500 € Schmerzensgeld für einen Fehlversand eines Kontoauszuges
Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem gestern veröffentlichten Urteil recht ausführlich begründet, warum einem Bank-Kunden, dessen Kontoauszug an eine falsche Person gesendet worden ist, nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch einen Schmerzensgeldanspruch i.H.v. 500,00 € hat.
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