbarung. In alten wie in neuen Vereinbarungen findet sich die Klausel, mit der die Betriebsparteien den Schutz der Beschäftigten absichern wollen. In der Praxis wächst der Gegenwind allerdings spürbar, seit das Bundesarbeitsgericht solche Regelungen sehr restriktiv beurteilt.

    Raphael Lugowski erläutert zunächst, was ein Sachvortragsverwertungsverbot von einem Beweisverwertungsverbot unterscheidet und mit welchen zwei Argumentationslinien die Rechtsprechung beide Varianten verwirft. Anschließend nimmt er die Ausweichbewegung in den Blick, die in Verhandlungen am häufigsten vorgeschlagen wird.

    Im zweiten Teil stehen Wege im Mittelpunkt, die außerhalb der Kündigungsbefugnis ansetzen.

    Kapitel:
    00:07 – Verwertungsverbote unter Druck
    01:10 – Begriffe und Rechtslage
    03:46 – Materielle Unwirksamkeit und ihre Grenzen
    09:18 – Zustimmungserfordernis analog § 102 Abs. 6 BetrVG
    10:46 – Sonderkündigungsrecht als Hebel
    12:11 – Politische Änderungen antizipieren

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    20 min
  • Arbeitgeber: "Datenschutz Grenze der IT-Mitbestimmung." Wirklich?
    Kaum ein Einwand begegnet einem in Verhandlungen über IT-Systeme so häufig wie dieser: Der Datenschutz gebe die Sache bereits vor, also könnten die Betriebsparteien dazu nichts mehr vereinbaren. Besonders scharf wird der Einwand dort vorgetragen, wo es um Rollen- und Berechtigungskonzepte geht, um Zugriffe auf Daten und um die Frage, wer Reports, Dashboards und Auswertungen sehen darf. Hat die Datenschutzabteilung ein Konzept einmal abgesegnet, soll der Betriebsrat daran gebunden sein.

    Die Folge nimmt diese Argumentation auseinander. Wer die Folge hört, bekommt eine belastbare Antwort auf einen Einwand, der in der Praxis regelmäßig als Verhandlungsstopper eingesetzt wird. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer Abweichung von der Verordnung und ihrer konkreten Ausgestaltung im Betrieb.

    Kapitel:
    00:11 – Der Einwand des Arbeitgebers
    02:04 – Rollen- und Berechtigungskonzepte im Streit
    05:25 – Kein Mitbestimmungsrecht im Datenschutz und trotzdem zuständig
    08:31 – Warum die DSGVO Spielraum lässt
    13:56 – Art. 88 DSGVO und die gemeinsame Ausgestaltung

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    17 min

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