
Sign up to save your podcasts
Or


Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 286 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 16. Oktober 2026. Und weil Scholle diese Woche in den wohlverdienten Herbstferien ist, habe ich mir mal wieder einen Gast-Host eingeladen.
Es ist Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia Gruppe.
Im Großen und Ganzen dreht sich dieser Podcast um das Altersvorsorgedepot und die neue Welt der geförderten Vorsorge ab 2027. Das ist ein Thema, das dich aktuell sehr beschäftigt, richtig?
++++
Wir sprechen in diesen Gast-Host-Podcasts immer über aktuelle Meldungen aus der Branche. Da habe ich ein paar rausgepickt.
Ihr habt mit Sirius Campus zusammen jüngst eine Umfrage gemacht: „Altersvorsorge im Aufbruch“. 1.081 Förderberechtigte habt ihr dafür befragt. Und dabei sind einige interessante Sachen herausgekommen.
73 Prozent der 44 Millionen Förderberechtigten kennen demnach das Altersvorsorgedepot inzwischen, 15 Prozentpunkte mehr als in der Befragung im April. Was hat für diesen Sprung gesorgt?
Trotz einer etwas gesunkenen Abschlussbereitschaft rechnet ihr zum Start des Depots Anfang 2027 mit 2,9 Millionen Verträgen und 6 Milliarden Euro Jahresbeitragsvolumen. Warum glaubt ihr, dass das Altersvorsorgedepot einen solchen Boom auslösen wird?
Wer wird den größten Anteil dieser neuen Verträge einstreichen?
Eure Studie zeigt auch, dass sich 75 Prozent der Abschlussbereiten innerhalb der nächsten sechs Monate beraten lassen wollen, im April waren es noch 55 Prozent. Glaubst du, dass Makler auf diese Beratungswelle ab Anfang 2027 gut vorbereitet sind?
Was brauchen sie jetzt, etwa Produktinformationen, Haftungssicherheit oder Vergütungsklarheit?
Ihr rechnet mit einem durchschnittlichen Monatsbeitrag pro Vertrag von 142 Euro plus Zulagen Lässt sich die Beratung überhaupt wirtschaftlich darstellen bei einem solchen Beitrag?
+++
Eine weitere Umfrage, diesmal der DEVK zeigt, dass sich insbesondere junge Menschen für das Altersvorsorgedepot interessieren. 2.500 Erwerbstätige ab 18 Jahren wurden befragt. Und 88 Prozent der Menschen unter 30 zeigen sich interessiert. Ist das eine Chance für Vermittler, verstärkt junge Leute als Neukunden zu gewinnen?
Die DEVK ließ auch 1.000 Riester-Sparer befragen. Fast jeder dritte wünscht sich demnach zunächst eine Beratung zur Reform, um zu entscheiden, wie er künftig mit dem Vertrag umgehen soll. Ist das ein Aufruf zum Handeln für alle Vermittler, die Riester-Sparer in ihrem Bestand haben? Wie sollten die Vermittler jetzt vorgehen?
+++
Kommen wir zu noch einer Umfrage. Strategy& (Strategy and), PwC Deutschland und Assekurata Solutions haben 25 Anbieter zwischen Ende April und Anfang Juni 2026 befragt, darunter Versicherer, Banken, Asset Manager und Fintechs.
Fast alle wollen neue Förderprodukte anbieten, 94 Prozent im ersten Halbjahr 2027. Allerdings hapert es an der Umsetzung – und das liegt vor allem daran, dass wesentliche Punkte im Produktbau noch nicht geklärt sind.
Beispiel Abschlusskosten. Eine Zillmerung, also die Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre, ist beim neuen Altersvorsorgedepot verboten. Die Kosten müssen auf die gesamte Laufzeit der Ansparphase verteilt werden. Wie sie das genau umsetzen wollen, wissen zwei Drittel der Anbieter laut Umfrage noch nicht. Woran liegt das: an fehlender Klarheit seitens der Politik oder an fehlendem Know-how in den Häusern?
59 Prozent haben noch keine Effektivkostenquote für Depotprodukte definiert, bei Garantieprodukten sind es sogar 76 Prozent. Was erschwert diese Festlegung so sehr?
Die Studienautoren warnen vor Kompromissen unter Zeitdruck: zu ambitionierte Kostenmodelle oder unausgereifte Prozesse. Stimmst du zu?
Woran erkennen Makler in den ersten Monaten, welche Anbieter gut vorbereitet sind und welche nicht?
+++
Zum Abschluss machen wir noch eine etwas persönlichere Fragerunde:
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 285 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 09. Oktober 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Werbung
Denn die DKM ist längst mehr als eine Kontaktbörse, sie ist der Kompass im Umbruch des Maklermarkts. Konsolidierung, neue regulatorische Anforderungen, ein volatiler Markt: Wer hier fundierte Entscheidungen treffen möchte, braucht Einordnung statt Bauchgefühl.
Genau die liefert die DKM, mit aktuellen Studien, hochkarätigen Diskussionsrunden zur Zukunft der Absicherung und der Industrieversicherung sowie direktem Austausch mit Versicherern, Pools und Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Branche.
Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Zugang unter die-leitmesse.de, damit Sie pünktlich zur DKM 2026 dabei sind.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Dabei ist die Bekanntheit stark gestiegen. 73 Prozent der rund 44 Millionen Förderberechtigten kennen das Depot inzwischen, im April waren es noch 15 Prozentpunkte weniger. Die Abschlussbereitschaft ist allerdings leicht gesunken, von 34 auf 29 Prozent. Trotzdem steigt die Prognose, denn der Beratungsbedarf wächst. Drei Viertel der Abschlussbereiten wollen sich in den nächsten sechs Monaten beraten lassen. Im April war es nur gut die Hälfte.
Wer von diesen Verträgen profitiert, ist noch offen. Oliver Gaedeke von Sirius Campus sagt, viele Kunden seien unentschlossen. „Bei der Verteilung der Neuverträge werden hauptsächlich aktive Kundenansprache und Aufbau einer hohen Beratungsqualität ausschlaggebend sein“, sagt er voraus. Angesprochen wurden bisher erst etwa 28 Prozent der Förderberechtigten.
Viele wollen zunächst ihrem bisherigen Anbieter vertrauen. Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer von Aeiforia, mahnt zur Eile: „Es gibt immer noch Finanzanbieter, die die Nachfragewelle sogar in ihrem eigenen Bestand unterschätzen. Nicht nur muss das Produkt möglichst bis Ende des Jahres stehen. Zusätzlich wollen auch Vermittelnde und Beratende für eine kundenorientierte Beratung geschult werden.“
Auffällig ist, wie schwach ein staatliches Standarddepot abschneidet. Gerade einmal 7 Prozent der Befragten würden das Modell ohne Garantie mit nur zwei ETFs wählen. Und nur etwa 11 Prozent interessieren sich überhaupt für eine Variante ohne Garantie.
Jingle
Konkret geht es um Folgendes. Für Personenschäden sollen künftig mindestens 15 Millionen Euro versichert sein, bisher sind es 7,5 Millionen. Bei Sachschäden steigt die Summe von 1,3 auf 2,5 Millionen Euro. Und bei reinen Vermögensschäden von 50.000 auf 100.000 Euro.
Auch die Haftungshöchstbeträge im Straßenverkehrsgesetz sollen steigen. Bei Personenschäden durch ein einzelnes Ereignis liegt die Grenze künftig bei 10 statt 5 Millionen Euro. Bei Sachschäden verdoppelt sie sich auf 2 Millionen Euro. Die Begründung des Ministeriums: Die Beträge wurden seit 2007 nicht mehr angepasst und erscheinen inzwischen zu niedrig. Es geht also im Kern um einen Inflationsausgleich.
Der Entwurf enthält aber noch weitere Punkte. Bei Leasingfahrzeugen soll es für den Unfallgegner künftig keinen Unterschied mehr machen, ob das Auto geleast ist oder dem Fahrer gehört. Er zahlt nur so viel Schadenersatz, wie er auch Mitverantwortung trägt. Außerdem sollen Opfer es leichter haben, wenn ein Auto als Waffe eingesetzt wird: Sie sollen sich immer direkt an den KFZ-Haftpflichtversicherer wenden können.
Jingle
Auch der Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland fällt skeptisch aus. Die Unternehmen wurden dieses Jahr zum ersten Mal nach den Zukunftsaussichten gefragt. 28 Prozent bewerten sie als gut. 37 Prozent halten sie dagegen für schlecht oder sogar sehr schlecht.
Was der Mittelstand von der Politik will, hat sich indes kaum verändert. Ganz vorn steht weiterhin der Bürokratieabbau: 63 Prozent nennen ihn als wichtigste Forderung. Danach folgt mit 46 Prozent eine Energiepreisbremse. 44 Prozent wünschen sich niedrigere Steuersätze für Unternehmen. Und 41 Prozent fordern mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung.
.Jingle
Am deutlichsten ist der Unterschied im Landkreis Miesbach. Dort zahlen Käufer im mittleren Preissegment für einen Neubau rund 423.000 Euro mehr als für eine Bestandswohnung.
Woran liegt‘s? Als Grund nennt Manuel Beermann, Leiter Produktmanagement Immobilien bei der Postbank, folgendes: „Vielerorts trifft ein knappes Angebot für Bauland auf hohe Baukosten. In einigen Regionen mit erheblichen Preisaufschlägen für Neubauten können Bestandswohnungen daher günstiger sein, selbst inklusive der Sanierungskosten.“
Es gibt aber auch das Gegenteil. An den Küsten sind die Abstände oft gering, und in drei Landkreisen ist der Neubau sogar günstiger als der Bestand. In Nordfriesland zum Beispiel sparen Käufer rund 53.000 Euro. Die Postbank erklärt das so: Neubauten entstehen dort im mittleren Segment eher abseits der gefragten Lagen.
Abmod
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 284 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 02. Oktober 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Nach Ansicht der Autoren Jens Boysen-Hogrefe und Ulrich Schmidt liegt das Problem darin, dass der Sozialausgleich momentan fast ausschließlich von gutverdienenden GKV-Mitgliedern getragen wird. Sie finanzieren die niedrigeren Beiträge von Geringverdienern und Arbeitslosen mit. Wer über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 77.400 Euro liegt, kann sich diesem Prinzip durch den Wechsel in die PKV entziehen.
Der Solidarbeitrag der PKV-Versicherten soll sich an dem orientieren, was ein Gutverdiener mit Höchstbeitrag der GKV real zur Finanzierung beiträgt. Dazu ziehen die Autoren die durchschnittlichen Gesundheitskosten, die je nach Alter und Geschlecht anfallen, vom Höchstbeitrag ab. Grundlage sind die GKV-Leistungsausgaben 2024 ohne Krankengeld.
Wie viel wären das? Hier einige Beispiele:
Für ältere Privatversicherte sehen die Autoren bei einer Einführung Bestandsschutz oder eine Wechselmöglichkeit in die GKV vor, um Härtefälle zu vermeiden.
Jingle
46 Wissenschaftler haben den Aufruf unterschrieben. Dazu gehören Ifo-Instituts-Präsident Clemens Fuest, Constanze Janda (die die Kommission mit leitete), Basisrenten-Namens-Pate Bert Rürup, Moritz Schularick aus dem Institut für Weltwirtschaft in Kiel und sogar drei Wirtschaftsweise.
Mit ihrem Aufruf betonen die Ökonomen einmal mehr, wie abgestimmt die einzelnen Maßnahmen in der Rentenreform sind. Eigentlich ist das sogar in der Koalition aus CDU und SPD bekannt, denn Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas von der SPD bezeichnete das Projekt als Gesamtkunstwerk. Gleichwohl begannen Ministerpräsidenten einzelner Länder dagegen aufzubegehren. Auch die SPD fing an herumzukritteln und einzelne Aspekte verändern zu wollen.
Das wohl bekannteste Beispiel ist die „Rente mit 63“. Studien zufolge nutzen sie zurzeit hauptsächlich gesunde, gutverdienende Männer. Weshalb der Staat lieber gezielt diejenigen stützen soll, die es wirklich brauchen. Lässt man die Rente mit 63 aber so, wie sie ist, fehlt das gesparte Geld an anderer Stelle. Es ist nun mal eine Gesamtkalkulation. Deshalb heißt es im Aufruf: Wer einzelne Bestandteile streiche, müsse gleichwertigen Ersatz vorlegen. Zitat: „Andernfalls fällt das gesamte Konzept zusammen, und die immer größer werdenden Probleme werden weiter vertagt – zulasten der Jüngeren, die schon heute unter steigendem Druck stehen.“
Jingle
Der Schaden geht nicht etwa auf normale Patienten zurück. Standen früher Einzeltäter oder kleinere Netzwerke im Fokus, sind es heute professionell organisierte Kriminelle. Nicht zuletzt die neue Digitaltechnik bringt neue Betrugsmuster hervor. Ermittlungen werden dadurch aufwendiger, Schäden größer und die Aufklärung langwieriger.
Den höchsten Schaden verzeichnet die DAK mit 5,5 Millionen Euro bei Arznei- und Verbandmitteln. Ursache sind vor allem gefälschte Rezepte. Zwischen April 2024 und November 2025 registrierte die Kasse etwa 1.000 solcher falschen Scheine mit einem Schaden von rund 1,1 Millionen Euro. Vor allem hochpreisige Krebsmedikamente und Abnehmspritzen rechnen die Kriminellen so ab.
Rettung erhofft sich die DAK übrigens durch das E-Rezept. Nutze man das konsequent, könne man Rezepte nicht so einfach fälschen, heißt es von der Kasse.
.Jingle
Besonders auffällig ist die Schadenquote nach Abwicklung. Zwischen Schaden und endgültiger Regulierung können mehrere Jahre liegen. Entsprechend schwanken die Schadenquoten von Jahr zu Jahr erheblich. Die Schadenquote nach Abwicklung stieg 2025 auf 105,8 Prozent und damit auf den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Grund sind Großschäden.
Als wichtigen Treiber für die Schäden nennt der GDV die wirtschaftlich angespannte Lage. Denn die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. 2025 erreichte der Wert mit mehr als 24.000 Pleiten den höchsten Stand seit 2014.
Abmod
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 283 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 25. September 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Und noch kurz etwas in eigener Sache: Viele Abläufe im Maklerbüro fressen Zeit, die im Beratungsgeschäft fehlt. Besonders spürbar wird das in der KFZ-Wechselzeit, wenn viele Kunden gleichzeitig wechseln wollen. Dann fehlen mal die Unterlagen oder es häufen sich Rückfragen der Kunden.
Im kostenfreien Pfefferminzia-Webinar am 8. Oktober um 10 Uhr zeigt Adrian Reininger, Vertriebsdirektor bei Flixcheck, wie Makler solche Prozesse digitalisieren und effizienter gestalten können.
Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung: https://pfefferminzia.webinargeek.com/ohne-stress-durch-die-kfz-wechselzeit-was-ki-automatisierung-und-digitale-prozesse-maklern-heute-wirklich-abnehmen
Hinweis: IDD-Zeit gibt es nicht.
Im Gespräch
Die News der Woche
Als Beispiel nannte der Kanzler den verbreiteten Eindruck, dass Privatversicherte sofort jede Leistung erhielten, während gesetzlich Versicherte teils wochen- oder monatelang auf Termine warten müssten. Zwar gebe es für beide Systeme gute Gründe, so Merz, doch angesichts der Wahrnehmung in der Bevölkerung müsse die Politik gegensteuern.
Merz betonte, dass die Reformvorhaben der Koalition im Gesundheitsbereich „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung übertragen“ werden müssten. „Das haben wir bis jetzt nicht gemacht, und das werden wir nachholen müssen“, so der Kanzler. Was das genau bedeutet, sagte er indes nicht.
Eine Regierungssprecherin stellte nachträglich klar, der Kanzler habe das Krankenversicherungssystem als solches nicht infrage gestellt. Aber der Schaden ist schon angerichtet. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, schimpft: „Ein Gesundheitssystem ohne PKV ist eine Versorgung mit weniger Geld für alle.“ PKV- Verbandsdirektor Florian Reuther schmettert: „Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin. Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems bedeutet, das Umlageverfahren auf immer größere Bevölkerungsteile auszuweiten. Finanzieren müssen das die heute jungen Menschen über immer höhere Beitragszahlungen in der Zukunft.“
Positiv sieht den Vorstoß naturgemäß der Koalitionspartner SPD, der schon lange mit einer Bürgerversicherung liebäugelt. Hier sagt SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis: „Friedrich Merz spricht einen Punkt an, der für die Akzeptanz unseres Sozialstaates von zentraler Bedeutung ist.“ Daher gelte es unter anderem, den Zugang zur Versorgung stärker nach dem medizinischen Bedarf zu organisieren und die Patientensteuerung zu verbessern.
Und der GKV-Spitzenverband bringt etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte, indem er eine Idee präsentiert, um besagtes Facharztterminproblem zu lösen. So meint die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis: „Um einen gerechten und effizienten Zugang zur Versorgung zu schaffen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung für eine tagesaktuelle Terminplattform. Hier würden alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen. Und wer dabei faire Bedingungen und echte Gleichbehandlung will, sollte zudem dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.“
Jingle
Darin bezieht es sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem September 2024. Damals stritt ein Unternehmen mit dem Finanzamt darüber, ob es Pensionsrückstellungen bilden durfte. Es hatte für mehrere Angestellte betriebliche Altersversorgungen (bAV) mit sogenannter beitragsorientierter Leistungszusage abgeschlossen. Feststanden also nur die einzuzahlenden Beiträge, nicht die am Ende daraus entspringende Rente. Die Beiträge flossen in Investmentfonds, weshalb es auch keine garantierte Rendite gab.
Nun muss man feststellen: Wenn Unternehmen Rückstellungen bilden, drücken sie ihren Gewinn beziehungsweise erhöhen ihren Verlust und sparen damit Steuern. Es ist also grundsätzlich in ihrem Interesse. Das Finanzamt stänkerte dagegen und war der Meinung, dass das Unternehmen keine Pensionsrückstellungen bilden durfte.
Der BFH richtete damals: Unternehmen dürfen solche Rückstellungen bilden, auch unter der „aufschiebenden Bedingung“, dass „sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine Rückdeckungslebensversicherung, die in Fondsanteile investiert, beim Eintritt des Versorgungsfalls hat.“ Heißt frei übersetzt: Das Unternehmen muss keine bestimmte Rente garantieren. Es reicht, wenn sie einfach nur eine Rente garantiert, die sich in der Höhe nach der Wertentwicklung richtet. Wie hoch die Rückstellung sein muss, richtet sich ebenfalls nach Paragraf 6a im EstG.
Das Finanzministerium erklärt nun, dass dieser Einzelfall auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Die Höhe ist der Kurswert der Wertpapiere zum Bilanzstichtag, mindestens ein eventuell zugesagter Mindestbetrag. In dem Zusammenhang hebt das Ministerium sein eigenes Schreiben vom 17. Dezember 2002 auf. Damals noch unter Finanzminister Hans Eichel. Die Älteren kennen ihn vielleicht noch.
Jingle
Die persönliche Beratung vor Ort nimmt danach branchenübergreifend ab. Wie sehr, hängt vom Beratungsthema ab. Bei der Baufinanzierung bevorzugen die Verbraucher das persönliche Gespräch. 69 Prozent der Kunden sagen das. Bei der Geldanlage ist es ähnlich, 63 Prozent wollen sich von Angesicht zu Angesicht unterhalten.
Erstaunlicherweise wollen nur 55 Prozent der Menschen ihre Versicherungsfragen mit einem Berater vor Ort klären. Im Segment der Altersvorsorge finden 55 Prozent eine Videoberatung völlig ausreichend.
„Berater, die auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen technologisch auf den neuesten Stand kommen“, sagt Mustafa Behan, Gründer von Whofinance. „Kunden wollen nach wie vor menschliche Beratung – allerdings muss diese auch technologisch auf Kundenbedürfnisse angepasst sein.“
.Jingle
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6 Prozent und 2024 noch 14,2 Prozent.“
Der Verband verweist als Ursache auf die schwache Wirtschaft. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent pro Jahr. Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Auch der Arbeitsmarkt liefert Anzeichen. Im August waren in Deutschland gut 3 Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer weiterhin schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt.
„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, so Asmussen weiter. „Der Arbeitsrechtsschutz gewinnt deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.“
Vor diesem Hintergrund bewerten Rechtsschutzversicherer ihre Lage nun anders. Fast alle befragten Unternehmen berichteten im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.
Abmod
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 282 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 18. September 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Ergebnis: Zwischen Kassengröße und Nettoverwaltungskosten je Versicherten besteht kein belastbarer Zusammenhang. So lagen die gewichteten Nettoverwaltungskosten bei Kassen mit 50.001 bis 200.000 Versicherten 2025 im Schnitt bei 170 Euro je Versicherten, bei Kassen mit 200.001 bis 500.000 Versicherten dagegen bei 190 Euro. Großkassen mit über einer Million Versicherten kommen im Schnitt auf 182 Euro. Auch innerhalb der Größengruppen zeigen sich erhebliche Spannen: Die Techniker Krankenkasse kommt auf 108 Euro je Versicherten, die KKH als ebenfalls große Kasse auf 282 Euro.
Das DFSI sieht sich mit diesem Befund durch die Finanzkommission Gesundheit bestätigt, die ebenfalls keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Verwaltungsausgaben feststellt und auf Österreich verweist: Dort stiegen die Verwaltungsausgaben nach der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zwischen 2020 und 2024 deutlich. Einsparpotenzial sieht die Kommission stattdessen in mehr Preiswettbewerb.
„Größe ist kein Effizienzsiegel“, sagt Thomas Lemke, Geschäftsführer des DFSI. Und weiter: „Eine große Krankenkasse kann sehr günstig arbeiten, sie kann aber auch sehr teuer verwalten. Fusionen können sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich bessere Strukturen schaffen. Die Vorstellung, man müsse nur Kassen zusammenlegen und die Kosten würden automatisch sinken, wird von den Daten aber nicht getragen.“
Jingle
Besonders weit reiche die Regelung bei ungebundenen Versicherungsvermittlern, so der AfW. Wer bestimmte Versicherungsprodukte vermittele, insbesondere Lebensversicherungen, sei bereits heute Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz. Schon ein einzelnes entsprechendes Geschäft im Kalenderjahr könne hierfür ausreichen, informiert der AfW.
„Das ist der Punkt, den viele Vermittlerinnen und Vermittler vermutlich nicht auf dem Schirm haben“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Ein Versicherungsmakler kann überwiegend im Sach- und Gewerbegeschäft tätig sein. Vermittelt er daneben auch nur eine einschlägige Lebensversicherung, kann er bereits GwG-Verpflichteter sein. Und genau an diesen Status knüpft der neue Gesetzentwurf an.“ Auch Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h GewO könnten GwG-Verpflichtete sein. Hier sieht das Geldwäschegesetz allerdings Ausnahmen vor.
Nach dem Regierungsentwurf können die Auskünfte vorhandene Daten über Personen und Geschäftsbeziehungen betreffen. Über das Ersuchen darf die betroffene Person grundsätzlich nicht informiert werden. Gleichzeitig darf allein aufgrund dessen keine für sie nachteilige Maßnahme getroffen werden, etwa die Beendigung oder Beschränkung einer Geschäftsbeziehung. Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen, es befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Er ist noch nicht geltendes Recht.
Jingle
Hintergrund ist der Plan der Bundesregierung, dass sich die private Pflegeversicherung finanziell an der SPV beteiligen soll. Das Bundesarbeitsministerium verweist auf unterschiedlich verteilte Risiken. Demnach betrug die Quote der Pflegebedürftigen 2024 in der SPV 8,1 Prozent und in der privaten 4,5 Prozent. Also fast die Hälfte. Über den Ausgleich hofft das Ministerium auf 2 Milliarden Euro im Jahr für die SPV.
Nun aber der Konter des PKV-Verbands. Er zitiert den Rechtswissenschaftler Hanno Kube von der Universität Heidelberg. Der kommt im Rahmen einer Studie zu dem Schluss, dass der Finanzausgleich einer verfassungswidrigen Sonderabgabe der Privatversicherten entspricht. Auch irgendeinen Nutzen kann Kube offenbar nicht erkennen. Ein Mitglied der SPV würde gerade mal um 1,43 Euro monatlich entlastet. Zieht man den Anteil der Beihilfe ab, wären es sogar nur 70 Euro-Cent.
Außerdem rechnet Kube damit, dass die Zahl der privatversicherten Pflegebedürftigen aus demografischen Gründen demnächst schneller steigt als in der SPV (Stichwort: Babyboomer). Würde man also Risiken ausgleichen wollen, könnte das Geld im Extremfall bald von der sozialen in Richtung der privaten Pflegeversicherung fließen.
.Jingle
Demnach ist die Marke „Allianz“ inzwischen 52,6 Milliarden Euro wert. Das sind fast 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Brandfinance sieht „außergewöhnliche Finanzergebnisse und ein günstiges Zinsumfeld“ als Stützen. Außerdem habe die Allianz ihre Marke gestärkt, indem sie die Partnerschaft mit den olympischen und paraolympischen Spielen bis 2032 verlängerte. Das fördere Sympathie und Kaufbereitschaft bei Kunden und stärke den Ruf als „vertrauenswürdiges und zuverlässiges Unternehmen“.
Auf Rang 3 folgt mit Abstand ein Absteiger aus der Autobranche: Mercedes-Benz ist lediglich noch 40,4 Milliarden Euro wert, nach 47,6 Milliarden Euro vor einem Jahr. Unter anderem liegt das an schwächelnden Gewinnaussichten und dem allgemein schwierigen Umfeld für (Verbrenner-)Autos.
Ganz an der Spitze behauptete sich übrigens die Deutsche Telekom mit einem Markenwert von satten 83,4 Milliarden Euro. Die nächstplatzierten Versicherer sind Munich Re auf Rang 23, Hannover Re auf 25 und Ergo auf 32.
Im Gespräch
Abmod
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 281 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 11. September 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Der Fall: Eine Frau hat ihr Auto bei einer KFZ-Versicherung vollkaskoversichert. Nach einem Unfall ließ sie es in einer Werkstatt reparieren. Ihre Versicherung bezahlte die Rechnung, zog aber fast 390 Euro mit dem Argument ab, einzelne Arbeitsschritte seien nicht erforderlich gewesen. Sie beruft sich dabei auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung. Die Kundin verlangte, dass die Versicherung auch den Rest der Rechnung übernimmt – und klagte. Ein durch das Amtsgericht bestellter Sachverständiger bestätigte jedoch, dass mehrere Posten in der Rechnung zu Unrecht überhöht waren. Deshalb wies das Gericht die Klage ab.
Nun also auch der BGH. Die vom Kaskoversicherer zu erstattenden „für die Reparatur erforderlichen Kosten“ umfassen keine Posten, die zu teuer oder überflüssig sind oder sogar gar nicht ausgeführt wurden. Anders könnte die Sache liegen, wenn der Versicherer dem Kunden eine bestimmte Werkstatt vorschlägt oder gar vorschreibt. Doch das war hier nicht der Fall.
Die Richter deuten: Ein durchschnittlicher Versicherungskunde versteht die genannte Klausel so, dass er genau den Betrag wiederbekommt, für den ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch das kaputte Fahrzeug wieder fachgerecht herstellen lassen würde. Und das schließt unnötige oder überhöhte Kosten und berechnete, aber nicht durchgeführte Maßnahmen aus.
Jingle
Das Geld reicht nach Einschätzung des Verbandes nicht bis zum Jahresende. Blatt sagte: „Im Oktober werden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren. Es fehlen bis zum Jahresende schätzungsweise 500 Millionen Euro.“
Für 2027 erwartet der GKV-Spitzenverband für die Pflegeversicherung einen zusätzlichen Finanzbedarf von 10 Milliarden Euro, der bisher nicht gegenfinanziert ist. Weiter heißt es, zusätzlich zum erwarteten Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro müssten die Pflegekassen ihre Betriebsmittel auffüllen, damit die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Kurzfristig verlangt der GKV-Spitzenverband daher zusätzliche Finanzmittel. Der Bund solle rund 5,2 Milliarden Euro Schulden aus der Corona-Zeit zurückzahlen. Außerdem solle er die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Das würde die Pflegeversicherung jedes Jahr um rund 5,3 Milliarden Euro entlasten.
Jingle
Bei den bis 25-Jährigen entfallen 35 Prozent der finanzierten Immobilien auf die Effizienzklassen F, G oder H. In der Gruppe der 31- bis 36-Jährigen sind es nur 31 Prozent. Dazu passt der finanzielle Spielraum: Unter 25-Jährige kaufen Immobilien im Median für rund 251.000 Euro, Käufer zwischen 31 und 36 Jahren für rund 333.000 Euro.
In rund jedem dritten Kauf der bis 36-Jährigen steckt Modernisierungsbudget: Die geplanten Beträge hierfür liegen zwischen rund 40.000 und 48.000 Euro. Europace-Vorstand Stefan Münter sagt dazu: „Gen Z und Millennials haben ihr Kaufverhalten an die schwierigen Rahmenbedingungen angepasst. Statt eigenkapitalintensiv zu bauen, kaufen sie Bestandsimmobilien und machen sie mittels Modernisierung zukunftsfähig.“
.Jingle
Die Maßnahme erklärt sie mit den üblichen, vollmundigen Worten. Die neue Dachmarke spiegele „globale Wachstumsambitionen wider“, heißt es dann. Sie stärke die internationale Wiedererkennbarkeit und unterstütze die Positionierung als „Gateway to Europe“ für globale Investoren.
So innovativ das alles klingen mag – im Grunde dreht die Investmentgesellschaft das Rad zurück. Schon 2013 hatte sie den Namen DWS abgelegt und sich dann in Deutsche Asset & Wealth Management umbenannt. Später ließ sie das „Wealth“ weg und hieß: Deutsche Asset Management. Den Namen ließ sie jedoch Anfang 2018 wieder fallen, um als DWS an die Börse zu gehen. Wo sie heute noch ist, und wo der Name DWS Group vorerst erhalten bleiben soll.
Abmod
Wir sind zurück aus der Sommerpause und haben gleich eine besondere Folge für Sie. Wir haben im August ein Gespräch mit Julia Wiens geführt. Sie ist seit Januar 2024 Exekutivdirektorin für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin – und hat in dieser Rolle natürlich einen ganz besonderen Blick auf die Branche.
Wie fällt ihr Fazit nach rund zweieinhalb Jahren im Aufsichtsamt aus? Wir sprechen unter anderem über hohe Kosten in Lebensversicherungen, den oft zitierten „angemessenen Kundennutzen“, die Altersvorsorgereform, Baustellen bei den Schaden- und Unfallversicherern und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Branche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 279 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Juli 2026.
Es ist die letzte Poddi-Folge vor der Sommerpause, und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Genaugenommen geht es in dem Prozess um zwei Klauseln, die nacheinander griffen. Bis Ende 2021 durfte die Bausparkasse ein sogenanntes Jahresentgelt von 15 Euro pro Bausparvertrag verlangen. Verbunden mit dem Recht, diese Gebühr zu erhöhen, wenn sich die Verwaltungskosten ändern. Ab 2022 verlangte die Bausparkasse zwar 24 Euro im Jahr pro Vertrag. Das begrenzte sie aber ausdrücklich auf die Sparphase.
Gegen beide Klauseln gingen die Verbraucherschützer vor. Sie beriefen sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragsnehmer nicht „unangemessen benachteiligen“.
Was das ist, müssen natürlich in jedem Einzelfall Richter entscheiden. In zwei Instanzen blitzten die Verbraucherschützer mit ihrem Vorhaben ab. Doch nun stellte sich der BGH auf ihre Seite und gab der Unterlassungsklage statt. Die Richter sind der Meinung, dass beide genannten Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen. Sie wälzten Kosten für Tätigkeiten auf sie ab, die die Bausparkasse überwiegend im eigenen Interesse erbringt, heißt es.
Jingle
Dass sich alles verzögert, liegt demnach daran, dass der Insolvenzverwalter alle angemeldeten Forderungen prüfen muss. Erst dann könne er feststellen, wie viel jeder Gläubiger bekommt. Er beteuert, sich mit den Prüfungen zu beeilen. Zur Hilfe habe er einen externen Schadensdienstleister beauftragt, Schäden zu bearbeiten. Trotzdem fließt in diesem Jahr wohl kein Geld mehr. Auch nicht für unbestrittene Forderungen. Die Gläubiger will er auf dem Laufenden halten.
Jingle
Rückenwind könnte es in den nächsten Monaten immerhin für die bKV geben, glaubt Jürgen Wörner, Vorstand Vertriebspartnerbetreuung und Kundendienst bei der Continentale Versicherung. Stichwort: GKV-Reform. „Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, geringere Festzuschüsse beim Zahnersatz sowie Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte machen den Mehrwert der betrieblichen Gesundheitsvorsorge noch deutlicher.“
Bei betrieblichen Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit müssen Betriebe ebenfalls noch nachlegen. Nur 8 Prozent der Berufstätigen sind hier abgesichert. Eine weitere Erkenntnis der Umfrage: Etwa die Hälfte der Unternehmen sehen entweder keine betriebliche Vorsorge vor oder die Beschäftigten wissen nichts davon.
.Jingle
Warum ist das so? Jeder vierte Nichtnutzer gibt an, sich mit der Digitalen Rentenübersicht bisher noch nicht beschäftigt zu haben. Fast ebenso viele sehen für sich derzeit keinen konkreten Nutzen. 23 Prozent empfinden den Registrierungs- beziehungsweise Anmeldeprozess als zu aufwändig, 22 Prozent nennen Datenschutz- oder Datensicherheitsbedenken.
Abmod
Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie den Sommer und bis bald!
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 278 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. Juli 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Die Bafin schildert den Hintergrund: Der BVAG musste demnach Beträge auf Immobilienanlagen abschreiben. Der daraus entstehende Verlust sei nicht mehr durch Eigenkapital gedeckt, weshalb der Versicherungsverein die gesetzliche Mindestkapitalquote nicht mehr erfüllen kann. Einen Plan, wie er das Problem lösen will, habe er noch nicht vorgelegt.
Der BVAG selbst teilt mit: Am 22. Juni 2026 habe sein Vorstand der Bafin einen Abwicklungsplan vorgelegt. Man wolle den Versicherungsbestand geordnet weiterführen. Bis der Plan aber genehmigt ist, könne der BVAG keine gekündigten Verträge auszahlen. Die Erlaubnis der Bafin für den Plan erwarte er für das derzeit laufende dritte Quartal 2026. In dem Zusammenhang soll es auch eine Mitgliedervertreterversammlung mit weiteren Informationen geben.
Nun wird der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgewickelt. Neue Versicherungsverträge darf er nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge soll er weiterführen, darf sie aber nicht erhöhen und nicht verlängern. Allerdings darf er versprochene Leistungen kürzen, um den erlittenen Verlust auszugleichen. Der BVAG selbst betont, dass er Sterbefälle unverändert weiter bearbeiten werde. Er sei auch nach aktuellem Stand weiter zahlungsfähig.
Jingle
„Eine Leistungskürzung, die heute Geld spart, kann morgen Erwerbsfähigkeit kosten – und damit Beitragseinnahmen mindern sowie Ausgaben in anderen Teilen des Sozialstaats erhöhen“, sagt Roman Klimke. Das sei aber freilich kein Freibrief für höhere Gesundheitsausgaben um jeden Preis: Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen gehörten nicht in die solidarische Finanzierung. „Entscheidend ist, Kosten und Nutzen nicht allein innerhalb des GKV-Haushalts zu bewerten“, so Klimke.
Hintergrund ist der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der den kurzfristigen Handlungsbedarf in der GKV beziffert und teils weitreichende Einschnitte empfiehlt. 66 Maßnahmen hat die Kommission vorgeschlagen, um die Finanzen der Kassen kurzfristig zu stabilisieren. Der Ertrag einer erfolgreichen Behandlung oder Präventionsmaßnahme bestehe nicht nur in vermiedenen Krankheitssymptomen. Er könne sich auch in geringeren Fehlzeiten, höherer Produktivität, längerer Erwerbsbeteiligung oder einem späteren Eintritt in Pflegebedürftigkeit zeigen.
Die Forscher schlagen also eine „Sozialstaatsrechnung“ vor, die Kosten und Nutzen über Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitsmarktinstitutionen hinweg gemeinsam bewertet.
Jingle
Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag von Liechtenstein Life. Dafür haben die Marktforscher im April 2.500 noch nicht verrentete Bundesbürger befragt.
Ein weiterer Befund der Studie: 66 Prozent halten das bestehende Rentensystem nicht mehr für generationengerecht, nur etwa jeder Fünfte bewertet es noch als fair. Besonders kritisch äußern sich die 40- bis 49-Jährigen, von denen fast 80 Prozent der gesetzlichen Rente die Generationengerechtigkeit absprechen.
.Jingle
In dem Fall hatte der Erblasser sein Anwesen mit einer landwirtschaftlichen Police mit Feuerversicherung zum Neuwert abgesichert. Nach seinem Tod im Jahr 2016 traten die Miterben an den Versicherer heran, um den Vertrag umzuschreiben – von Neuwert auf Zeitwert. Bei der Zeitwertversicherung wird vom Neuwert der Wertverlust durch Alter und Abnutzung abgezogen.
2018 zerstörte ein Brand das Gewerbegebäude samt Nebengebäuden; der Versicherer regulierte zum Zeitwert. Die Erbengemeinschaft verlangte Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzung und hatte damit vor dem Landgericht und schließlich auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Der Streitwert lag immerhin bei rund 650.000 Euro.
Für den Senat des Gerichts war die Beratungspflichtverletzung klar: Die Miterben kannten die Unterschiede zwischen Neuwert- und Zeitwertversicherung nicht, und die Versicherungsvertreterin durfte diese Kenntnis auch nicht unterstellen (Aktenzeichen 7 U 22/25).
Wer eine solche Umstellung begleitet, muss deshalb den Bedarf ermitteln, die Unterschiede erläutern und sich vergewissern, dass der Kunde sie verstanden hat. Und das Ganze natürlich auch dokumentieren. Fehlt in der Beratungsdokumentation nämlich ein Hinweis von wesentlicher Bedeutung – hier: der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert –, kehrt sich die Beweislast um. Dann müssen Vermittler und auch der Versicherer beweisen, dass ordnungsgemäß beraten wurde.
Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte fasst die zwei Lehren aus dem Urteil zusammen. Erstens darf niemand unterstellen, dass Kunden so grundlegende Begriffe wie Neuwert und Zeitwert kennen. Zweitens löst auch die Änderung eines bestehenden Vertrages Beratungs- und Dokumentationspflichten aus. Wer dokumentiert, sollte vollständig dokumentieren: Was wurde erhoben, was erläutert, was hat der Kunde entschieden.
Abmod
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 277 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 17. Juli 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Übrigens: Wenn Sie unseren Podcast schön und gut finden, dann zeigen Sie uns das gerne und bewerten Sie uns auf Ihrer Podcast-Plattform doch mit 5 Sternen.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
58 Prozent der Hausbesitzer befürchten, dass Naturkatastrophen wie im Ahrtal künftig auch in ihrer Region häufiger auftreten könnten. Im vergangenen Jahr äußerten sich 61 Prozent besorgt. „Der Klimawandel ist in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund gerückt“, sagt Verivox-Geschäftsführer Aljoscha Ziller. „Die jüngsten Hitzewellen könnten den Verbrauchern in Deutschland allerdings erneut die Unberechenbarkeit des Klimas eindrücklich vor Augen geführt haben.“
Wie viel Hausbesitzer für angemessenen Versicherungsschutz zu zahlen bereit wären, ist sehr unterschiedlich. Laut Verivox-Umfrage würden die Hausbesitzer im Schnitt Kosten in Höhe von 225 Euro im Jahr für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden tolerieren. Rund jeder Achte (12 Prozent) gibt jedoch auch an, keine weiteren Kosten mehr für sein Wohneigentum tragen zu können. Und 23 Prozent wollen keine weiteren Kosten schultern.
Die Versicherungswirtschaft unter der Flagge des Versichererverbands GDV unterstützt ein Opt-out-Modell, das auch bei 74 Prozent der Umfrageteilnehmer Anklang findet. Hierbei soll der Elementarschutz grundsätzlich Bestandteil der Wohngebäudeversicherung werden, Versicherungsnehmer sollen dem Einschluss aber widersprechen können. Ob es hierzu bald eine politische Entscheidung geben wird, bleibt abzuwarten.
Jingle
Das zeigt eine Studie des Versicherer-Verbands GDV. „In mehr als 20 Millionen Haushalten fehlt der finanzielle Schutz, wenn ein Partner oder Elternteil stirbt. Für die Hinterbliebenen kann das sehr schnell zur finanziellen Zerreißprobe werden“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Das Interesse an Risikolebensversicherungen hat zwar zugenommen. Die Zahl der Verträge stieg von rund 4,3 Millionen im Jahr 1999 auf 7,3 Millionen im Jahr 2024. Die versicherte Gesamtsumme legte von 236 Milliarden Euro auf 885 Milliarden Euro zu. Es besteht aber immer noch Ausbaubedarf.
Hinzu kommt: Selbst dort, wo eine Risikolebensversicherung besteht, ist die Absicherung häufig zu niedrig. Als Faustregel gilt, dass die Versicherungssumme etwa drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich offener Kredite umfassen sollte. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Versicherungssumme der Studie zufolge pro Vertrag bei rund 121.000 Euro, das durchschnittliche Bruttojahresgehalt betrug dagegen rund 50.000 Euro. Schon ohne bestehende Kredite ergäbe sich daraus eine empfohlene Mindestabsicherung von etwa 150.000 Euro, so der GDV.
Jingle
Besonders stark gestiegen, und zwar um 12 Prozent auf 1.775 Euro, ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte.
Als einen Grund für den starken Anstieg sieht VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Gehälter von Pflegekräften. „Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen eine Begrenzung des Kostenanstiegs“, so Elsner. Sie fordert für die geplante Pflegereform eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile.
Und auch die Länder sieht Elsner hier in der Pflicht. „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, moniert sie. Das gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. „Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“, so Elsner abschließend.
.Jingle
Bedenklich: Knapp ein Drittel der Befragten hat nach einer KI-Diagnose auf den Arztbesuch verzichtet. Aber auch nach einem Arztbesuch hat die KI noch nicht ausgedient. 37 Prozent geben an, die ärztliche Diagnose von der KI gegenchecken zu lassen. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 62 Prozent.
Anke Hurst, Fachärztin für Innere Medizin und Beratungsärztin bei der Pronova BKK, warnt vor blindem Vertrauen in die Technologie: „KI kann veraltete, unvollständige und schlicht falsche Informationen liefern, denn sie arbeitet oft nicht mit geprüften Quellen und aktuellen Leitlinien.“ Darüber hinaus kenne sie nur die vom Patienten eingegebenen Daten, wichtige Angaben für die korrekte Diagnose fehlten eventuell.
Der Großteil der Menschen, die bereits gesundheitlichen Rat bei einer KI eingeholt haben, sind mit diesen Empfehlungen zufrieden. Nicht selten erhalten Patienten unterschiedliche Informationen von Arzt und KI. Bemerkenswert: Etwa jeder Vierte folgt der KI und ignoriert die Empfehlung der Ärzteschaft.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
From the publisher's feed

33 Listeners

9 Listeners

0 Listeners

46 Listeners

4 Listeners

88 Listeners

14 Listeners

26 Listeners

45 Listeners

312 Listeners

0 Listeners

145 Listeners

20 Listeners

0 Listeners

34 Listeners