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Der Ausbildungskostenrückersatz wird immer mehr zum Streitthema. Unternehmen investieren in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen, um langfristig von deren Know-How zu profitieren. Wechseln Mitarbeiter:innen das Unternehmen stellt sich die Frage, ob man die Ausbildungskosten zurückfordern kann. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist eine Ausbildung? Wie vereinbart man den Kostenrückersatz rechtskonform? Wie ist das Verhältnis von § 11b AVRAG zu § 2d AVRAG? Wie lautet die Spruchpraxis des OGH? Das und vieles mehr beantwortet Dr. Alexander Lamplmayr von Bruckmüller Rechtsanwälte im Gespräch mit Patrick Stummer vom Linde Verlag.
By Linde VerlagDer Ausbildungskostenrückersatz wird immer mehr zum Streitthema. Unternehmen investieren in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen, um langfristig von deren Know-How zu profitieren. Wechseln Mitarbeiter:innen das Unternehmen stellt sich die Frage, ob man die Ausbildungskosten zurückfordern kann. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist eine Ausbildung? Wie vereinbart man den Kostenrückersatz rechtskonform? Wie ist das Verhältnis von § 11b AVRAG zu § 2d AVRAG? Wie lautet die Spruchpraxis des OGH? Das und vieles mehr beantwortet Dr. Alexander Lamplmayr von Bruckmüller Rechtsanwälte im Gespräch mit Patrick Stummer vom Linde Verlag.

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