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Nach einer aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, dürfen Vertragsärzte auf den Topf für Kurzarbeit nicht zugreifen. Die Begründung: Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte wirkten bereits wie eine Betriebsaufallversicherung. Das hat in der Ärzteschaft für einiges Unverständnis und etliche Leserbriefe gesorgt. Und auch der Vorsitzende des Virchowbund Dr. Dirk Heinrich möchte das nicht unkommentiert lassen. Im Podcast-Gespräch erläutert er, warum auch viele niedergelassene Kollegen durchaus Kurzarbeitergeld benötigen.
By Ärzte ZeitungNach einer aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, dürfen Vertragsärzte auf den Topf für Kurzarbeit nicht zugreifen. Die Begründung: Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte wirkten bereits wie eine Betriebsaufallversicherung. Das hat in der Ärzteschaft für einiges Unverständnis und etliche Leserbriefe gesorgt. Und auch der Vorsitzende des Virchowbund Dr. Dirk Heinrich möchte das nicht unkommentiert lassen. Im Podcast-Gespräch erläutert er, warum auch viele niedergelassene Kollegen durchaus Kurzarbeitergeld benötigen.

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