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Anlässlich einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erzwungenen Speicherungsfunktion im deutschen Anonymizer Projekt JAP (JavaAnon Proxy) diskutieren wir im Chaosradio 85 mit einem Vertreter des Betreibers.
Dabei soll es nicht nur um die technischen Konzepte von Anonymizern, das Projekt JAP und die derzeitige Auseinandersetzung mit dem BKA gehen, sondern auch um die rechtlichen Grundlagen eines anonymen Internetzugangs und warum das gerade mit den Vorstellungen des BKA nicht vereinbar ist, obwohl es hier nur um den anonymen Abruf(!) von Webseiten geht.
Ein bisschen kontrovers werden wir den Fall diskutieren müssen – schließlich ist die eingeschränkte Anonymität dieses Anonymisierungsservers nicht durch den Betreiber selbst bekannt geworden. Der reagierte erst, nachdem andere diese Möglichkeit der Rückverfolgung im Programmcode entdeckten. Die vom BKA erwirkte Anordnung darf der Betreiber nicht veröffentlichen – ebensowenig Details, um welche Webseiten es geht.
Wir wollen mit euch diskutieren was geht und was nicht geht und wie man eigentlich korrekt reagiert, wenn die staatlichen Stellen einem das theoretische Recht auf Anonymität in der Praxis per Gerichtsbeschluss – zumindest vorläufig – einschränken.
By Chaos Computer Club Berlin4.3
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Anlässlich einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erzwungenen Speicherungsfunktion im deutschen Anonymizer Projekt JAP (JavaAnon Proxy) diskutieren wir im Chaosradio 85 mit einem Vertreter des Betreibers.
Dabei soll es nicht nur um die technischen Konzepte von Anonymizern, das Projekt JAP und die derzeitige Auseinandersetzung mit dem BKA gehen, sondern auch um die rechtlichen Grundlagen eines anonymen Internetzugangs und warum das gerade mit den Vorstellungen des BKA nicht vereinbar ist, obwohl es hier nur um den anonymen Abruf(!) von Webseiten geht.
Ein bisschen kontrovers werden wir den Fall diskutieren müssen – schließlich ist die eingeschränkte Anonymität dieses Anonymisierungsservers nicht durch den Betreiber selbst bekannt geworden. Der reagierte erst, nachdem andere diese Möglichkeit der Rückverfolgung im Programmcode entdeckten. Die vom BKA erwirkte Anordnung darf der Betreiber nicht veröffentlichen – ebensowenig Details, um welche Webseiten es geht.
Wir wollen mit euch diskutieren was geht und was nicht geht und wie man eigentlich korrekt reagiert, wenn die staatlichen Stellen einem das theoretische Recht auf Anonymität in der Praxis per Gerichtsbeschluss – zumindest vorläufig – einschränken.

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