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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 119 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. Januar 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
**Die News der Woche **
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben nun entschieden, dass der Versicherer für den zweiten Lockdown zahlen muss, für den ersten aber nicht. Warum? Nun, die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung in diesem Fall listeten keine speziellen Krankheiten und Erreger auf, sondern verwiesen auf das Infektionsschutzgesetz. Dabei stellte der Versicherer aber nicht klar, welche Fassung des Gesetzes gemeint ist.
Folglich könne der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles für die Leistung maßgeblich ist, so die Richter. Und weil das Corona-Virus im Falle des ersten Lockdowns noch nicht im Infektionsschutzgesetz gelistet war, beim zweiten aber schon, muss der Versicherer für den zweiten Lockdown leisten.
Jingle
Anders als die europäische Finanzaufsicht Eiopa, reduziere die Bafin die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen auf eine Messgröße, nämlich die Rendite. „Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher“, schimpft Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands Votum.
Tatsächlich sei der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung, so Klein weiter. Unter dem Vorwand, den Versicherern Anleitungen für ihre Produktentwicklung zu geben, würden nur Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Wenn die Bafin dies tun wolle, solle sie das Kind auch beim Namen nennen. Klein schreibt in seiner Stellungnahme weiter: „In diesem Fall muss sich die Bafin aber auch bewusst sein, dass man sich damit erneut gegen die Position der Bundesregierung wendet, die zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt.“
Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat nur wenige warme Worte für das Bafin-Merkblatt übrig. Der vorliegende Entwurf sei problematisch. Denn es würden „erhebliche Vorgaben für die Struktur der Vermittlervergütung gemacht, welche über bereits bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Der Bafin obliege grundsätzlich nicht die Aufsicht für die unabhängigen
Der Entwurf betrachte auch nur drei Faktoren – Renditeerwartung, Kosten, Inflation –, die sich auf den Kundennutzen des jeweiligen Produktes auswirkten, so der AfW weiter. „Der Nutzen der betroffenen Produkte, welche auch biometrische Absicherungen wie etwa einen Todesfallschutz beinhalten, werde im Rahmen des Merkblatts explizit nicht betrachtet. „Ein Hinterbliebenenschutz im Tarif wird entsprechend nur einseitig als renditemindernd bewertet. Mit diesem Ansatz werden sinnvolle biometrische Absicherungen in Tarifen verdrängt. Das ist nicht im Sinne der Kunden und übersieht, dass ein Versicherungsprodukt
Man könnte jetzt noch mehr ins Detail der vielen Kritikpunkte der Verbände an dem Bafin-Merkblatt gehen. Machen wir aber nicht, weil das den Rahmen hier sprengen würde. Alles in allem bleibt nur zu hoffen, dass sich die Bafin und das Bundesfinanzministerium sorgfältig alle Kritikpunkte anschauen – und auch zu Herzen nehmen.
Jingle
Heute ist von diesem Plan nicht mehr viel übrig. Denn Bundesfinanzminister Christian Lindner verlor auf einer großen Rentenkonferenz darüber kaum noch ein Wort. Stattdessen ging es um das Generationenkapital. 10 Milliarden Euro will Lindner aus dem Staatshaushalt in einen Kapitalstock stecken, den eine Stiftung am Kapitalmarkt unterbringt. Später sollen die Renditen daraus die staatliche Rente stützen. Und Lindner will mehr und mehr Geld zuschießen. Denn die ersten 10 Milliarden Euro sollten nur ein erster Schritt sein.
Und da liegt schon das nächste Problem, nämlich ein rot-grünes. Denn so sehr die FDP das Projekt verfolgt, so sehr zeigen sich die notorischen Aktienablehner von SPD und Grünen reserviert. So zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ den rentenpolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Markus Kurth mit den Worten: „Zehn Milliarden jedes Jahr sind so nicht vereinbart.“ Es sei fraglich, ob dies „bei den großen Risiken, die sich absehbar am Kapitalmarkt auftürmen, sinnvoll ist“, so Kurth, der die Aktienrente schon immer kritisch sah. Bleibt natürlich die Frage, welche aufgetürmten Risiken er da angeblich sieht … und was von den Rentenplänen der FDP übrigbleibt.
Jingle
Und wie viele haben es getan und tatsächlich gewechselt? Das waren 1,8 Millionen und somit eine halbe Million mehr als im Vorjahr. Unter den Versicherern gibt es wiederum fünf Gewinner, die zusammen fast die Hälfte aller Neuverträge abgriffen: Allianz, Axa, Huk-24, Huk-Coburg und LVM. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 119 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. Januar 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
**Die News der Woche **
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben nun entschieden, dass der Versicherer für den zweiten Lockdown zahlen muss, für den ersten aber nicht. Warum? Nun, die Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung in diesem Fall listeten keine speziellen Krankheiten und Erreger auf, sondern verwiesen auf das Infektionsschutzgesetz. Dabei stellte der Versicherer aber nicht klar, welche Fassung des Gesetzes gemeint ist.
Folglich könne der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles für die Leistung maßgeblich ist, so die Richter. Und weil das Corona-Virus im Falle des ersten Lockdowns noch nicht im Infektionsschutzgesetz gelistet war, beim zweiten aber schon, muss der Versicherer für den zweiten Lockdown leisten.
Jingle
Anders als die europäische Finanzaufsicht Eiopa, reduziere die Bafin die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen auf eine Messgröße, nämlich die Rendite. „Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher“, schimpft Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands Votum.
Tatsächlich sei der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung, so Klein weiter. Unter dem Vorwand, den Versicherern Anleitungen für ihre Produktentwicklung zu geben, würden nur Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Wenn die Bafin dies tun wolle, solle sie das Kind auch beim Namen nennen. Klein schreibt in seiner Stellungnahme weiter: „In diesem Fall muss sich die Bafin aber auch bewusst sein, dass man sich damit erneut gegen die Position der Bundesregierung wendet, die zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt.“
Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat nur wenige warme Worte für das Bafin-Merkblatt übrig. Der vorliegende Entwurf sei problematisch. Denn es würden „erhebliche Vorgaben für die Struktur der Vermittlervergütung gemacht, welche über bereits bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Der Bafin obliege grundsätzlich nicht die Aufsicht für die unabhängigen
Der Entwurf betrachte auch nur drei Faktoren – Renditeerwartung, Kosten, Inflation –, die sich auf den Kundennutzen des jeweiligen Produktes auswirkten, so der AfW weiter. „Der Nutzen der betroffenen Produkte, welche auch biometrische Absicherungen wie etwa einen Todesfallschutz beinhalten, werde im Rahmen des Merkblatts explizit nicht betrachtet. „Ein Hinterbliebenenschutz im Tarif wird entsprechend nur einseitig als renditemindernd bewertet. Mit diesem Ansatz werden sinnvolle biometrische Absicherungen in Tarifen verdrängt. Das ist nicht im Sinne der Kunden und übersieht, dass ein Versicherungsprodukt
Man könnte jetzt noch mehr ins Detail der vielen Kritikpunkte der Verbände an dem Bafin-Merkblatt gehen. Machen wir aber nicht, weil das den Rahmen hier sprengen würde. Alles in allem bleibt nur zu hoffen, dass sich die Bafin und das Bundesfinanzministerium sorgfältig alle Kritikpunkte anschauen – und auch zu Herzen nehmen.
Jingle
Heute ist von diesem Plan nicht mehr viel übrig. Denn Bundesfinanzminister Christian Lindner verlor auf einer großen Rentenkonferenz darüber kaum noch ein Wort. Stattdessen ging es um das Generationenkapital. 10 Milliarden Euro will Lindner aus dem Staatshaushalt in einen Kapitalstock stecken, den eine Stiftung am Kapitalmarkt unterbringt. Später sollen die Renditen daraus die staatliche Rente stützen. Und Lindner will mehr und mehr Geld zuschießen. Denn die ersten 10 Milliarden Euro sollten nur ein erster Schritt sein.
Und da liegt schon das nächste Problem, nämlich ein rot-grünes. Denn so sehr die FDP das Projekt verfolgt, so sehr zeigen sich die notorischen Aktienablehner von SPD und Grünen reserviert. So zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ den rentenpolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Markus Kurth mit den Worten: „Zehn Milliarden jedes Jahr sind so nicht vereinbart.“ Es sei fraglich, ob dies „bei den großen Risiken, die sich absehbar am Kapitalmarkt auftürmen, sinnvoll ist“, so Kurth, der die Aktienrente schon immer kritisch sah. Bleibt natürlich die Frage, welche aufgetürmten Risiken er da angeblich sieht … und was von den Rentenplänen der FDP übrigbleibt.
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Und wie viele haben es getan und tatsächlich gewechselt? Das waren 1,8 Millionen und somit eine halbe Million mehr als im Vorjahr. Unter den Versicherern gibt es wiederum fünf Gewinner, die zusammen fast die Hälfte aller Neuverträge abgriffen: Allianz, Axa, Huk-24, Huk-Coburg und LVM. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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