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Quellen Beitragsgrafik: Vordergrund von Manniac; Hintergrund Grundlage von tommypjr unter CC-BY
In dieser Folge widmen uns der Share Economy und stellen fest, dass die Wirklichkeit sich wieder einmal schneller entwickelt als das Recht. Während das Gesetz die private Nachbarschaftshilfe, Genossenschaften oder Unternehmensangebote gut abdecken kann, kommt es mit dem Mischwesen der Share Economy nicht gut zurecht.
Anders als bei der Nachbarschaftshilfe, ist die Share Economy nicht lediglich ein Tauschsystem unter Gleichen. Vielmehr werden die Tauschleistungen durch Unternehmen vermittelt, die häufig an Profiten und einer engmaschigen der Kontrolle von Teilnehmern interessiert sind. Zudem geraten die Teilnehmer oft ungewollt und unbewusst in eine Unternehmer-Rolle, obwohl ihre Stellung bei genauer Betrachtung eher Verbrauchern oder Arbeitnehmern entspricht.
Zu Gast: Miika Blinn
Es ist also wieder mal alles rechtlich nicht so einfach. Daher sind wir Herrn Miika Blinn (Twitter) für seine Unterstützung als Gast dieser Folge sehr dankbar. Als Ökonom und Referent beim Team Digitales und Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unterstützte er uns vor allem mit sozial-wirtschaftlichen Einblicken in die Share Economy. Danke sehr und wir wünschen viel Spaß beim Zuhören!
P.S. Recht mit Pombel, dem JuraPinguin gibt es bei Snapchat (@thschwenke)
Der Beitrag AirBnB, Uber & Co: Was bringt die Shareconomy? – Rechtsbelehrung Folge 34 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Quellen Beitragsgrafik: Vordergrund von Manniac; Hintergrund Grundlage von tommypjr unter CC-BY
In dieser Folge widmen uns der Share Economy und stellen fest, dass die Wirklichkeit sich wieder einmal schneller entwickelt als das Recht. Während das Gesetz die private Nachbarschaftshilfe, Genossenschaften oder Unternehmensangebote gut abdecken kann, kommt es mit dem Mischwesen der Share Economy nicht gut zurecht.
Anders als bei der Nachbarschaftshilfe, ist die Share Economy nicht lediglich ein Tauschsystem unter Gleichen. Vielmehr werden die Tauschleistungen durch Unternehmen vermittelt, die häufig an Profiten und einer engmaschigen der Kontrolle von Teilnehmern interessiert sind. Zudem geraten die Teilnehmer oft ungewollt und unbewusst in eine Unternehmer-Rolle, obwohl ihre Stellung bei genauer Betrachtung eher Verbrauchern oder Arbeitnehmern entspricht.
Zu Gast: Miika Blinn
Es ist also wieder mal alles rechtlich nicht so einfach. Daher sind wir Herrn Miika Blinn (Twitter) für seine Unterstützung als Gast dieser Folge sehr dankbar. Als Ökonom und Referent beim Team Digitales und Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unterstützte er uns vor allem mit sozial-wirtschaftlichen Einblicken in die Share Economy. Danke sehr und wir wünschen viel Spaß beim Zuhören!
P.S. Recht mit Pombel, dem JuraPinguin gibt es bei Snapchat (@thschwenke)
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