Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Was die SGB II Reform für Betreute bedeutet
Die neue SGB II Reform bringt Bewegung in ein System, das für viele Betreute existenziell wichtig ist. In dieser Folge geht es um das bisherige Bürgergeld, das künftig Grundsicherungsgeld heißt, und um die wichtigsten Änderungen durch das 13. SGB Änderungsgesetz.
Die Folge bietet einen praxisnahen Überblick für rechtliche Betreuerinnen sowie für alle, die Menschen im Leistungsbezug begleiten.
Katrin ordnet die Reform aus Betreuungsperspektive ein
Katrin ist in dieser Folge wieder an der Seite von Ulrike zu hören und bringt ihre Erfahrung aus der rechtlichen Betreuung ein. Ihr Blick gilt nicht nur den Paragrafen, sondern vor allem der Frage, was die Reform im Alltag von Betreuten auslösen kann. Besonders deutlich wird das bei den Kosten der Unterkunft, beim Umgang mit Vermögen und bei verschärften Mitwirkungspflichten. Katrin macht klar: Viele Änderungen werden sich erst in der Praxis zeigen, wenn Jobcenter, Betreute und rechtliche Betreuerinnen mit den neuen Regeln arbeiten müssen.
Was sich beim Grundsicherungsgeld konkret ändert
Ein wichtiger Punkt ist die Namensänderung: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld, wobei Jobcenter ihre Formulare noch bis Ende des Jahres mit der alten Bezeichnung nutzen dürfen.
Sehr spürbarer sind die Änderungen bei den Unterkunftskosten. Künftig werden zu hohe Wohnkosten bereits ab dem ersten Tag geprüft und gedeckelt. Statt einer vollständigen Übernahme während der Karenzzeit gilt dann nur noch das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Nach einem Jahr werden nur noch die angemessenen Kosten übernommen. Auch Mietpreisbremse und Quadratmeterpreise rücken stärker in den Fokus, was für Betreuer zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.
Schonvermögen, Arbeitsbereitschaft und Sanktionen im Fokus
Auch beim Vermögen gibt es neue Regeln: Die bisherige einjährige Karenzzeit mit erhöhtem Vermögensfreibetrag entfällt weitgehend. Stattdessen gelten gestaffelte Schonvermögensgrenzen nach Alter. Für rechtliche Betreuer bedeutet das mehr Prüfaufwand, weil die jeweilige Altersgruppe der betreuten Person berücksichtigt werden muss. Ein weiterer Schwerpunkt sind die höheren Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. Kooperationspläne sollen verbindlicher und individueller werden, etwa mit konkreten Bewerbungszahlen, Qualifizierungen oder Eingliederungsmaßnahmen. Wer Pflichten verletzt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Bei abgelehnten Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung können 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Bei wiederholten Meldeversäumnissen sind ebenfalls Kürzungen möglich.
Wichtige Aussagen aus der Folge
Katrin warnt davor, mit Begriffen wie Hartz IV, Bürgergeld oder Grundsicherung zu unscharf umzugehen: Gerade dieser Rechtsbereich sei ohnehin stark mit Stigmatisierung verbunden. Zur Wohnkostenregelung sagt sie sinngemäß, dass der Wohnungsmarkt für Menschen mit Betreuung oft besonders schwierig sei und die Angemessenheitsgrenzen vielerorts kaum zur Realität passten.
0:00 Begrüßung und Thema Bürgergeldreform
0:42 Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
5:56 Regelsatz bleibt 2026 unverändert
6:59 Neue Regeln für Unterkunftskosten
11:20 Mietpreisbremse und Quadratmetergrenzen
16:02 Neue Vermögensgrenzen nach Alter
18:54 Arbeitsbereitschaft und Vermittlungsvorrang
22:26 Kooperationsplan, Pflichten und Sanktionen
28:01 Meldeversäumnisse bei psychischer Erkrankung
32:10 Praxisfragen, Rechtsprechung und Ausblick
Also hören Sie hier rein und freuen Sie sich schonmal auf viele weitere spannende Folgen.
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