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Wer soll erben, wenn ich keine Kinder habe? Oder: Ich habe Kinder, möchte aber nicht, dass sie erben. Zwei ganz unterschiedliche Fälle, die dennoch einiges gemeinsam haben. Gemeinsam deshalb, weil in beiden Fällen die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation eine Idee sein kann. Und unterschiedlich, weil Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Britta und Maraike erklären in dieser Folge, was zu tun ist. Spannend dürfte auch sein, was viele nicht auf dem Schirm haben: die Gründung einer gemeinnützigen, sogenannten Unterstiftung. So viel vorweg: Damit lässt sich regeln, dass das eigene Vermögen genau dem guten Zweck gestiftet wird, der einem am Herzen liegt – und das mit deutlich weniger Aufwand als bei einer klassischen Stiftungs- oder Vereinsgründung.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für Rechtsberatung hier entlang: www.kanzleiamrathaus.com
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Ihr habt auch eine Frage? [email protected]
Eine Produktion der Podcastmeisterei.
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