Im 4. Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um eine weitere praktisch relevante Zulässigkeitsvariante der DSGVO: Die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung Und wie das mit Waagen und Abwägungen so ist…es ist wackelig.
Im 4. Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um eine weitere praktisch relevante Zulässigkeitsvariante der DSGVO: Die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung Und wie das mit Waagen und Abwägungen so ist…es ist wackelig. Für Juristen – aber auch Menschen mit gesundem Menschenverstand – ist das allerdings eine schöne „Spielwiese“ – wenn es nicht so ernst wäre…