Der
Gesetzeswortlaut von § 111 spricht von "geplanten Betriebsänderungen". Manchmal stellen sich die Planungen im Nachhinein als nicht so dingfest dar, wie dies ursprünglich durch den Arbeitgeber kommuniziert wurde.
In einem solchen Fall stellen sich aus Betriebsratssicht u.a. folgende
Fragen:
- Wird die alte Betriebsänderung nachverhandelt?
- Liegt eine neue Betriebsänderung vor?
- Müssen Interessenausgleich und Sozialplan neu verhandelt werden?
Diesen Fragen möchten wir in dieser Folge unseres Betriebsrat Podcast nachgehen. Und wir geben Dir ein
Tipp, wie der Betriebsrat sich bei absehbaren Abweichungen
strategisch gut positionieren kann.
Viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Hamza Gülbas
Mitbestimmungs-MagazinAnmeldung zu VolleLadungMitbestimmung
KontaktBetriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail:
[email protected]Webseitewww.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de