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By Ärzte Zeitung
The podcast currently has 678 episodes available.
Wenn auf nationaler Ebene eine Regierung zusammenbricht, dann hat das Folgen für viele Bereiche, auch für die Gesundheitspolitik. Und wenn zugleich noch Donald Trump wieder zum US-Präsidenten gewählt wird, dann wird es vielleicht Zeit, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie (Gesundheits-)politik gestaltet werden muss, um die Menschen in ihrer Sehnsucht nach einfachen Lösungen mitzunehmen.
Das dachte sich zumindest Berufspolitiker Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), angesichts der aktuellen politischen Gemengelage.
Als Vertreter der Pädiater versuchte er, mit einem Brief an die BVKJ-Mitglieder nach innen die Positionen des Verbands zu verdeutlichen, auch, um so die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte nach außen als geschlossene Einheit zu präsentieren.
**Pakt für Kindergesundheit und enkeltauglich Gesundheitspolitik
Das Bündnis für Kindergesundheit, hebt Hubmann im Gespräch hervor, zeichne sich dadurch aus, nicht nur um das Wohl der Pädiater besorgt zu sein, sondern „das Gemeinwohl immer im Blick“ zu haben. Am Ende gehe es nicht nur darum, „enkeltaugliche Gesundheitspolitik zu machen, sondern eine enkeltaugliche Gesamtpolitik“.
Es sei in der laufenden Legislaturperiode leider nicht gelungen, „Prävention einmal gesamtgesellschaftlich zu begreifen“, so Hubmann weiter. Jeder Euro, der in Kinder investiert werde, egal ob in der Schule oder im Gesundheitssystem, gebe einen „Return on Invest“.
**Jetzt gehe es darum, Prioritäten zu setzen
Im Vordergrund stehe eine bessere Steuerung der Patienten, wie sie etwa im Rosenheimer Modell praktiziert werde, um so die Überlastung der Praxisteams und in den Notaufnahmen zu reduzieren. Hubmann beschreibt Erfolge im Kleinen, er sieht eine Ausweitung von Hausarztzentrierter Versorgung (HZV) im Großen als mögliches Erfolgsmodell der Patientensteuerung und macht Vorschläge, wie eine bessere Verzahnung der Patientenbetreuung in den Regionen gelingen kann.
Ist es richtig, wenn ein hausärztlich tätiger Diabetologe die Chronikerpauschale abrechnet, auch wenn die überweisende hausärztliche Kollegin diese Position bereits abgerechnet hat? Über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte genau diese Möglichkeit, die aktuell erlaubt ist, unterbunden werden, um eine Doppelabrechnung zu verhindern.
Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Toralf Schwarz, Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND), warum ein solches Verbot für Diabetologen mit hausärztlicher Zulassung existenzbedrohend hätte werden können. Ein Viertel der Umsätze hätte damit wegbrechen können.
Auch deshalb sei der BVND nicht unglücklich über das Aus der Ampelkoalition im Bund, beschreibt Schwarz die Gemütslage der Diabetologen. Außerdem: Rund 40 Gesetze und Verordnungen seien zuletzt noch in der Pipeline des Gesundheitsministeriums gewesen: „Wer hätte da noch den Überblick behalten können?“, fragt Schwarz im Podcast.
Immerhin hätten die Bemühungen des BVND und der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die Gesetzespläne infrage zu stellen, dazu geführt, dass Diabetologen verstärkt wahrgenommen worden seien in der Gesundheitspolitik. Darauf lasse sich aufbauen.
Im Podcast beschreibt der niedergelassene Diabetologe aus Zwenkau bei Leipzig, welche Patienten zur intensiven Betreuung überhaupt in die Schwerpunktpraxen kommen, welche Auswirkungen die geplante Gesetzesregelung auf die Disease-Management-Programme hätte haben müssen und warum es in dieser Frage keinen Dissens mit dem Hausärzteverband gibt. Auch spricht er darüber, wie fachärztlich tätige Internistinnen und Internisten mit diabetologischem Schwerpunkt, die keinen Chronikerzuschlag abrechnen dürfen, auf ihre Kosten kommen.
Die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) hat den Landesärztekammern einiges an Arbeit beschert: Zuerst waren die eigenen Weiterbildungsordnungen anzupassen – und seitdem geht es darum, dass die Weiterbildungsbefugten ihre Befugnisse erneuern. Eine aktuelle Umfrage des Verbands der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) unter seinen Mitgliedern deutet an, dass ein großer Teil der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte mit den Prozessen rund um die Anträge nicht zufrieden sind. Mehr als 500 Ärztinnen und Ärzte haben sich an der Umfrage beteiligt, gut 2.200 waren angeschrieben worden.
PD Dr. Michael Weber, Präsident des VLK, beklagt im „ÄrzteTag“-Podcast, dass die Prozesse in den Landesärztekammern teilweise sehr komplex aufgebaut seien. Die Antworten der Teilnehmer zeigten beispielsweise, dass das in manchen Kammern eingeführte zweistufige Antragsverfahren auf wenig Verständnis stoße, weil es bei ohnehin knappen Personalressourcen auch noch Mehrarbeit schaffe.
Rückfragen zu Angaben in Anträgen zeigten teilweise eine „übertriebene Genauigkeit“, die Dauer des Verfahrens bringe es zudem teilweise mit sich, dass Übergangsfristen gerissen würden. Und nicht immer werde das „mit Empathie“ im Sinne der Weiterbildungsbefugten und auch der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gelöst. Für die sei es eine Katastrophe, wenn die Weiterbildungsbefugnis an einer Stelle, an der sie gerade arbeiten, plötzlich nicht mehr gelte.
Mit der Umfrage, die auf dem Krankenhaustag in Düsseldorf vorgestellt wird, wolle der VLK „kein Kammer-Bashing“ betreiben, betont Weber im Gespräch. Es gehe eher um einen Weckruf. Denn bei allen Vorgaben zur Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnungen, die erfüllt werden müssen: „Einige Landesärztekammern kriegen das nach den Ergebnissen der Umfrage besser gebacken als andere.“
Im Gespräch nennt Weber die Landesärztekammern, die in der Umfrage eher schlecht abgeschnitten haben. Er beschreibt auch die Probleme, die beim E-Logbuch zur Weiterbildung zutage getreten sind. Nicht zuletzt geht er darauf ein, was die Zuteilung der Leistungsgruppen an Krankenhäuser für die Weiterbildung bedeuten könnte: Weiterbildung im Verbund – ambulant und stationär – werde in den kommenden Jahren noch wichtiger werden.
Ein Arzneimittel könnte die Zulassung verlieren, weil es in einer Phase-4-Studie keinen Vorteil gegenüber Placebo, dafür aber Sicherheitssignale zeigt. Was nachvollziehbar und wünschenswert aussieht, empört derzeit etliche Hepatologen. Konkret geht es um Obeticholsäure (OCA), das als Ocaliva zur Zweitlinien-Therapie bei Primärer biliärer Cholangitis (PBC) zugelassen ist.
Second-Line-Optionen sind bei PBC offenbar nötig: Denn etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen sprechen nur ungenügend auf die Erstlinientherapie mit Ursodesoxycholsäure (UDCA, Urso) an, sagt Professor Christoph Sarrazin im „ÄrzteTag“-Podcast. Der Internist ist am St. Josefs-Hospital (JoHo) in Wiesbaden Chefarzt der Medizinischen Klinik II und leitet das dortige Leberzentrum. Er ist Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Leberhilfe.
Vor Kurzem hatte die EU-Kommission entschieden, die Zulassung von OCA zu widerrufen. Vorangegangen war eine entsprechende Empfehlung des Humanarzneiausschusses CHMP der EU-Arzneibehörde EMA Ende Juni. Der Widerruf ist zwar bis auf Weiteres vom Gericht der Europäischen Union (EuG) ausgesetzt, der Fall wirft aber auch grundsätzliche Fragen auf.
Die Phase-4-Studie – 747-302, auch COBALT genannt – war eine Bedingung für die damalige Ocaliva-Zulassung. Denn initial war für OCA die Evidenzlage dünn: Es wurde zugelassen, weil unter Therapie Bilirubin und Alkalische Phosphatase (AP) sanken, was als Therapieansprechen verstanden wurde. In der randomisierten, kontrollierten Postmarketingstudie COBALT sollte der Effekt auf klinische Outcomes gezeigt werden. Der primäre Endpunkt war ein Komposit aus Tod jeder Ursache, Lebertransplantation, MELD-Score ≥15, Hospitalisierung, Varizenblutung. hepatische Enzephalopathie, spontane bakterielle Peritonitis oder unkontrollierter Aszites.
Doch die Phase-4-Studie versagte: Gegenüber Placebo zeigte sich kein signifikanter Unterschied bei dem primären Endpunkt, jedoch gab es unter Verum Sicherheitssignale in Form von mehr Nebenwirkungen. Das Problem in der Studie: Probanden im Placebo-Arm haben aus Sorge, eine hilfreiche Therapie zu verpassen, entweder die Studie vorzeitig verlassen oder parallel eine OCA-Behandlung erhalten.
Damit wurden die Studienbedingungen für den Kontrollarm offenbar verzerrt. Und ein ähnliches Schicksal könnte einer anderen Zweitlinientherapie drohen: Erst kürzlich wurde Elafibranor bei PBC zugelassen, ein FXR-Agonist. Auch dafür wurde eine Phase-4-Studie als Bedingung auferlegt.
Im Gespräch erklärt Sarrazin, dass er Patientinnen und Patienten verstehen kann, die trotz einer Studienteilnahme „zum letzten Strohhalm“ greifen. Zwar wünsche er sich harte Evidenz, möglichst aus RCT, nur sei es auch ethisch eine „Krux“, Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung eine möglicherweise helfende Therapie zu verweigern. Erschwert wird das Problem bei seltenen Erkrankungen wie der PBC, da hier ohnehin die Zahl möglicher Probanden für Studien reduziert ist.
Als Lösungsoptionen schlägt Sarrazin unter anderem andere methodische Ansätze vor: Historische oder virtuelle Kontrollgruppen könnten eine Antwort auf das Placebo-Problem sein. Allerdings, gibt der Gastroenterologe und Hepatologe zu, treten dann andere Probleme auf, etwa Störfaktoren oder ungleiche Charakteristika der Studiengruppen.
Deswegen sieht er einen noch größeren Hebel in großen und unabhängig finanzierten Registern, aus denen nicht nur retrospektive Analysen gezogen, sondern Probanden für prospektive Studien randomisiert werden könnten. Dafür, so Sarrazin, müsste die Versorgungsforschung in Deutschland aber wesentlich besser ausgestattet und gefördert werden.
„Endlich hätte das Jonglieren mit den Analogbewertungen ein Ende!“ – Es klingt fast wie ein Stoßseufzer, den Dr. Michael Klinger im „ÄrzteTag“-Podcast auf die Frage ausstößt, was er dem Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgewinnen könne.
Eine neue GOÄ würde „viel mehr Rechtssicherheit in der Arzt-Patienten-Beziehung hergestellt“, so der HNO-Arzt aus Neumünster, allein dadurch, dass für die vielen neuen medizinischen Leistungen, die in den vergangenen 40 Jahren dazugekommen seien, keine Analogbewertungen mehr herausgesucht werden müssten.
Klinger ist Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands und stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS).
Positiv wertet er auch die neuen Möglichkeiten, die sich in der sprechenden Medizin ergeben würden, wenn die neue GOÄ in Kraft träte. „Patienten würden davon profitieren, wenn Zuwendung besser honoriert wird“, glaubt er.
Klinger warnt im Gespräch davor, die neue GOÄ nochmals beim Deutschen Ärztetag Ende Mai 2025 grundsätzlich zur Diskussion zu stellen. Wenn dann die Partikularinteressen der Verbände sich durchsetzen und der Entwurf am Ende komplett durchfiele, „dann würden wir als Selbstverwaltung an Glaubwürdigkeit verlieren“, glaubt er.
Ohnehin wäre der konsentierte Entwurf von PKV, Beihilfe und Bundesärztekammer ja noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wenn sich das Bundesgesundheitsministerium dazu entschlösse, den Prozess hin zur neuen GOÄ anzustoßen, dann würde ohnehin noch ein gesundheitsökonomisches Institut mit der Beurteilung der Vorschläge beauftragt, bis das neue Gebührenwerk in Kraft treten könne, werde es mindestens 2027, „und das ist schon hoch optimistisch“.
Um so wichtiger sei es, dass die Verbände auf die Parteien einwirken, die GOÄneu bereits in die Wahlprogramme mit aufzunehmen, damit sie hinterher in den Koalitionsvertrag komme.
Dass die neue GOÄ auf einer völlig neuen Systematik basiert, mache die Gespräche mit Beihilfe und PKV hoch komplex, räumt Klinger ein. Die Transkodierung einer Leistung von GOÄalt nach GOÄneu sei äußerst schwierig, weil es ganz neue Zuschlagsmöglichkeiten gebe – aber die alten Steigerungsfaktoren wegfielen.
Die Änderungen des konsentierten Entwurfs im Vergleich zur arzteigenen, betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ, glaubt Klinger, seien bei den Ärzteverbänden nicht gut angekommen. Die GOÄ müsse horizontal gut ausgerichtet bleiben, damit die Positionen untereinander sauber vergleichbar blieben.
Im Podcast spricht der HNO-Arzt auch über seine Lieblingsleistungen, die ihm in der GOÄneu besonders gefallen würden. Er ordnet ein, was der Unterschied zwischen Rennerleistungen und Pennerleistungen ist – und was das mit den Protesten aus den Verbänden gegen die GOÄ zu tun haben könnte. (ger)
Wird die Impfung zu einer sozialen Frage, wenn der Weg von der STIKO-Empfehlung bis zur Regelversorgung zu lange dauert? Dr. Hans-Jürgen Schrörs, der sich seit Jahren in der Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin (GZIM) für praxisnahe Lösungen rund ums Impfen einsetzt, ärgert sich schon lange über den langen Weg durch die Instanzen, die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nehmen muss, bis sie als Sachleistung im System zur Verfügung steht.
Im „Ärztetag“-Podcast verleiht Schrörs seinem Ärger Ausdruck, dass nach der Entscheidung der STIKO, dass eine Impfung empfehlenswert ist, nicht nur der Gemeinsame Bundesausschuss und die Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums ein Wörtchen mitzureden haben – schon dies dauert einige Monate –, sondern dass die Impfung erst dann zur Sachleistung wird, wenn in den KV-Regionen eine Einigung über das Impfhonorar erzielt worden ist. In der Zwischenzeit gilt eine Impfung zwar bereits als Kassenleistung, aber Eltern von Kindern, die geimpft werden sollen, müssten dafür in Vorleistung treten und können sich das Geld dann von der Krankenkasse zurückholen.
„Wenn das Geld gerade einmal für die Ernährung und die Miete reicht, dann fällt es schwer, mittlere dreistellige Euro-Beträge für einen modernen Impfstoff und für das Impfhonorar der Praxis vorzustrecken“, ärgert sich Schrörs. Die Impfung werde damit zu einer sozialen Frage.
Im Einsatz für den elektronischen Impfausweis
Der Weg einer Impfung von der STIKO-Empfehlung bis zur Regelversorgung ist nicht das einzige Impfhindernis. Im „ÄrzteTag“ spricht Schrörs über fehlende monovalente Impfstoffe, er beschreibt den hohen – aus seiner Sicht unnötig hohen – Dokumentationsaufwand, der beim Impfen in Praxen anfällt bei 80 Impfindikationen und Hunderten von Dokumentationsoptionen.
Nicht zuletzt ist Schrörs auch immer noch im Einsatz für den elektronischen Impfausweis. Wie weit dieses Vorhaben gediehen ist, das den gelben Impfpass ablösen könnte – auch dazu gibt Schrörs im Podcast kurz Auskunft.
Es knirscht in der schmerzmedizinischen Versorgung – und das schon seit Jahren. Ein Engpass, der sich mit der Krankenhaus-Reform weiter verschärfen wird. Warum, darüber sprechen wir in dieser Episode vom „ÄrzteTag“-Podcast mit Schmerzmediziner Dr. Thorsten Luecke.
„Wir haben ein Versorgungsdefizit, das in die Millionen von Behandlungsbedürftigen geht“, sagt Luecke, der Leiter des Regionalen Schmerzzentrums in Linz am Rhein und Kooptiertes Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) ist. Dabei sei die stationäre Schmerzmedizin bis dato gut aufgestellt gewesen, berichtet er. Sie hat damit die Engpässe im ambulanten Bereich zum Teil abfedern können.
Das Problem: Hauptträger der interdisziplinären stationären Schmerzmedizin sind laut Luecke tatsächlich überwiegend freigemeinnützige, kleinere Häuser. Diese sicherten die stationäre Versorgung in der Fläche. „Und die sind im Rahmen der angedachten Krankenhausstrukturreform besonders von ihrer Existenz bedroht.“ Aber selbst große Träger, die mehr Finanzkraft hätten und nicht unbedingt aus der künftigen Bedarfsplanung fallen, würden immer öfter ihr schmerzmedizinisches Angebot herunterfahren. Ganz einfach, weil ihnen Personal fehle.
Neben den Einschnitten, die die Reform selbst bringen wird, ist es die Hängepartie bis zum Reformstart, die aus Sicht Lueckes viele Häuser und Abteilungen in die Knie zwingt. „Wir haben ein großes Zeitfenster, in dem keine Planungssicherheit besteht.“ In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, in dem er selbst tätig ist, liege die Zahl der Klinikinsolvenzen mittlerweile im zweistelligen Bereich. Luecke: „Wir haben Landstriche, in denen es fast keine oder eine deutlich reduzierte Krankenhausversorgung gibt.“
Nun wäre aber der beste Weg, um die schmerzmedizinische Unterversorgung aufzufangen, die transsektorale Versorgung. Doch die ist kaum mehr stemmbar, gibt Luecke zu. Rund 1.300 ambulant tätige Schmerzmediziner gebe es. Hinzu komme, dass die Fallzahlen im ambulanten Bereich begrenzt sind. „Die kann man erhöhen, aber dann sind wir im besten Fall bei 450 Fällen im Quartal pro Arzt.“ Hier bedürfe es wenig Rechenkunst, um den Engpass zu erkennen.
Es braucht also ein größeres Engagement auf politischer Ebene und bei Kammern und KVen. Ein Weg raus aus der Misere könnte der Facharzt für Schmerzmedizin sein. Ein weiterer: Engere Regeln für die Vergabe schmerzmedizinischer Versorgungssitze durch die KVen in den Nachbesetzungsverfahren. Sitze von Schmerzmedizinern dürften im Rahmen der Gebietsbezeichnung nicht fachfremd weitergegeben werden, fordert Luecke. Und er hat Beispiele von Regionen, in denen das besser läuft.
Im Podcast erklärt er aber auch, was es mit dem „Klinik- und Versorgungsatlas Schmerz“ der DGS auf sich hat. Und wie dieser Patienten und Hausärztinnen und -ärzte bei der Suche nach schmerzmedizinischer Hilfe unterstützen soll. (Länge: 20:30 Minuten)
Die Klinikreform ist vom Bundestag beschlossen – wie reagiert jetzt der Bundesrat? Dr. Tobias Vogel, Orthopäde in München und Landesvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie in Bayern, zeigt sich im „ÄrzteTag“-Podcast äußerst unglücklich über die letzten Änderungen, die kurz vor der Abstimmung im Bundestag noch ins Gesetz gerutscht sind.
Vor allem die Öffnung der Krankenhäuser für fachärztliche ambulante Leistungen sei ein „echter Hammer“ gewesen. „In dieser Form kann das Gesetz nicht bleiben“, so Vogel, der einer von drei Kongresspräsidenten des am Dienstag (22. Oktober) beginnenden Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin ist.
Gut 8.000 Orthopäden und Unfallchirurgen aus Krankenhäusern und aus Praxen würden zum Kongress wieder erwartet, so Vogel. Seine Erwartung: Das Thema Klinikreform werde in vielen Veranstaltungen heiß diskutiert werden. Und nicht nur diese Reform: Auch das Thema Ambulantisierung könnte neben den medizinischen „Hot Topics“ in den Vordergrund rücken, nachdem jetzt erste Erfahrungen mit ambulanten Operationen gemacht worden seien, die über Hybrid-DRG abgerechnet werden, wie Vogel im Podcast berichtet.
Bei der Ambulantisierung, so Vogel weiter, hinke Deutschland der Entwicklung in vergleichbaren Ländern hinterher. Er warnt aber davor, diese jetzt mit der Brechstange umzusetzen. Die erforderlichen Op-Kapazitäten müssten dafür aufgebaut werden, und es müssten auch genügend Fachärzte in Praxen arbeiten, damit die Wartezeiten nicht immer länger würden. Die Krankenhausreform führe zu einer weiteren Zentralisierung, es dürfe darüber aber nicht passieren, dass darüber die Versorgung in der Fläche weiter ausblute.
Im Gespräch berichtet Vogel über die ersten Erfahrungen in der Orthopädie mit den Hybrid-DRG und über die Probleme mit der Abrechnung, weil die Implantatkosten in die Hybrid-DRG inkludiert seien, was am Ende dazu führen könne, dass der Versorgungsstandard absinke, etwa, wenn Schrauben statt Platten als Implantate in der Fußchirurgie verwendet würden.
Nicht zuletzt berichtet Vogel auch kurz über die medizinischen Schwerpunkte des Kongresses und die neuen Möglichkeiten der KI und der Virtual Reality unter anderem für die Ausbildung, aber auch für die wissenschaftliche Publizistik. Der DKOU läuft noch bis zum 25. Oktober.
Viele Menschen nutzen ihre Smartwatch, das Smartphone oder auch Ringe am Finger, um Vitalwerte zu tracken, das fängt mit Schrittezählen an, geht über den Schlaf, aber auch Temperatur, Sauerstoffgehalt im Blut und ein EKG lassen sich damit aufnehmen. Viele große Anbieter besetzen heute schon dieses Feld. Das Unternehmen biopeak vertreibt Wearables und will mit Sensormedizin Veränderungen lostreten und die ambulante wie stationäre Versorgung zukunftsfähig machen, wie Geschäftsführer Jonathan Chmiel im „ÄrzteTag“-Podcast berichtet.
Beim ersten Innovation Pitch auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress hat biopeak mit einem Blutdrucksensor den ersten Platz gemacht. In einem Videobeitrag zeigte biopeak, welche Vorteile der Sensor gegenüber der klassischen Blutdruckmanschette hat.
Der große Unterschied zu den Produkten auf dem Markt ist, dass Wearables von biopeak zertifizierte Medizinprodukte sind. „Wir sind aktuell das Waerable mit den meisten Vitalparametern im medizinisch zertifizierten Markt. Das bedeutet, wir haben 13 Parameter, die insgesamt mit nur einem einzigen Gerät zertifiziert aufgenommen werden können. Zu den wichtigsten Parametern zählen der Blutdruck, die Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Atemfrequenz und Temperatur“, so Chmiel. Weitere Kriterien seien zum Beispiel Schlagvolumen oder Herzzeitvolumen.
„Es ist verwunderlich, dass Wearables zwar im Consumer Markt sehr verbreitet sind und jeder so etwas mittlerweile nutzen kann, das aber im Krankenhaus-Setting oder im Ärztebereich noch eine absolute Startup-Technologie ist – im Sinne von sie ist noch nicht weit verbreitet.“ Deutschland sei ein sehr konservativer Markt, berichtet Chmiel im Podcast. Alles, was in Amerika oder woanders schon groß gespielt werde, dauere in Deutschland länger und auch die Skepsis sei relativ groß.
150 Euro pro Sensor für eine 24-Stunden-Blutdruckmessung fallen derzeit an Kosten an, die von den privaten Krankenkassen komplett erstattet werden.
„In der gesetzlichen Versorgung ist das natürlich aktuell ein Posten, der sehr hoch ist im Vergleich und dementsprechend noch nicht übernommen wird. Aber wir sehen auch, dass immer mehr Patienten bereit sind, das Geld zu zahlen.“ (Länge: 27:28 Minuten)
Der Krieg in der Ukraine hinterlässt tiefe Spuren in der psychischen Gesundheit der Menschen: Angststörungen, Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) sind in der ukrainischen Bevölkerung inzwischen weit verbreitet, wie Forscher der Nationalen Universität der Vorkarpaten in Iwano-Frankiwsk, Ukraine, berichten (Lancet Reg Health Eur 2024; online 6. November).
In Erwartung der Folgen entwickelten der Kommunikationsexperte Roman Havrysh und der Neurophysiologe Dr. Sergiy Danylov das Tool „Anima“. Es kann laut Havrysh psychische Veränderungen mit einer Genauigkeit von „80 bis 95 Prozent“ erkennen und sogar vorhersagen. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber herkömmlichen Tests, die „30 bis 80 Prozent falsch positive Ergebnisse“ lieferten, so Havrysh.
Die Besonderheit von „Anima“ liegt in der Verwendung eines besonderen Biomarkers – der „Aufmerksamkeitsverzerrung“. Dieser misst, worauf sich eine Person in alltäglichen Interaktionen im Vergleich zum Gesamtbild konzentriert. „Eine Person, die zum Beispiel an einer Depression leidet, achtet mehr auf traurige oder negative Ausdrücke und sieht die Welt durch diese Brille“, erklärt Havrysh. Eine Person mit einer Angststörung hingegen suche ständig nach möglichen Bedrohungen in ihrer Umgebung“, fügt er hinzu.
Dieser Biomarker wird mithilfe eines Blickverfolgungstests ermittelt, der die Aufmerksamkeit einer Person bei der Betrachtung von verschiedenen Bildern, Fotos oder sogar Texten misst, so Havrysh.
Derzeit kann das Tool Depressionen, Angststörungen und Stress bewerten, bald werden auch Tests für Essstörungen und Gehirnerschütterungen verfügbar sein. Im Podcast erläutert Havrysh auch, wofür der Test aktuell vom ukrainischen Militär eingesetzt wird und warum die Ergebnisse valider sind als Fragebogen-Tests.
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