In fast jedem Grundlagenseminar für Betriebsräte wird fast gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Betriebsrat nicht über die
rechtlichen Kompetenzen der Gewerkschaften verfügt. Er kann z.B. nicht zum Streik aufrufen, wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich erscheint.
In Wahrheit sind die Rechte des Betriebsrats in der Betriebsverfassung im Einzelnen geregelt. Dies betrifft auch den
Themenkomplex der Vergütung von Beschäftigten. Insofern stelle ich fest, dass aufseiten von Betriebsräten vielfach ein folgenschwerer Irrtum besteht.
Dieser bezieht sich auf die
Höhe des Arbeitsentgelts von Beschäftigten und die insofern bestehende (oder nicht bestehende)
Regelungsmacht des Betriebsrats. Es ist wichtig, als Betriebsrat gerade in diesem Bereich eine klare Vorstellung von den eigenen Möglichkeiten zu haben.
Mit dieser Folge möchte ich daher für
Klarheit sorgen und Dir aufzeigen, welche Rechte der Betriebsrat beim Vergütungsthema hat. In dieser Folge gehe ich darauf ein,
- ob und welche Mitbestimmungsrechte bei der Vergütung bestehen,
- ob die Höhe der Vergütung ebenfalls von Mitbestimmungsrecht erfasst ist,
- inwiefern die Betriebsparteien freiwillige Regelungen zur Vergütung treffen können,
- was es mit der Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG auf sich hat und
- welche rechtlichen Folgen eine Kompetenzüberschreitung der Betriebsparteien bei der Vergütung eventuell haben könnte.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche gut 10 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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