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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 135 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Mai 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
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Die News der Woche
Hoppla, was ist denn da passiert? Befanden sich die Vermittler nicht bis vor Kurzem noch in einem kollektiven Jubeltaumel? Zur Erinnerung: EU-Kommissarin McGuinness erklärte vor knapp zwei Wochen, dass sie von einem vollumfänglichen Provisionsverbot in der Finanzberatung abrücken wolle – wenngleich sie das nur widerwillig tat und wohl auch nur aufgrund des harschen Gegenwinds der Finanz-Lobby, der ihr vor allem aus Deutschland entgegenwehte.
Doch mit der Feierlaune ist es schon wieder aus, das Zittern ist zurück. Denn Mairead McGuinness scheint sich – anders als erwartet – nicht so schnell geschlagen zu geben. Denn ihr Gesetzesentwurf zur Retail Investment Strategy, zu deutsch: EU-Kleinanlegerstrategie, hat es „in sich“, wie der Branchenverband Votum kommentierte. Seit Anfang der Woche studieren Experten den durchgesickerten Entwurf. Und darin hätten sich einige „U-Boote“ versteckt, die eine genaue Analyse bedürften, wie Votum-Vorstand Martin Klein kommentierte.
Zwar bleibt es dabei, dass im Entwurf kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten drinsteht. Doch schon jetzt ist klar: Insbesondere für Versicherungsmakler könnte es gefährlich werden. Denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – nämlich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Hier verstecke sich „recht harmlos“ der vorgesehene neue Artikel 30 der IDD, so Klein. „Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, wie er sagt.
Wir ersparen Ihnen an dieser Stelle den verschachtelten Wortlaut des Textes – und springen direkt auf die Quintessenz. Und jetzt halten Sie sich fest: Sollte die neue Regelung unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen. Das sieht nicht nur Martin Klein so, sondern auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Tatsächlich betrifft es gerade die sogenannten versicherungsbasierten Anlageprodukte, also insbesondere die Fondspolicen“, wird Klein noch konkreter. BU und Risikoleben seien hingegen nicht betroffen. „Die Brisanz entwickelt sich dadurch“, so der Votum-Vorstand weiter, „dass von diesem Provisionsverbot nur Versicherungsmakler betroffen wären, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten weiter Provisionen vereinnahmen dürften“.
Wir fassen zusammen: Wenn alles so bleibt, würde die EU ein faktisches Provisionsverbot für unabhängige Vermittler von Lebensversicherungsverträgen schaffen – und das sind in Deutschland vor allem Versicherungsmakler. Norman Wirth vom AfW findet für dieses Vorgehen der Kommission deutliche Worte: „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“ Nun ja, ob es der Branche noch gelingen wird das Schlimmste zu verhindern, verfolgen wir selbstverständlich für Sie weiter.
Jingle
Und was steht drin? Eine ganze Menge, weshalb wir nicht alles wiedergeben können. Es ist aber auch nicht viel Konkretes. Harte Zahlen sucht man vergeblich. Picken wir uns ein paar Einzelheiten heraus:
Renditeziele: Um den Kundennutzen prüfen zu können, sollen die Versicherer Renditeziele angeben. Die sollen wiederum zu dem passen, was die Kunden von ihrem Produkt erwarten, und was für ein Produkt es überhaupt ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Renditeziel nur nach Kosten oder nach Kosten plus Inflation zu verstehen ist. Dann darf der Versicherer das Renditeziel aber nicht nur ausgeben, sondern muss es grundsätzlich auch erreichen. Und zwar nicht nur im Optimalszenario, sondern auch mal in einem mittelprächtigen Marktumfeld.
Kosten: Die sollen Versicherer anhand der sogenannten Effektivkosten beziffern und nach der Methode aus der VVG-Informationspflichtenverordnung errechnen. Allerdings bestimmt die Bafin nicht, welche Kosten für Eigenaufwand, Provision und Vertrieb in Ordnung sind, und welche nicht. Stattdessen schreibt sie nur: „Diese Kosten müssen angemessen sein.“ So, so.
Auf jeden Fall sollen Versicherer laut Merkblatt aller Arten von Schindluder nachgehen. Produkte sollen Kunden auch dann schon nützen, wenn diese sie vorzeitig kündigen. Weichen Provisionen zwischen unterschiedlichen Produkten voneinander ab, sollen die Lebensversicherer prüfen, ob auch die Nutzen unterschiedlich sind. Fließt viel Geld aus Investmentfonds als Bestandsprovision, sollen die Versicherer das an anderer Stelle wieder ausgleichen. Viel prüfen, viel einschätzen – wir werden sehen, wie das dann in der Praxis aussieht.
Jingle
Die Grenze, bis zu der gesetzlich Versicherte Beiträge zahlen müssen, liegt derzeit bei rund 4.988 Euro Bruttolohn im Monat. Geht es nach der SPD würde die Grenze auf das der Rentenversicherung steigen, also auf 7.100 Euro in den jüngeren Bundesländern beziehungsweise 7.300 Euro in den alten Bundesländern.
In eine ähnliche Kerbe haut Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink. Das würde für die GKV „deutliche Mehreinnahmen bedeuten“ und „lediglich Gutverdiener belasten“. Weil Bundesfinanzminister Christian Lindner kein Geld bereitstellen will, und weil „Leistungskürzungen keine Alternative sind“, so Schmidt, müsse man eben an die Einnahmen der Sozialversicherung ran und diese verbessern.
Contra gibt es sogleich vom Wirtschaftsweisen Martin Werding. Denn der sieht darin eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. Steige die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, könnten nur noch sehr wenige Arbeitnehmer die GKV verlassen, glaubt er. Die Geschäftsgrundlage der PKV ändere sich dadurch deutlich: „Ihr würden neue Mitglieder genommen, die PKV würde ausbluten.“
Jingle
Allerdings war die Stimmung im Vertrieb auch schonmal besser: Denn die Umsatzerwartungen der Befragten sinken für nahezu alle Biometrie-Produkte mit Blick auf die kommenden ein bis drei Jahre. Einzig in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen die Vermittlerinnen und Vermittler mit einer ganz leichten Verbesserung der Umsätze.
Und welche Anbieter vermitteln die Befragten am liebsten? Hier konnte die Alte Leipziger ihre Spitzenplatzierung bei der selbstständigen BU aus dem vergangenen Jahr verteidigen. Dieses Kunststück gelang auch Canada Life in den Segmenten Dread Disease/Multirisk sowie Grundfähigkeiten. Die Nürnberger sicherte sich erneut zweimal den Silberrang, einmal für Dread Disease/Multirisk und einmal im Segment Grundfähigkeiten. Die Allianz erzielte einen zweiten Platz in der Selbstständigen BU und Platz 3 in den Grundfähigkeiten. Ebenfalls über Bronze können sich Swiss Life bei der Selbstständigen BU freuen sowie Zurich im Segment Dread Disease/Multirisk.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 135 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Mai 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Hoppla, was ist denn da passiert? Befanden sich die Vermittler nicht bis vor Kurzem noch in einem kollektiven Jubeltaumel? Zur Erinnerung: EU-Kommissarin McGuinness erklärte vor knapp zwei Wochen, dass sie von einem vollumfänglichen Provisionsverbot in der Finanzberatung abrücken wolle – wenngleich sie das nur widerwillig tat und wohl auch nur aufgrund des harschen Gegenwinds der Finanz-Lobby, der ihr vor allem aus Deutschland entgegenwehte.
Doch mit der Feierlaune ist es schon wieder aus, das Zittern ist zurück. Denn Mairead McGuinness scheint sich – anders als erwartet – nicht so schnell geschlagen zu geben. Denn ihr Gesetzesentwurf zur Retail Investment Strategy, zu deutsch: EU-Kleinanlegerstrategie, hat es „in sich“, wie der Branchenverband Votum kommentierte. Seit Anfang der Woche studieren Experten den durchgesickerten Entwurf. Und darin hätten sich einige „U-Boote“ versteckt, die eine genaue Analyse bedürften, wie Votum-Vorstand Martin Klein kommentierte.
Zwar bleibt es dabei, dass im Entwurf kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten drinsteht. Doch schon jetzt ist klar: Insbesondere für Versicherungsmakler könnte es gefährlich werden. Denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – nämlich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Hier verstecke sich „recht harmlos“ der vorgesehene neue Artikel 30 der IDD, so Klein. „Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, wie er sagt.
Wir ersparen Ihnen an dieser Stelle den verschachtelten Wortlaut des Textes – und springen direkt auf die Quintessenz. Und jetzt halten Sie sich fest: Sollte die neue Regelung unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen. Das sieht nicht nur Martin Klein so, sondern auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Tatsächlich betrifft es gerade die sogenannten versicherungsbasierten Anlageprodukte, also insbesondere die Fondspolicen“, wird Klein noch konkreter. BU und Risikoleben seien hingegen nicht betroffen. „Die Brisanz entwickelt sich dadurch“, so der Votum-Vorstand weiter, „dass von diesem Provisionsverbot nur Versicherungsmakler betroffen wären, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten weiter Provisionen vereinnahmen dürften“.
Wir fassen zusammen: Wenn alles so bleibt, würde die EU ein faktisches Provisionsverbot für unabhängige Vermittler von Lebensversicherungsverträgen schaffen – und das sind in Deutschland vor allem Versicherungsmakler. Norman Wirth vom AfW findet für dieses Vorgehen der Kommission deutliche Worte: „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“ Nun ja, ob es der Branche noch gelingen wird das Schlimmste zu verhindern, verfolgen wir selbstverständlich für Sie weiter.
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Und was steht drin? Eine ganze Menge, weshalb wir nicht alles wiedergeben können. Es ist aber auch nicht viel Konkretes. Harte Zahlen sucht man vergeblich. Picken wir uns ein paar Einzelheiten heraus:
Renditeziele: Um den Kundennutzen prüfen zu können, sollen die Versicherer Renditeziele angeben. Die sollen wiederum zu dem passen, was die Kunden von ihrem Produkt erwarten, und was für ein Produkt es überhaupt ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Renditeziel nur nach Kosten oder nach Kosten plus Inflation zu verstehen ist. Dann darf der Versicherer das Renditeziel aber nicht nur ausgeben, sondern muss es grundsätzlich auch erreichen. Und zwar nicht nur im Optimalszenario, sondern auch mal in einem mittelprächtigen Marktumfeld.
Kosten: Die sollen Versicherer anhand der sogenannten Effektivkosten beziffern und nach der Methode aus der VVG-Informationspflichtenverordnung errechnen. Allerdings bestimmt die Bafin nicht, welche Kosten für Eigenaufwand, Provision und Vertrieb in Ordnung sind, und welche nicht. Stattdessen schreibt sie nur: „Diese Kosten müssen angemessen sein.“ So, so.
Auf jeden Fall sollen Versicherer laut Merkblatt aller Arten von Schindluder nachgehen. Produkte sollen Kunden auch dann schon nützen, wenn diese sie vorzeitig kündigen. Weichen Provisionen zwischen unterschiedlichen Produkten voneinander ab, sollen die Lebensversicherer prüfen, ob auch die Nutzen unterschiedlich sind. Fließt viel Geld aus Investmentfonds als Bestandsprovision, sollen die Versicherer das an anderer Stelle wieder ausgleichen. Viel prüfen, viel einschätzen – wir werden sehen, wie das dann in der Praxis aussieht.
Jingle
Die Grenze, bis zu der gesetzlich Versicherte Beiträge zahlen müssen, liegt derzeit bei rund 4.988 Euro Bruttolohn im Monat. Geht es nach der SPD würde die Grenze auf das der Rentenversicherung steigen, also auf 7.100 Euro in den jüngeren Bundesländern beziehungsweise 7.300 Euro in den alten Bundesländern.
In eine ähnliche Kerbe haut Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink. Das würde für die GKV „deutliche Mehreinnahmen bedeuten“ und „lediglich Gutverdiener belasten“. Weil Bundesfinanzminister Christian Lindner kein Geld bereitstellen will, und weil „Leistungskürzungen keine Alternative sind“, so Schmidt, müsse man eben an die Einnahmen der Sozialversicherung ran und diese verbessern.
Contra gibt es sogleich vom Wirtschaftsweisen Martin Werding. Denn der sieht darin eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. Steige die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, könnten nur noch sehr wenige Arbeitnehmer die GKV verlassen, glaubt er. Die Geschäftsgrundlage der PKV ändere sich dadurch deutlich: „Ihr würden neue Mitglieder genommen, die PKV würde ausbluten.“
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Allerdings war die Stimmung im Vertrieb auch schonmal besser: Denn die Umsatzerwartungen der Befragten sinken für nahezu alle Biometrie-Produkte mit Blick auf die kommenden ein bis drei Jahre. Einzig in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen die Vermittlerinnen und Vermittler mit einer ganz leichten Verbesserung der Umsätze.
Und welche Anbieter vermitteln die Befragten am liebsten? Hier konnte die Alte Leipziger ihre Spitzenplatzierung bei der selbstständigen BU aus dem vergangenen Jahr verteidigen. Dieses Kunststück gelang auch Canada Life in den Segmenten Dread Disease/Multirisk sowie Grundfähigkeiten. Die Nürnberger sicherte sich erneut zweimal den Silberrang, einmal für Dread Disease/Multirisk und einmal im Segment Grundfähigkeiten. Die Allianz erzielte einen zweiten Platz in der Selbstständigen BU und Platz 3 in den Grundfähigkeiten. Ebenfalls über Bronze können sich Swiss Life bei der Selbstständigen BU freuen sowie Zurich im Segment Dread Disease/Multirisk.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.
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