Die Angemessenheitsbeschlüsse zur Übermittlung von personenbezogenen EU-Daten in die USA haben eine lange Geschichte hinter sich. Mit Etablierung des
EU-USA Datenschutzrahmens und dem hierauf bezogenen letzten
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission scheint zumindest etwas Ruhe eingekehrt zu sein.
Doch nach einer
Nichtigkeitsklage bzgl. dieses Angemessenheitsbeschlusses tauchten wieder dunkle Gewitterwolken in datenschutzrechtlicher Hinsicht am Horizont auf. Nun hat der
Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen.
Wie hat der EuGH entschieden? Können
IT-Systeme mit Datenübermittlung in die USA überhaupt noch datenschutzkonform betrieben und genutzt werden? Das alles erfährst Du in dieser Folge.
Wir wünschen viel Erkenntnisreichtum!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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