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Im „ÄrzteTag“-Podcast erklärt Professorin Miriam Kunz, Medizinische Psychologie und Soziologie, Universität Augsburg, wie sich Schmerzen bei Demenz-Patienten erfassen lassen. Worauf gilt es bei Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung zu achten?
Hier gibt es weitere Informationen:
Welche Hausarztpraxis schafft es, mindestens acht von zehn Kriterien zu erfüllen, um durch die Vorhaltepauschale(n) in Zukunft mehr Honorar zu generieren als bisher? Und wer könnte ab Januar, wenn die neue Gebührenordnungsposition nach GOP 03040 ff. in Kraft tritt, zu den Verlierern gehören? Und was müssen Praxen tun, damit sie zu den Gewinnern gehören? Mit diesen Fragen haben sich in den vergangenen Monaten die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Allgemeinarzt und Unternehmensberater Dr. Georg Lübben von der Praxisberatung AAC (Berlin) intensiv beschäftigt.
Lübben hat anhand der Daten von Hunderten von Praxen simuliert, wie sich die Änderungen bei der Vorhaltepauschale, die im Sommer beschlossen worden sind, auf das Honorar auswirken werden. Ähnliches haben auch viele KVen getan – laut Lübben mit ähnlichen Ergebnissen wie er.
Das Ergebnis: „Die allermeisten Praxen werden nicht verlieren“, so die Prognose Lübbens. Sie würden mindestens zwei der zehn Kriterien wie Anzahl der Hausbesuche, Geriatrie-Leistungen, Videosprechstunden oder Praxisöffnungszeiten in Randbereichen erfüllen. Acht bis zehn Prozent, so die Schätzung Lübbens auf Basis der Simulation, könnten direkt acht Kriterien erreichen und so das bisherige Honorar für die Vorhaltepauschale um 20 Punkte und damit um rund 2,50 Euro je Fall steigern.
Im Podcast erläutert der Praxisberater aber auch, dass es viele Praxen gebe, die sechs oder sieben Kriterien aus dem Stand erfüllen und damit nur relativ geringen Aufwand haben würden, um auf acht erfüllte Kriterien zu kommen.
Lübben führt weiter aus, inwieweit sich die Ergebnisse seiner Simulation retrospektiv über mehrere Quartale mit Simulationen aus den KVen decken. Manche Leistungen würden bereits erbracht, bei der Abrechnung gerade in großen Praxen aber teilweise vergessen. Nicht zuletzt beschreibt er, was Praxen tun können, um mehr Kriterien als bisher zu erfüllen, wie Praxen schon im Quartalsverlauf nachhalten können, wie sie bei den Kriterien aktuell dastehen, und inwieweit die Erfüllung mancher Kriterien auch den Fallwert anderweitig deutlich steigern könnte. (Dauer: 25:51 Minuten)
Die Ambulantisierung bei Operationen wird in Deutschland 2026 weiter vorangetrieben. Statt bisher 22 wird es dann nach Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses 69 Hybrid-DRG geben, hinter denen 904 statt bisher 583 OPS-Codes liegen. Unter anderem sollen dann auch Appendektomien, Cholezystektomien sowie minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen über Hybrid-DRG abgerechnet werden können.
Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert der Vorsitzende des Berufsverbands der Niedergelassenen Chirurgen (BNC) Jan Henniger die Konsequenzen des Beschlusses und welche Bedeutung die bisher bereits gültigen Hybrid-DRG für seine Praxis in Frankfurt haben.
Henniger beschreibt, wie er mit einer Klinik vor Ort zusammenarbeitet und dort den OP nutzen kann, wie sich die Aufteilung der neuen Honorare zwischen Anästhesisten und Chirurgen zunächst „einruckeln“ musste und in welchen Bereichen bereits viele Operationen nach Hybrid-DRG erbracht werden.
Neue Hybrid-DRG und zusätzliche OPS-Codes, die darüber abgerechnet werden können, seien für die niedergelassenen Chirurgen kein Selbstzweck, sie müssten schon eine Verbesserung des Status quo bringen, sagt Henniger. Er verweist auf manche Fuß-Operationen, die nach der Umstellung auf Hybrid-DRG praktisch nicht mehr erbringbar gewesen seien, weil nicht kostendeckend berechnet. Hintergrund: Wegen der in die Hybrid-DRG inkludierten Sachkosten können teure Implantate, die in einer Operation verwendet werden müssen, die Erträge für die operierenden Ärztinnen und Ärzte komplett aufzehren.
Henniger beschreibt, welche Auswirkungen die neuen Hybrid-DRG auf die Fallzahlen haben könnten, weil für manche Fachgruppen der Zugriff auf den Bereich der sektorengleichen Vergütung völlig neu sein werde, etwa für Kardiologen. Im Podcast wird auch deutlich, wie wichtig es zukünftig werde, die Kompetenzen zwischen ambulant und stationär tätigen Ärzten zu bündeln – und warum es schwierig sein kann, in einem akuten Fall wie einer Blinddarmentzündung ein hybrides Setting zu wählen. Auch um die Pläne, die Honorierung der Hybrid-DRG an die Vergütung der ambulanten Operationen anzugleichen, äußert sich der BNC-Chef engagiert im Podcast.
Während Versorgungssteuerung derzeit vielfach diskutiert wird und neue gesetzliche Regelungen wie ein Primärarztsystem im Raum stehen, passiert in zahlreichen Praxen längst einiges, um Patienten Tag für Tag bedarfsgerecht und effizient durch das Gesundheitssystem zu steuern. Dazu gehören Geduld, Kommunikation, aber auch der Aufbau des Teams. Das und mehr berichtet Dr. Sandra Blumenthal, Hausärztin mit eigener Praxis in Berlin, aktiv in der DEGAM und eine der Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Berlin-Brandenburg.
Kommen Patienten gut vorbereitet in die Praxis, spart das vor Ort eine Menge Zeit. Deshalb sind verständliche, mehrsprachige Infos auf der Praxishomepage für die Berliner Hausärztin heute genauso wichtig wie ein ausführliches Erstgespräch mit neuen Patienten.
Doch Steuerung bedeutet mehr als Organisation: Es geht um Verantwortung. Wann ist eine gebietsärztliche weitere Diagnostik wirklich nötig? Wie lassen sich unnötige Termine vermeiden, ohne Risiken einzugehen? Blumenthal berichtet, wie ihr digitale Tools, Wissensdatenbanken und der Austausch mit Kollegen jeden Tag bei der Entscheidungsfindung helfen.
Warum Aufklärung und Wissensvermittlung oftmals nicht nur für Patienten einen Erkenntnisgewinn bringen, beschreibt sie im „ÄrzteTag“-Podcast. Im Gespräch wird deutlich: Gute Versorgungssteuerung beginnt im Kleinen – am Tresen, im Sprechzimmer und in der Kommunikation mit den Menschen im Kiez. (Länge: 38.08 Minuten)
Alicia Baier: Das Patriarchat im Uterus. Ein Plädoyer für körperliche Selbstbestimmung. 2025, ISBN: 978-3-426-56609-1
Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch nach Bundesländern: https://doctorsforchoice.de/regelung-schwangerschaftsabbruch-bundeslaender/
Im Frühsommer vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, im Frühherbst vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt: Das Lungenkrebs-Screening mit Niedrigdosis-CT für starke (Ex-)Raucher kommt. Nur noch die Umsetzung des Beschlusses im EBM mit der Honorierung der Leistungen, die zuweisende und ausführende Ärztinnen und Ärzte erbringen, fehlt noch.
Im „ÄrzteTag“-Podcast spricht Professor Jens Vogel-Claussen, der zum 1. Oktober die Professur für Radiologie an der Charité übernommen hat, über die unterschiedlichen Aspekte des Lungenkrebs-Screenings: Wer dafür infrage kommt, wie Betroffene zur Teilnahme motiviert werden können, welche Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, um Patientinnen und Patienten zum Screening überweisen beziehungsweise das Screening durchführen zu können, was die Geräte können müssen, wie Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen soll, und wie das Zusammenspiel zwischen den Fachgruppen bei der Vorbereitung des G-BA-Beschlusses war – bis hin zu Fortbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer für diese künftige Leistung.
Vogel-Claussen sieht vor allem die Notwendigkeit, Hausärztinnen und Hausärzte, die neben Internisten und Arbeitsmedizinern für die Zuweisung sorgen sollen, zu aktivieren, damit sie ihre Patienten motivieren, das Screening in Anspruch zu nehmen. Ein Einladungsverfahren wie beim Mammografie-Screening kommt bei dieser risiko-adjustierten Vorsorge-Leistung nicht infrage. Die Aktivierung der Zuweiser sei auch eine Frage der Honorierung des Beratungsgesprächs, glaubt der Radiologe. Thema im Podcast ist auch die Frage nach dem Risiko falsch-positiver Befunde, welche Erkenntnisse die HANSE-Studie zum Thema bringt und wie die Zielgenauigkeit beim Aufspüren von Lungenkrebs noch weiter erhöht werden kann. (Länge: 33:58 Minuten)
Dr. Thorsten Schmidt ist ein Hausarzt mit zwei Standbeinen. Er hat eine halbe Zulassung als Kassenarzt und bietet Leistungen in der ästhetischen Medizin an. Vor gut zweieinhalb Jahren hat er sich im bayerischen Schwandorf niedergelassen – und schnell ereilte ihn der Frust über die hohe Regelungsdichte in der vertragsärztlichen Versorgung.
Im „ÄrzteTag“-Podcast schildert der Arzt, wie er mit der Bestellung eines Impfstoffs in Regress geriet, obwohl er zu Beginn von der KV Bayerns in einem Art Mentoring-Programm an die Hand genommen worden war.
Der Aufwand, der betrieben wurde, bis das Regress-Verfahren abgeschlossen war, erregt Schmidt noch immer: Zehn bis 20 Mannstunden für Gutachten, Stellungnahmen und Einwendung, „und das nur für 284 Euro Regress!“, wie er im Podcast-Gespräch unterstreicht. „Und da wundert man sich, wo unser Gesundheitswesen hingeht…“
Tipp für Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor der Niederlassung stehen
Und dass er sich immer wieder vor den Kassen rechtfertigen muss, obwohl er doch eine elfjährige Ausbildung zum Facharzt gemacht hat und eigentlich weiß, wie er medizinisch vorgehen kann und warum.
Im Podcast erläutert Schmidt, wie seine Patienten darauf reagieren, dass er an zwei Tagen in der Woche nicht als Kassenarzt erreichbar ist, wie er es schafft, in Notfällen doch immer ansprechbar zu sein und warum die Allgemeinmedizin ihn trotzdem weiterhin fasziniert.
Er beschreibt, was Kolleginnen und Kollegen zu seiner Entscheidung sagen, die vertragsärztliche Tätigkeit wieder zurückzufahren – beziehungsweise was sie nicht sagen. Und er hat einen Tipp für junge Ärztinnen und Ärzte parat, die kurz vor der Niederlassung stehen, wie sie sich gegen unnötige Fehler wappnen können. (Länge: 30:19 Minuten)
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