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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 137 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 26. Mai 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
Die News der Woche
Speziell mit Blick Versicherungsprovisionen wartet der Gesetzesentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie mit einigen Neuerungen auf, wie die beiden Analysten betonen. So schreibt die von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness präsentierte Richtlinie vor, dass die Kunden künftig zu den direkten und indirekten Kosten der Produkte und Anlagen informiert werden müssen. Neu ist dabei die Pflicht, über die Kosten auch jährlich zu informieren. „Nach unserer Ansicht bedeutet dies, dass sich nicht nur die Produktinformationsblätter, sondern auch die Wert- und Performancemitteilungen werden ändern müssen“, stellen Kindermann und Pickartz klar.
Hier werde es interessant sein, wie die entsprechenden Kosten auszuweisen und zu berechnen sind, da insbesondere bei Lebensversicherungen eine Verteilung von Kosten über einen Teil der Laufzeit stattfinde, geben die Autoren zu bedenken. Wie bei jeder Richtlinie stelle sich ferner die Frage, wie die Umsetzung in nationales Recht aussehe und ob eine uneinheitliche Umsetzung dem erklärten Ziel der EU, den EU-Kapitalmarkt zu vereinheitlichen und zu stärken, nicht entgegenlaufe.
Und weiter: Auch wenn ein generelles Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten nicht in die EU-Richtlinie integriert wurde, stehe die Finanz- und Versicherungsbranche in der Pflicht, sich zu wappnen, so die Forderung der Experten. Denn: Die EU-Kommission habe klargemacht, dass die im Vorfeld durchgeführte Konsultation durchaus Argumente für ein generelles Provisionsverbot geliefert hätten. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. „Sollte es weiter aus ihrer Sicht verbraucherschädliche Praktiken geben, könnte ein generelles Provisionsverbot also spätestens in drei Jahren auf den Weg gebracht werden“, so die Autoren. Unternehmen der Finanzbranche sei vor diesem Hintergrund zu raten, das Thema anzugehen und sich frühzeitig Gedanken über ein generelles Provisionsverbot zu machen. „Es geht einerseits darum, für sich zu definieren, wie Beratung künftig ausgestaltet wird und welchen Stellenwert unabhängige Beratung haben soll. Andererseits werden sich auch diverse Dokumentationsprozesse ändern müssen“, so der Appell der Rechtsexperten.
Jingle
Doch trotz solcher Lücken, hatten Ende 2021 lediglich 5,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Millionen Menschen eine zusätzliche Versicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Bei Assekurata vermutet man – nicht ganz abwegig –, dass das an den Versicherungsprämien liegt. Die Deutschen sparen halt gern, vor allem an Dingen, die noch so weit in der Zukunft liegen und so vage sind wie der Pflegefall.
Weshalb die Analysten der Sache in einer Studie auf den Grund gegangen sind. Sie ermittelten, wie teuer so ein zusätzlicher Pflegschutz wirklich ist. Dazu unterscheiden sie die drei Arten der Versicherung: Pflegekostentarife (Kostenzuschüsse), Pflege-Bahr (Tagegeld) und Pflegetagegeld (Tagegeld). Wobei sie betonen, dass sich mit einer Pflegetagegeldversicherung gleichwohl ambulante als auch stationäre Pflegelücken gut schließen lassen.
Wir wollen jetzt nicht allzu viel Zahlensalat bringen. Aber: Im Alter von 25 Jahren bekommt man einen Tagegeld-Tarif im unteren Preissegment ab 37 Euro im Monat. Mit steigendem Abschlussalter steigt natürlich auch die Prämie. Mit 45 Jahren ist man ab 84 Euro dabei. Und dann geht es weiter bis 132 Euro mit 55 Jahren und 222 Euro mit 65 Jahren.
Deutlich höher liegen natürlich die Zahlen beim Premium-Tarif. Da geht es mit Mitte 20 bei 67 Euro im Monat los. Mit 45 Jahren werden schon 162 Euro fällig und mit 65 Jahren sogar schon – zugegebenermaßen ziemlich saftige – 411 Euro.
Jingle
Der Krankenstand lag damit im vergangenen Jahr bei 6,2 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 4,8 Prozent gewesen. Dazu Vorstandschef Christoph Straub: „Für den deutlichen Anstieg der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2022 kommt vor allem eine Ursache in Betracht. In der Arbeitswelt haben sich die Kontakte nach der Corona-Pandemie normalisiert, wodurch insbesondere die Zahl der Atemwegsinfekte stark anstieg.“
Und so führen die Röchel- und Hust-Krankheiten denn auch die Liste an. Es folgen Depressionen und Rückenschmerzen mit den zweit- und drittlängsten Fehlzeiten. Insgesamt waren deutlich mehr Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld arbeitsunfähig. Waren im Jahr 2021 mit 48,8 Prozent nur weniger als die Hälfte aller Beschäftigten arbeitsunfähig gemeldet, lag die Quote im Jahr 2022 bei 71,3 Prozent, also bei mehr als zwei Dritteln.
Jingle
„Um langfristig wieder in die Gewinnzone zu gelangen, müssten die Unternehmen die Beiträge im zweistelligen Prozentbereich anpassen“, so Wittkamp. Zusätzlich werde sich die Wachstumsdynamik in der KFZ-Versicherung der vergangenen Jahre voraussichtlich im Jahr 2023 weiter abschwächen. „Die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen liegen weiterhin auf vergleichsweise niedrigem Niveau, was bedeutet, dass die Kfz-Versicherer immer noch in einem sehr umkämpften Markt agieren, was notwendige Preisanpassungen erschwert“, erläutert Wittkamp.
Stark steigende Prämien erwartet Assekurata auch in der Wohngebäudeversicherung. „Die unverändert hohe Inflation im Baugewerbe treibt über den Baupreisindex unmittelbar die zu zahlende Prämie. Damit wird es im laufenden Jahr erneut deutlich teurer für die Kunden“, meint Assekurata-Chef Reiner Will. Gleichzeitig werde sich das Wachstum nach Verträgen voraussichtlich abschwächen. „Die bereits deutlich rückläufige Bautätigkeit wird sich im Laufe des Jahres noch verstärken und die Wachstumsdynamik in der Wohngebäudeversicherung nachdrücklich dämpfen“, so Wills Prognose.
**Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz
Das Schwerpunktthema
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 137 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 26. Mai 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
Die News der Woche
Speziell mit Blick Versicherungsprovisionen wartet der Gesetzesentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie mit einigen Neuerungen auf, wie die beiden Analysten betonen. So schreibt die von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness präsentierte Richtlinie vor, dass die Kunden künftig zu den direkten und indirekten Kosten der Produkte und Anlagen informiert werden müssen. Neu ist dabei die Pflicht, über die Kosten auch jährlich zu informieren. „Nach unserer Ansicht bedeutet dies, dass sich nicht nur die Produktinformationsblätter, sondern auch die Wert- und Performancemitteilungen werden ändern müssen“, stellen Kindermann und Pickartz klar.
Hier werde es interessant sein, wie die entsprechenden Kosten auszuweisen und zu berechnen sind, da insbesondere bei Lebensversicherungen eine Verteilung von Kosten über einen Teil der Laufzeit stattfinde, geben die Autoren zu bedenken. Wie bei jeder Richtlinie stelle sich ferner die Frage, wie die Umsetzung in nationales Recht aussehe und ob eine uneinheitliche Umsetzung dem erklärten Ziel der EU, den EU-Kapitalmarkt zu vereinheitlichen und zu stärken, nicht entgegenlaufe.
Und weiter: Auch wenn ein generelles Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten nicht in die EU-Richtlinie integriert wurde, stehe die Finanz- und Versicherungsbranche in der Pflicht, sich zu wappnen, so die Forderung der Experten. Denn: Die EU-Kommission habe klargemacht, dass die im Vorfeld durchgeführte Konsultation durchaus Argumente für ein generelles Provisionsverbot geliefert hätten. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. „Sollte es weiter aus ihrer Sicht verbraucherschädliche Praktiken geben, könnte ein generelles Provisionsverbot also spätestens in drei Jahren auf den Weg gebracht werden“, so die Autoren. Unternehmen der Finanzbranche sei vor diesem Hintergrund zu raten, das Thema anzugehen und sich frühzeitig Gedanken über ein generelles Provisionsverbot zu machen. „Es geht einerseits darum, für sich zu definieren, wie Beratung künftig ausgestaltet wird und welchen Stellenwert unabhängige Beratung haben soll. Andererseits werden sich auch diverse Dokumentationsprozesse ändern müssen“, so der Appell der Rechtsexperten.
Jingle
Doch trotz solcher Lücken, hatten Ende 2021 lediglich 5,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Millionen Menschen eine zusätzliche Versicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Bei Assekurata vermutet man – nicht ganz abwegig –, dass das an den Versicherungsprämien liegt. Die Deutschen sparen halt gern, vor allem an Dingen, die noch so weit in der Zukunft liegen und so vage sind wie der Pflegefall.
Weshalb die Analysten der Sache in einer Studie auf den Grund gegangen sind. Sie ermittelten, wie teuer so ein zusätzlicher Pflegschutz wirklich ist. Dazu unterscheiden sie die drei Arten der Versicherung: Pflegekostentarife (Kostenzuschüsse), Pflege-Bahr (Tagegeld) und Pflegetagegeld (Tagegeld). Wobei sie betonen, dass sich mit einer Pflegetagegeldversicherung gleichwohl ambulante als auch stationäre Pflegelücken gut schließen lassen.
Wir wollen jetzt nicht allzu viel Zahlensalat bringen. Aber: Im Alter von 25 Jahren bekommt man einen Tagegeld-Tarif im unteren Preissegment ab 37 Euro im Monat. Mit steigendem Abschlussalter steigt natürlich auch die Prämie. Mit 45 Jahren ist man ab 84 Euro dabei. Und dann geht es weiter bis 132 Euro mit 55 Jahren und 222 Euro mit 65 Jahren.
Deutlich höher liegen natürlich die Zahlen beim Premium-Tarif. Da geht es mit Mitte 20 bei 67 Euro im Monat los. Mit 45 Jahren werden schon 162 Euro fällig und mit 65 Jahren sogar schon – zugegebenermaßen ziemlich saftige – 411 Euro.
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Der Krankenstand lag damit im vergangenen Jahr bei 6,2 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 4,8 Prozent gewesen. Dazu Vorstandschef Christoph Straub: „Für den deutlichen Anstieg der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2022 kommt vor allem eine Ursache in Betracht. In der Arbeitswelt haben sich die Kontakte nach der Corona-Pandemie normalisiert, wodurch insbesondere die Zahl der Atemwegsinfekte stark anstieg.“
Und so führen die Röchel- und Hust-Krankheiten denn auch die Liste an. Es folgen Depressionen und Rückenschmerzen mit den zweit- und drittlängsten Fehlzeiten. Insgesamt waren deutlich mehr Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld arbeitsunfähig. Waren im Jahr 2021 mit 48,8 Prozent nur weniger als die Hälfte aller Beschäftigten arbeitsunfähig gemeldet, lag die Quote im Jahr 2022 bei 71,3 Prozent, also bei mehr als zwei Dritteln.
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„Um langfristig wieder in die Gewinnzone zu gelangen, müssten die Unternehmen die Beiträge im zweistelligen Prozentbereich anpassen“, so Wittkamp. Zusätzlich werde sich die Wachstumsdynamik in der KFZ-Versicherung der vergangenen Jahre voraussichtlich im Jahr 2023 weiter abschwächen. „Die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen liegen weiterhin auf vergleichsweise niedrigem Niveau, was bedeutet, dass die Kfz-Versicherer immer noch in einem sehr umkämpften Markt agieren, was notwendige Preisanpassungen erschwert“, erläutert Wittkamp.
Stark steigende Prämien erwartet Assekurata auch in der Wohngebäudeversicherung. „Die unverändert hohe Inflation im Baugewerbe treibt über den Baupreisindex unmittelbar die zu zahlende Prämie. Damit wird es im laufenden Jahr erneut deutlich teurer für die Kunden“, meint Assekurata-Chef Reiner Will. Gleichzeitig werde sich das Wachstum nach Verträgen voraussichtlich abschwächen. „Die bereits deutlich rückläufige Bautätigkeit wird sich im Laufe des Jahres noch verstärken und die Wachstumsdynamik in der Wohngebäudeversicherung nachdrücklich dämpfen“, so Wills Prognose.
**Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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