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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 126 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. März 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
**Die News der Woche **
Die Riester-Rente will das Institut in eine „Zulagenrente“ umwandeln. Die Bruttobeitragsgarantie wird gestrichen. Das Garantieniveau könnte zum Beispiel auf 50 Prozent sinken, die konkrete Höhe soll frei wählbar sein. Die gezahlte Rente im Alter steuerfrei bleiben.
Und jetzt kommt’s: Jeder unter dem durchschnittlichen deutschen Bruttoeinkommen (zurzeit 43.142 Euro im Jahr) bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Allerdings: Sogar, wenn er keinen einzigen Euro selbst einzahlt – was nicht weniger als eine Revolution wäre. Denn damit könnten sogar Menschen vorsorgen, die kein Geld dafür übrig haben. Der Mindesteigenbeitrag soll ebenso wie der Maximalbetrag wegfallen – damit muss man beides aber auch nicht mehr prüfen. Und sollte mal jemand in einem Jahr über dem Durchschnitt verdienen, bekommt er einfach keine Zulage – und das war’s.
Und damit die Menschen freiwillig noch mehr Geld in diese Zulagenrente stecken, soll der Staat auf jeden Euro zusätzlich 50 Cent Förderung packen. Natürlich braucht man für so etwas eine Obergrenze.
Die private Vorsorge will das IVFP viel flexibler gestalten. Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.
Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.
Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten. Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.
Jingle
Doch das wollte der Makler nicht hinnehmen und klagte gegen die DRV. Mit Erfolg. Das Sozialgericht Lüneburg urteilte am 2. November 2022 rechtskräftig, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler ausdrücklich nicht zur Rentenversicherungspflicht führt.
Das Urteil stelle richtigerweise klar, dass die vom Makler geworbenen Kunden und nicht der Maklerpool als seine Auftraggeber anzusehen sind, begrüßte Norman Wirth den Richterspruch. Weiter erklärte der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“
Nun ja, wer will, kann in diesen Worten einen kleinen Seitenhieb gegen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, BVK, herauslesen. Hintergrund: Mittels einer Studie hatte der BVK unlängst untersuchen lassen, wie sich Kooperationen von Versicherungsmaklern mit Pools auswirken. Demnach zeige die Studie, „dass Makler nicht immer ein hinreichendes Bewusstsein für die Risiken der Abhängigkeit von Dienstleistern haben“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.
Norman Wirth betont hingegen anlässlich des aktuellen Urteils, dass Pools und Verbünde „ein Garant für die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler“ seien. Mit solchen Dienstleistern sei die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar, führte der AfW-Vorstand aus. Denn mit Unterstützung der Pools und Verbünde könnten Makler „ihre Tätigkeit fortführen und sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren“, so Wirth.
Jingle
Demnach bereitet die Inflation in Deutschland 77 Prozent der Befragten Sorge. Am ehesten verzichten die Menschen gegenwärtig auf Luxusgüter, um die Effekte der Inflation auszugleichen (49 Prozent). Dahinter folgen Konsumgüter wie neue Kleidung (49 Prozent), Freizeitgestaltung (48 Prozent) und Urlaube (47 Prozent). An der Vorsorge knapsen hingegen lediglich 13 Prozent.
Jingle
Ausgetretenes Leitungswasser ist damit für jeden dritten Schaden im Haus verantwortlich. Die Folgen sind meist besonders teuer: So machen Leitungswasserschäden bei der R+V die Hälfte der Ausgaben in der Wohngebäudeversicherung aus. „Damit kosten sie so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen“, sagt Bilić.
Lange verborgene Schäden haben meist gravierende Folgen. „Manchmal müssen Wände durch Profis getrocknet oder erneuert werden. In anderen Fällen quillt der Boden auf oder das Badezimmer muss neu gekachelt werden“, erläutern die Versicherungsexperten der R+V. Wenn Teile der Wohnung oder des Gebäudes während der Arbeiten nicht nutzbar seien, so sei dies für die Betroffenen eine belastende Situation, sagt Bilić. Wenn sich auf den nassen Wänden auch noch Schimmel zu bilden droht, könne das sogar die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.
Doch wie kann man sich gegen solch ein Szenario wappnen? Die Experten der R+V setzen ganz klar auf technische Hilfe: „Wenn Leitungswasserschäden früh entdeckt werden, lässt sich der Schaden oft begrenzen. Dabei helfen Leckage-Schutzsysteme“, weiß Bilić. Entsprechende Warnmelder würden dazu im Wasserzuleitungsrohr installiert. Diese reagieren im Ernstfall auf einen Druckverlust und sperren dann automatisch die Leitung. Dadurch verhindert das System, dass noch mehr Wasser ins Gebäude dringt. Auch kleine Lecks bemerke das System sofort, versichern die Fachleute.
Bei der R+V ist man von diesem Ansatz so überzeugt, dass Kunden, die ein Leckage-Schutzsystem einbauen, einen Preisnachlass von immerhin 10 Prozent auf die Leitungswasserprämie in der Wohngebäudeversicherung erhalten. Das war jetzt aber keine Werbung, sondern ein Beispiel dafür, dass Versicherer verstärkt auf Prävention setzen müssen, um die immensen Schadenkosten etwas eindämmen zu können.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 126 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. März 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
**Die News der Woche **
Die Riester-Rente will das Institut in eine „Zulagenrente“ umwandeln. Die Bruttobeitragsgarantie wird gestrichen. Das Garantieniveau könnte zum Beispiel auf 50 Prozent sinken, die konkrete Höhe soll frei wählbar sein. Die gezahlte Rente im Alter steuerfrei bleiben.
Und jetzt kommt’s: Jeder unter dem durchschnittlichen deutschen Bruttoeinkommen (zurzeit 43.142 Euro im Jahr) bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Allerdings: Sogar, wenn er keinen einzigen Euro selbst einzahlt – was nicht weniger als eine Revolution wäre. Denn damit könnten sogar Menschen vorsorgen, die kein Geld dafür übrig haben. Der Mindesteigenbeitrag soll ebenso wie der Maximalbetrag wegfallen – damit muss man beides aber auch nicht mehr prüfen. Und sollte mal jemand in einem Jahr über dem Durchschnitt verdienen, bekommt er einfach keine Zulage – und das war’s.
Und damit die Menschen freiwillig noch mehr Geld in diese Zulagenrente stecken, soll der Staat auf jeden Euro zusätzlich 50 Cent Förderung packen. Natürlich braucht man für so etwas eine Obergrenze.
Die private Vorsorge will das IVFP viel flexibler gestalten. Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.
Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.
Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten. Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.
Jingle
Doch das wollte der Makler nicht hinnehmen und klagte gegen die DRV. Mit Erfolg. Das Sozialgericht Lüneburg urteilte am 2. November 2022 rechtskräftig, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler ausdrücklich nicht zur Rentenversicherungspflicht führt.
Das Urteil stelle richtigerweise klar, dass die vom Makler geworbenen Kunden und nicht der Maklerpool als seine Auftraggeber anzusehen sind, begrüßte Norman Wirth den Richterspruch. Weiter erklärte der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“
Nun ja, wer will, kann in diesen Worten einen kleinen Seitenhieb gegen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, BVK, herauslesen. Hintergrund: Mittels einer Studie hatte der BVK unlängst untersuchen lassen, wie sich Kooperationen von Versicherungsmaklern mit Pools auswirken. Demnach zeige die Studie, „dass Makler nicht immer ein hinreichendes Bewusstsein für die Risiken der Abhängigkeit von Dienstleistern haben“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.
Norman Wirth betont hingegen anlässlich des aktuellen Urteils, dass Pools und Verbünde „ein Garant für die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler“ seien. Mit solchen Dienstleistern sei die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar, führte der AfW-Vorstand aus. Denn mit Unterstützung der Pools und Verbünde könnten Makler „ihre Tätigkeit fortführen und sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren“, so Wirth.
Jingle
Demnach bereitet die Inflation in Deutschland 77 Prozent der Befragten Sorge. Am ehesten verzichten die Menschen gegenwärtig auf Luxusgüter, um die Effekte der Inflation auszugleichen (49 Prozent). Dahinter folgen Konsumgüter wie neue Kleidung (49 Prozent), Freizeitgestaltung (48 Prozent) und Urlaube (47 Prozent). An der Vorsorge knapsen hingegen lediglich 13 Prozent.
Jingle
Ausgetretenes Leitungswasser ist damit für jeden dritten Schaden im Haus verantwortlich. Die Folgen sind meist besonders teuer: So machen Leitungswasserschäden bei der R+V die Hälfte der Ausgaben in der Wohngebäudeversicherung aus. „Damit kosten sie so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen“, sagt Bilić.
Lange verborgene Schäden haben meist gravierende Folgen. „Manchmal müssen Wände durch Profis getrocknet oder erneuert werden. In anderen Fällen quillt der Boden auf oder das Badezimmer muss neu gekachelt werden“, erläutern die Versicherungsexperten der R+V. Wenn Teile der Wohnung oder des Gebäudes während der Arbeiten nicht nutzbar seien, so sei dies für die Betroffenen eine belastende Situation, sagt Bilić. Wenn sich auf den nassen Wänden auch noch Schimmel zu bilden droht, könne das sogar die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.
Doch wie kann man sich gegen solch ein Szenario wappnen? Die Experten der R+V setzen ganz klar auf technische Hilfe: „Wenn Leitungswasserschäden früh entdeckt werden, lässt sich der Schaden oft begrenzen. Dabei helfen Leckage-Schutzsysteme“, weiß Bilić. Entsprechende Warnmelder würden dazu im Wasserzuleitungsrohr installiert. Diese reagieren im Ernstfall auf einen Druckverlust und sperren dann automatisch die Leitung. Dadurch verhindert das System, dass noch mehr Wasser ins Gebäude dringt. Auch kleine Lecks bemerke das System sofort, versichern die Fachleute.
Bei der R+V ist man von diesem Ansatz so überzeugt, dass Kunden, die ein Leckage-Schutzsystem einbauen, einen Preisnachlass von immerhin 10 Prozent auf die Leitungswasserprämie in der Wohngebäudeversicherung erhalten. Das war jetzt aber keine Werbung, sondern ein Beispiel dafür, dass Versicherer verstärkt auf Prävention setzen müssen, um die immensen Schadenkosten etwas eindämmen zu können.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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