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Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde nun die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert. Ab dem 1. Juni 2020 gilt danach wohl wieder das alte Prozedere. Das heißt, jeder Patienten muss für eine AU zum Arzt, damit er dort untersucht werden kann. Für Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit, eine vertane Chance. Welche Aspekte er gerne bei einer längeren Laufzeit in einer Evaluierungsstudie untersucht gesehen hätte, wo er mögliche Chancen und Risiken der Telefon-AU sieht, das erläutert er im Podcast-Gespräch. Außerdem geht er auf die Frage ein, ob Praxen und Patienten am Ende nicht sogar von einer generellen Telefon-AU als Dauerlösung profitierten könnten.
By Ärzte ZeitungNach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde nun die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit letztmalig verlängert. Ab dem 1. Juni 2020 gilt danach wohl wieder das alte Prozedere. Das heißt, jeder Patienten muss für eine AU zum Arzt, damit er dort untersucht werden kann. Für Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit, eine vertane Chance. Welche Aspekte er gerne bei einer längeren Laufzeit in einer Evaluierungsstudie untersucht gesehen hätte, wo er mögliche Chancen und Risiken der Telefon-AU sieht, das erläutert er im Podcast-Gespräch. Außerdem geht er auf die Frage ein, ob Praxen und Patienten am Ende nicht sogar von einer generellen Telefon-AU als Dauerlösung profitierten könnten.

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