
Sign up to save your podcasts
Or


Wer ein Wertpapierdepot mit Aktien oder Fonds an Kinder, Enkel oder andere Angehörige übertragen möchte, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau im Blick haben. Bei Schenkungen wie auch bei Erbschaften sind vor allem Freibeträge und Steuerklassen ausschlaggebend. Vorausschauende Anleger nutzen daher die Möglichkeit, ihr Depot schon zu Lebzeiten teilweise oder vollständig an die nächste oder sogar übernächste Generation weiterzugeben – oft mit dem Vorteil, dass Fonds- und Aktienbestände steuerfrei übertragen werden können.
Du hast einen Themen-Wunsch für den Podcast? Schreibe mir gerne einfach per E-Mail: [email protected]
Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
(Transkript dieser Folge weiter unten)
NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
🎥 Matthias als Gast im "Atlantic-Talk" v. Hamburg 1 Fernsehen: https://bit.ly/Krapp-Ahoi (YouTube)
📖 Mein Buch "Keine angst vor Geld": https://amzn.to/3JKAufm
📈 Matthias Finanzseminare: https://wissen-schafft-geld.de
📌 Matthias auf Facebook: https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp
📌 Matthias auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/
✅ Abatus Finanz-Newsletter: https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/
⌨️ Matthias per E-Mail: [email protected]
***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo, herzlich willkommen wieder in eine neue Folge Wissenschaft Geld und heute möchte ich mal wieder das Thema Steuern und Freibeträge etwas Ansprechen da ist ja doch in der derzeitigen Generation der eben die ja immer mehr werden zumindest die Babybubu die sich in dem Alter wie ich mich beispielsweise befinde, ist das immer ein wichtiges Thema, was auch überdacht werden sollte und beispielsweise auch in Finanzplanung immer eine wichtige Rolle spielt, wenn es um das Thema schenken und vererben oder mal mal auch so mit dem Motto "Lieber mit der Warmen als mit der kalten Hand geben wir so schön heiß" oder auch zu gucken "Sollte ich überhaupt schon was verschenken oder sollte es lieber noch in den eigenen Händen behalten, weil vielleicht aufgrund der Vermögenswerte, aufgrund der Thematik, dass man vielleicht doch älter wird, als man denkt, später dann das Geld doch benötigt, was man ansonsten vielleicht schon zu früh fort seit die verschenkt hat und die Freibeträge dann beispielsweise ganz anders sind, wenn Kinder was an ihre Eltern zurückschenken, als wenn es andersherum ist. Ja und wer sein Webpapier Depot beispielsweise mit Fonds und Aktien an Kinder, Enkel oder andere Angehörige weitergeben möchte, sollte dann natürlich auch die stoligen Regeln kennen, denn sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaftensspielen, Freibeträge und Steuerklassen eine entscheidende Rolle. So ein clevere Depotbesitzer haben natürlich die Möglichkeit Schenkungen an die nächste oder auch an die übernächste Familiengeneration vorzunehmen und ihre Fonds und Aktien jetzt schon steuerfrei zu übertragen. Zudem gibt es da auch die Möglichkeit, was ich immer gerne nutze, was wir schon häufiger umgesetzt haben, dass zum Beispiel die Großeltern nicht ihren Kindern oder auch ihren Kindern aber auch schon ihren Enkelkindern etwas schenken, dennoch aber gerne noch zu Lebzeiten, die Kontrolle behalten möchten, damit, wenn die Enkel beispielsweise 18 werden, diese nicht das Geld für Zwecke verwenden, was ursprünglich gar nicht so geplant war. Das kann man über vangebundene Lebensversicherung auf netto -Tarifbasis, also keine klassischen Lebensversicherung, keine teure Lebensversicherung, sehr, sehr gut umsetzen. Wer rechtzeitig und weitsichtig plant und alle Freibeträge nutzt, kann natürlich auch erhebliche Steuerlasten vermeiden. Besonders sinnvoll ist es daher natürlich immer schon zu Lebzeiten, Geschenkungen beispielsweise Fondsvermögen einzusetzen und auch die Regelungen zu Immobilien und der Depotbewertung zu den Stichtagen genau zu kennen. Und das wollen wir uns jetzt mal so ein bisschen anschauen kann natürlich jetzt hier nicht alles komplett abhandeln es ist auch keine steuerliche beratung sondern einfach nur über den hinweis wie man steuer freibeträge optimal nutzen kann bei schenkungen und erbschaften ja viele anleger geben ja schonen frühzeitig teile ihres vermögens weiter um halt eben diese freibeträge mehrfach auscheffen zu können denn eine der wichtigsten Grundregeln ist, alle zehn Jahre stehen diese neu zur Verfügung und somit lassen sie sich auch gerade bei größeren Vermögenswerten diese steuerfrei übertragen. Die Höhe der Schenkung und Erbsersteuer hängen natürlich immer vom Verwandtschaftsgrad ab und es existieren drei unterschiedliche Steuerklassen und vor allem bei Ehepartnern, Kindern und Enkeln profitieren diese von diesen Freibeträgen, die bis zu 500 .000 Euro gehen bei Geschwistern hingegen. Es ist in Deutschland leider nur so, dass bei der Schenkung bzw. Erbschaftsteuer, Schenkung ist ja dann zu Lebzeiten und Erbschaftsteuer im Todesfall nur der Standardfreibetrag von 20 .000 Euro gilt. Und zudem gibt es ja auch noch im Erbfall für Ehepartner diesen sogenannten Versorgungsfreibetrag von 256 .000 Euro und die Kinder haben noch mal bis zu 52 .000 Euro frei. Da bestimmt aber das Alter der Kinder die Höhe des Versorgungsfreibetrags. Unter dem höchsten fällt er aus für Kinder bis zu fünf Jahren. Da sind es nämlich diese 52 .000 Euro zwischen den Fünften und Zehnten. In dem Jahr sind es nur noch 41 .000 Euro von 10 bis 15 Jahre alt, dann nur noch 30 .700 Euro und vom 15. bis 20. Lebensjahr 20 .500 und sollten die Kinder zwischen 20 und 27 sein, bleiben nur noch einen Freibetrag von 10 .000 Dranaud über. Ja, und die Höhe der Schenkung bzw. Erbser Steuer richtet sich dann immer nach dem verbleibenden Vermögenswert nach Abzug der Freibeträge sowie nach der jeweils geltenden Steuerklasse dann. So und diese Steuersätze steigen wiederum je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes. In der Klasse 1, da geht es von 7 bis 30 Prozent, in Klasse 2 von 15 bis 43 Prozent und in Klasse 3 jetzt mit 30 Prozent los. Die niedrigste Steuersätze gelten jeweils bis 75 .000 Euro. Die Höchsten, die fangen so bei 26 Millionen Euro an. Das sind aber Details. Da möchte ich jetzt detail gar nicht mehr darauf eingehen. Da bedarf es dann halt eben auch schon individuellen persönlichen Beratungen. Ja, wann ist das Familienheim -Apps auf Steuerfrei? Da gibt es auch klare Regelungen und zwar eigen nutzte Immobilien, können steuerfrei vererbt werden, sofern der überlebende Ehegatte oder das Kind diese Immobilie dann unverzüglich bezieht und mindestens zehn Jahre auch da wohnen bleibt. Für Kinder gibt es dann aber noch eine Obergänze und zwar von 200 Quadratmetern Wohnfläche und wenn die Wohnfläche drüber liegt, dann ist der übersteigende Teil wiederum steuerpflichtig und eine steuerfreie Übertragung zu Lebzeiten. als Schenkung ist nur an den E -Garten möglich, nicht an die Kinder. So in Steuerklasse 1 sind noch der Hausrat bis 41 .000 Euro und persönliche Gegenstände wie Schmuck und Fahrzeuge bis 12 .000 Euro steuerfrei. Ja, es gibt also Steuerklassen, es gibt Freibeträge, es gibt Sonderregelungen bei Erbschaften und Schenkungen, die man dann alle detaillierter sich anschauen und kennen sollte. Wichtig wäre vielleicht zu dem Thema Gestaltung oder generell zu wissen, wenn es um Depots geht, dass es hier eine Stichtachsregelung gibt. Das heißt, sobald der Anleger verstirbt, müssen die Banken und die Finanzdienstleister, das den Finanzamt, dann melden, also die verhandeln Vermögenswerte und das gilt bereits ab einem Nachlass von 5 .000 Euro und fast also Konten und Depots, unabhängig ob sie jetzt im Innen - oder im Ausland sind, Schließfacher müssen auch gemeldet werden, natürlich nicht der Inhalt, den kennt ja keiner, aber sie müssen gemeldet werden und die Meldung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach dem praktisch die Banken Finanzdienstleister vom Tod Kenntnisse erlangt haben. Die Erben selber erhalten aber normalerweise keine Mitteilung darüber, denn die Daten gehen ausnahmslos nur an die Finanzbehörden. Es ist also wichtig zu wissen, dass es am Endeffekt nicht auf Finanzamt vorbei geht, auch wenn ihr keine Mitteilung bekommt in solchen Situationen. Die Ämter wissen da genau Bescheid. Ja und für die Berechnung der Erbschaftsteuer zählt dann der Wert das Depots am Todestag. Und gerade bei schwankenden Aktienkursen kann es natürlich schon mal einen Unterschied machen, nicht an normalen Tagen, aber wenn man die ganz verrückte Tage hat, sag ich mal, dann ist es ein Regel so, dass die Kreditinstitute Meister den Kurs vom Vortag des Todesfalles melden, aber die Erben haben die Möglichkeiten nochmal am Todestag zu gucken, an welchen Platz, wie wo wurde und können praktisch auf Deutsch seit dem billigsten Kurs des Tages sich raussuchen. Das ist jetzt vielleicht bei kleineren Vermögen nicht so wichtig, aber bei größeren Vermögen, wenn es einmal um 3, 4, 5, 6 Prozent gibt, kann es sich dann schon lohnen zu gucken, wo der niedrigste an einer deutschen Börse gehandelte Kurs beispielsweise war, wenn es um Aktien geht und dass umfangreichere Depots sind, weil die Kursstände dann, wie gesagt, doch unterschiedlich sein kann. Das sollte man prüfen. Ja, und das kann natürlich auch dauern, bis Ebenzugriff auf ein geäbteste Po erhalten. Deswegen sollte man Tunis auch immer vollmachen über den Tod hinaus hinterlegen, dass diese Portfolios nicht gesperrt sind, vor allem wenn es darum geht, dass es vielleicht große Kursverfälle an den Börsen geben könnte und dann hat man halt eben auf Deutschland sagt das Pech, dass man dann für einen wesentlich höheren Kurs was versteuern muss, was dann später gar nicht mehr an Depoverten verhandeln ist, weil die Kurse halt eben schwanken und die Werte des Nachlasses halt eben steigen oder auch fallen können. So und es ist halt eben wichtig, dass eben der Todestag des Airblasses was entscheidend ist. Ja, was kann man noch dort sagen? Erblasser können immer die Steuerlast für ihre Erben auch beeinflussen. Das ist vielleicht eine ganz ganz wichtige Info für etwas Vermögen, der wo es in Richtung Überschreiten der Freibeträge gibt und wo man möge mir das verzeihen, nicht einmal der Tod absehbar ist. Und zwar kann man hier drüber nachdenken beispielsweise noch zu Lebzeiten die Depo -Werte zu verkaufen, weil dann die Abgeltungssteuer zu Lebzeiten noch abgezogen wird und sich durch die Steuerzahlung die Vermögenswerte reduzieren. Denn wenn das nicht gemacht wird, dann wird anschließend die Abgeltungssteuer auf diesen höheren Stand noch belastet. So und beim Verkauf fällt halt eben beim Erblasser Abgeltungssteuer auf die entstandenen Kursgewinne an, egal ob er die jetzt verkauft oder nicht verkauft und somit kann man da bei der Bemessungsgrundlage etwas verringern, indem man praktisch schon vorher alles verkauft. Jo, wird das Vermögen, wie gesagt, unverändert vererbt und da liegt der Erbe beim späteren Verkauf dann der Abgeltungssteuer auf sämtliche Kursgewinne, das heißt, wenn er irgendwann dann mal verkauft, was er nicht sofort nach dem Tode sein muss, dann wird halt eben auf die Kursgewinne geschaut, die seit erwerb entstanden sind und die Gewinne sind also nicht steuerfrei, aber auch hier gibt es ja die Möglichkeit über eine vongebundene Lebensversicherung zum Beispiel, das ganze zu steuern, was ich sehr gerne mache, weil bei einer Todesverleistung die Kursgewinne komplett steuerfrei sind, egal wann der Tod eingetreten ist, ob es vor zwölf Jahre oder dem Erreichen der 62. Lebensjahr passiert oder schon nach drei bis fünf Jahren, sobald dort Kursgewinne sind, sind Todesverleistungen immer komplett steuerfrei und deswegen nutze ich diese Lösung sehr gerne, um die Schenkungsfreibeträge auf der einen Seite auszunutzen, aber auf der anderen Seite auch die Erträge, das sind da praktisch zwei Besteuerungsarten, nochmal stolisch begünstigt für den Empfänger darzustellen. Ja, und es ist auch mal so, dass bei der Schenkung der Beschenkte oder der Erbe immer die Anschaffungskosten übernimmt und halt eben, wenn er die später verkauft, dann die Abgeldungssteuer auf die Kursgewinne anfallen, es sei denn, dass die Aktien oder Fondanteile vor dem ersten dem 1. Januar 2009 erworben wurden, weil hier gibt es ja den sogenannten Bestandsschutz auf Altbestände, die steuerfrei bleiben. Ja, ich hoffe, ich konnte hier nochmal wieder ein bisschen Input geben, falls dich das Thema betrifft oder in Zukunft betreffen könnte oder du entsprechende Vermögenswerte hast und überlehst, wie du das dann ein Steuer optimiert übertragen oder vorzeitig verschenken kannst, ob du eventuell die Kontrolle behalten willst. Erst alle zehn Jahre machst auch, ob dann beispielsweise es gewährleistet sein soll, dass beispielsweise die Kursgewinne nicht verstorben werden müssen. Da gibt es ganz legale, attraktive Lösungen. Dann kannst du dich gerne bei mir melden und wir schauen dann im Wege weiterer Planung was man da eventuell noch legal und steueroptimiert neben paar anderen Fakten machen kann. In diesem Sinne wünsche ich euch allen und dir eine schöne Woche und ich melde mich dann wieder am Freitag der Matthias.
By Matthias KrappWer ein Wertpapierdepot mit Aktien oder Fonds an Kinder, Enkel oder andere Angehörige übertragen möchte, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau im Blick haben. Bei Schenkungen wie auch bei Erbschaften sind vor allem Freibeträge und Steuerklassen ausschlaggebend. Vorausschauende Anleger nutzen daher die Möglichkeit, ihr Depot schon zu Lebzeiten teilweise oder vollständig an die nächste oder sogar übernächste Generation weiterzugeben – oft mit dem Vorteil, dass Fonds- und Aktienbestände steuerfrei übertragen werden können.
Du hast einen Themen-Wunsch für den Podcast? Schreibe mir gerne einfach per E-Mail: [email protected]
Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
(Transkript dieser Folge weiter unten)
NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
🎥 Matthias als Gast im "Atlantic-Talk" v. Hamburg 1 Fernsehen: https://bit.ly/Krapp-Ahoi (YouTube)
📖 Mein Buch "Keine angst vor Geld": https://amzn.to/3JKAufm
📈 Matthias Finanzseminare: https://wissen-schafft-geld.de
📌 Matthias auf Facebook: https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp
📌 Matthias auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/
✅ Abatus Finanz-Newsletter: https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/
⌨️ Matthias per E-Mail: [email protected]
***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo, herzlich willkommen wieder in eine neue Folge Wissenschaft Geld und heute möchte ich mal wieder das Thema Steuern und Freibeträge etwas Ansprechen da ist ja doch in der derzeitigen Generation der eben die ja immer mehr werden zumindest die Babybubu die sich in dem Alter wie ich mich beispielsweise befinde, ist das immer ein wichtiges Thema, was auch überdacht werden sollte und beispielsweise auch in Finanzplanung immer eine wichtige Rolle spielt, wenn es um das Thema schenken und vererben oder mal mal auch so mit dem Motto "Lieber mit der Warmen als mit der kalten Hand geben wir so schön heiß" oder auch zu gucken "Sollte ich überhaupt schon was verschenken oder sollte es lieber noch in den eigenen Händen behalten, weil vielleicht aufgrund der Vermögenswerte, aufgrund der Thematik, dass man vielleicht doch älter wird, als man denkt, später dann das Geld doch benötigt, was man ansonsten vielleicht schon zu früh fort seit die verschenkt hat und die Freibeträge dann beispielsweise ganz anders sind, wenn Kinder was an ihre Eltern zurückschenken, als wenn es andersherum ist. Ja und wer sein Webpapier Depot beispielsweise mit Fonds und Aktien an Kinder, Enkel oder andere Angehörige weitergeben möchte, sollte dann natürlich auch die stoligen Regeln kennen, denn sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaftensspielen, Freibeträge und Steuerklassen eine entscheidende Rolle. So ein clevere Depotbesitzer haben natürlich die Möglichkeit Schenkungen an die nächste oder auch an die übernächste Familiengeneration vorzunehmen und ihre Fonds und Aktien jetzt schon steuerfrei zu übertragen. Zudem gibt es da auch die Möglichkeit, was ich immer gerne nutze, was wir schon häufiger umgesetzt haben, dass zum Beispiel die Großeltern nicht ihren Kindern oder auch ihren Kindern aber auch schon ihren Enkelkindern etwas schenken, dennoch aber gerne noch zu Lebzeiten, die Kontrolle behalten möchten, damit, wenn die Enkel beispielsweise 18 werden, diese nicht das Geld für Zwecke verwenden, was ursprünglich gar nicht so geplant war. Das kann man über vangebundene Lebensversicherung auf netto -Tarifbasis, also keine klassischen Lebensversicherung, keine teure Lebensversicherung, sehr, sehr gut umsetzen. Wer rechtzeitig und weitsichtig plant und alle Freibeträge nutzt, kann natürlich auch erhebliche Steuerlasten vermeiden. Besonders sinnvoll ist es daher natürlich immer schon zu Lebzeiten, Geschenkungen beispielsweise Fondsvermögen einzusetzen und auch die Regelungen zu Immobilien und der Depotbewertung zu den Stichtagen genau zu kennen. Und das wollen wir uns jetzt mal so ein bisschen anschauen kann natürlich jetzt hier nicht alles komplett abhandeln es ist auch keine steuerliche beratung sondern einfach nur über den hinweis wie man steuer freibeträge optimal nutzen kann bei schenkungen und erbschaften ja viele anleger geben ja schonen frühzeitig teile ihres vermögens weiter um halt eben diese freibeträge mehrfach auscheffen zu können denn eine der wichtigsten Grundregeln ist, alle zehn Jahre stehen diese neu zur Verfügung und somit lassen sie sich auch gerade bei größeren Vermögenswerten diese steuerfrei übertragen. Die Höhe der Schenkung und Erbsersteuer hängen natürlich immer vom Verwandtschaftsgrad ab und es existieren drei unterschiedliche Steuerklassen und vor allem bei Ehepartnern, Kindern und Enkeln profitieren diese von diesen Freibeträgen, die bis zu 500 .000 Euro gehen bei Geschwistern hingegen. Es ist in Deutschland leider nur so, dass bei der Schenkung bzw. Erbschaftsteuer, Schenkung ist ja dann zu Lebzeiten und Erbschaftsteuer im Todesfall nur der Standardfreibetrag von 20 .000 Euro gilt. Und zudem gibt es ja auch noch im Erbfall für Ehepartner diesen sogenannten Versorgungsfreibetrag von 256 .000 Euro und die Kinder haben noch mal bis zu 52 .000 Euro frei. Da bestimmt aber das Alter der Kinder die Höhe des Versorgungsfreibetrags. Unter dem höchsten fällt er aus für Kinder bis zu fünf Jahren. Da sind es nämlich diese 52 .000 Euro zwischen den Fünften und Zehnten. In dem Jahr sind es nur noch 41 .000 Euro von 10 bis 15 Jahre alt, dann nur noch 30 .700 Euro und vom 15. bis 20. Lebensjahr 20 .500 und sollten die Kinder zwischen 20 und 27 sein, bleiben nur noch einen Freibetrag von 10 .000 Dranaud über. Ja, und die Höhe der Schenkung bzw. Erbser Steuer richtet sich dann immer nach dem verbleibenden Vermögenswert nach Abzug der Freibeträge sowie nach der jeweils geltenden Steuerklasse dann. So und diese Steuersätze steigen wiederum je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes. In der Klasse 1, da geht es von 7 bis 30 Prozent, in Klasse 2 von 15 bis 43 Prozent und in Klasse 3 jetzt mit 30 Prozent los. Die niedrigste Steuersätze gelten jeweils bis 75 .000 Euro. Die Höchsten, die fangen so bei 26 Millionen Euro an. Das sind aber Details. Da möchte ich jetzt detail gar nicht mehr darauf eingehen. Da bedarf es dann halt eben auch schon individuellen persönlichen Beratungen. Ja, wann ist das Familienheim -Apps auf Steuerfrei? Da gibt es auch klare Regelungen und zwar eigen nutzte Immobilien, können steuerfrei vererbt werden, sofern der überlebende Ehegatte oder das Kind diese Immobilie dann unverzüglich bezieht und mindestens zehn Jahre auch da wohnen bleibt. Für Kinder gibt es dann aber noch eine Obergänze und zwar von 200 Quadratmetern Wohnfläche und wenn die Wohnfläche drüber liegt, dann ist der übersteigende Teil wiederum steuerpflichtig und eine steuerfreie Übertragung zu Lebzeiten. als Schenkung ist nur an den E -Garten möglich, nicht an die Kinder. So in Steuerklasse 1 sind noch der Hausrat bis 41 .000 Euro und persönliche Gegenstände wie Schmuck und Fahrzeuge bis 12 .000 Euro steuerfrei. Ja, es gibt also Steuerklassen, es gibt Freibeträge, es gibt Sonderregelungen bei Erbschaften und Schenkungen, die man dann alle detaillierter sich anschauen und kennen sollte. Wichtig wäre vielleicht zu dem Thema Gestaltung oder generell zu wissen, wenn es um Depots geht, dass es hier eine Stichtachsregelung gibt. Das heißt, sobald der Anleger verstirbt, müssen die Banken und die Finanzdienstleister, das den Finanzamt, dann melden, also die verhandeln Vermögenswerte und das gilt bereits ab einem Nachlass von 5 .000 Euro und fast also Konten und Depots, unabhängig ob sie jetzt im Innen - oder im Ausland sind, Schließfacher müssen auch gemeldet werden, natürlich nicht der Inhalt, den kennt ja keiner, aber sie müssen gemeldet werden und die Meldung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach dem praktisch die Banken Finanzdienstleister vom Tod Kenntnisse erlangt haben. Die Erben selber erhalten aber normalerweise keine Mitteilung darüber, denn die Daten gehen ausnahmslos nur an die Finanzbehörden. Es ist also wichtig zu wissen, dass es am Endeffekt nicht auf Finanzamt vorbei geht, auch wenn ihr keine Mitteilung bekommt in solchen Situationen. Die Ämter wissen da genau Bescheid. Ja und für die Berechnung der Erbschaftsteuer zählt dann der Wert das Depots am Todestag. Und gerade bei schwankenden Aktienkursen kann es natürlich schon mal einen Unterschied machen, nicht an normalen Tagen, aber wenn man die ganz verrückte Tage hat, sag ich mal, dann ist es ein Regel so, dass die Kreditinstitute Meister den Kurs vom Vortag des Todesfalles melden, aber die Erben haben die Möglichkeiten nochmal am Todestag zu gucken, an welchen Platz, wie wo wurde und können praktisch auf Deutsch seit dem billigsten Kurs des Tages sich raussuchen. Das ist jetzt vielleicht bei kleineren Vermögen nicht so wichtig, aber bei größeren Vermögen, wenn es einmal um 3, 4, 5, 6 Prozent gibt, kann es sich dann schon lohnen zu gucken, wo der niedrigste an einer deutschen Börse gehandelte Kurs beispielsweise war, wenn es um Aktien geht und dass umfangreichere Depots sind, weil die Kursstände dann, wie gesagt, doch unterschiedlich sein kann. Das sollte man prüfen. Ja, und das kann natürlich auch dauern, bis Ebenzugriff auf ein geäbteste Po erhalten. Deswegen sollte man Tunis auch immer vollmachen über den Tod hinaus hinterlegen, dass diese Portfolios nicht gesperrt sind, vor allem wenn es darum geht, dass es vielleicht große Kursverfälle an den Börsen geben könnte und dann hat man halt eben auf Deutschland sagt das Pech, dass man dann für einen wesentlich höheren Kurs was versteuern muss, was dann später gar nicht mehr an Depoverten verhandeln ist, weil die Kurse halt eben schwanken und die Werte des Nachlasses halt eben steigen oder auch fallen können. So und es ist halt eben wichtig, dass eben der Todestag des Airblasses was entscheidend ist. Ja, was kann man noch dort sagen? Erblasser können immer die Steuerlast für ihre Erben auch beeinflussen. Das ist vielleicht eine ganz ganz wichtige Info für etwas Vermögen, der wo es in Richtung Überschreiten der Freibeträge gibt und wo man möge mir das verzeihen, nicht einmal der Tod absehbar ist. Und zwar kann man hier drüber nachdenken beispielsweise noch zu Lebzeiten die Depo -Werte zu verkaufen, weil dann die Abgeltungssteuer zu Lebzeiten noch abgezogen wird und sich durch die Steuerzahlung die Vermögenswerte reduzieren. Denn wenn das nicht gemacht wird, dann wird anschließend die Abgeltungssteuer auf diesen höheren Stand noch belastet. So und beim Verkauf fällt halt eben beim Erblasser Abgeltungssteuer auf die entstandenen Kursgewinne an, egal ob er die jetzt verkauft oder nicht verkauft und somit kann man da bei der Bemessungsgrundlage etwas verringern, indem man praktisch schon vorher alles verkauft. Jo, wird das Vermögen, wie gesagt, unverändert vererbt und da liegt der Erbe beim späteren Verkauf dann der Abgeltungssteuer auf sämtliche Kursgewinne, das heißt, wenn er irgendwann dann mal verkauft, was er nicht sofort nach dem Tode sein muss, dann wird halt eben auf die Kursgewinne geschaut, die seit erwerb entstanden sind und die Gewinne sind also nicht steuerfrei, aber auch hier gibt es ja die Möglichkeit über eine vongebundene Lebensversicherung zum Beispiel, das ganze zu steuern, was ich sehr gerne mache, weil bei einer Todesverleistung die Kursgewinne komplett steuerfrei sind, egal wann der Tod eingetreten ist, ob es vor zwölf Jahre oder dem Erreichen der 62. Lebensjahr passiert oder schon nach drei bis fünf Jahren, sobald dort Kursgewinne sind, sind Todesverleistungen immer komplett steuerfrei und deswegen nutze ich diese Lösung sehr gerne, um die Schenkungsfreibeträge auf der einen Seite auszunutzen, aber auf der anderen Seite auch die Erträge, das sind da praktisch zwei Besteuerungsarten, nochmal stolisch begünstigt für den Empfänger darzustellen. Ja, und es ist auch mal so, dass bei der Schenkung der Beschenkte oder der Erbe immer die Anschaffungskosten übernimmt und halt eben, wenn er die später verkauft, dann die Abgeldungssteuer auf die Kursgewinne anfallen, es sei denn, dass die Aktien oder Fondanteile vor dem ersten dem 1. Januar 2009 erworben wurden, weil hier gibt es ja den sogenannten Bestandsschutz auf Altbestände, die steuerfrei bleiben. Ja, ich hoffe, ich konnte hier nochmal wieder ein bisschen Input geben, falls dich das Thema betrifft oder in Zukunft betreffen könnte oder du entsprechende Vermögenswerte hast und überlehst, wie du das dann ein Steuer optimiert übertragen oder vorzeitig verschenken kannst, ob du eventuell die Kontrolle behalten willst. Erst alle zehn Jahre machst auch, ob dann beispielsweise es gewährleistet sein soll, dass beispielsweise die Kursgewinne nicht verstorben werden müssen. Da gibt es ganz legale, attraktive Lösungen. Dann kannst du dich gerne bei mir melden und wir schauen dann im Wege weiterer Planung was man da eventuell noch legal und steueroptimiert neben paar anderen Fakten machen kann. In diesem Sinne wünsche ich euch allen und dir eine schöne Woche und ich melde mich dann wieder am Freitag der Matthias.

13 Listeners

35 Listeners

6 Listeners

25 Listeners

2 Listeners

31 Listeners

9 Listeners

13 Listeners

3 Listeners

13 Listeners

45 Listeners

3 Listeners

1 Listeners

3 Listeners

3 Listeners