In dieser Folge sprechen wir mit den EAA-Fachberaterinnen Karin Alles und Martina Päßler von den Fachdiensten für Arbeit und Integration der Evangelischen Heimstiftung Pfalz über das Thema Inklusion am Arbeitsplatz.
Viele Unternehmen stehen dem Thema Inklusion offen gegenüber, jedoch herrschen zahlreiche Unsicherheiten. Fragen zu Leistungsfähigkeit, Aufwand und rechtlichen Rahmenbedingungen stehen im Raum und führen zur Zurückhaltung bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele dieser Vorbehalte sich durch Information und konkrete Erfahrungen abbauen lassen.
Bereits im Recruiting entscheidet sich, ob Menschen mit Behinderung sich vom Unternehmen angesprochen fühlen. Entscheidend hierbei ist, dass eine Stellenanzeige beispielsweise barrierefrei gestaltet oder in einfacher Sprache verfasst ist. Auch die gezielte Ansprache von Menschen mit Behinderung kann helfen, neue Zielgruppen zu erreichen – ein einzelner Standardsatz reicht dafür jedoch nicht aus.
Inklusion bedeutet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, ergonomische Arbeitsplätze oder klare Kommunikationsstrukturen kommen dabei nicht nur einzelnen Personen zugute, sondern dem gesamten Team. Oft sind es genau diese Veränderungen, die auch unabhängig von Behinderung die Arbeitsqualität verbessern.
Hintergrund: Die Abkürzung EAA steht für Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber und besteht seit 2022. Die EAA sind bundesweit vertreten und beantworten Fragen rund um berufliche Inklusion. Als Lotsen stehen die EAA-Fachberater*innen Unternehmen bei Fragen rund um Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten zur Verfügung. Sie unterstützen bei Antragstellungen, beraten in gemeinsamen Gesprächen und vermitteln zu weiteren Stellen, zum Beispiel dem Berufsbegleitenden Dienst (BBD), der sich u. a. mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beschäftigt. Die Beratung der EAA ist für Arbeitgeber kostenlos und wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie keine Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte beschäftigen.
Mehr zur EAA erfahrt ihr hier: https://www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/einheitliche-ansprechstellen/
Umfangreiche Infos zum Thema Inklusion und Behinderung bieten das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung und die Rehadat:
https://www.kofa.de/mitarbeiter-finden/zielgruppen/menschen-mit-behinderung/
https://www.rehadat-wissen.de/
Ein Beispiel für gelungene Online-Inklusionstrainings von Unternehmen: Breuer + Nohr GmbH & Co. KG
Hier der Link zum in der Folge angesprochenen Selbsttest: https://sag-ichs.de/gut-zu-wissen/sag-ichs-oder-sag-ichs-nicht
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