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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 144 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 11. August 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Im Gespräch
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Die News der Woche
Wir erinnern uns kurz: Das Generationenkapital soll die gesetzliche Rente stabilisieren, indem es in Aktien angelegt ist und Erträge abwerfen soll. Im Koalitionsvertrag läuft es noch unter dem Begriff „teilweise Kapitaldeckung“ mit einem Startvolumen von 10 Milliarden Euro. Heute heißt es Generationenkapital.
Vertreter von Gewerkschaften und Grünen äußern sich indes nur wenig schmeichelhaft zum Generationenkapital. So stellte etwa DGB-Chefin Yasmin Fahimi gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fest: „Die Finanzmärkte sind sehr volatil. Darauf kann man keinen Generationenvertrag aufbauen.“ Überhaupt sehe sie es skeptisch, dass man das Rentensystem vom Beitrags- zu einem teilweisen Anlagesystem reformieren wolle.
Noch stärker wirft sich der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth in die Brust. Er bescheinigt dem Plan gar „zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen“, wie die DPA aus seinem ihr vorliegenden Gutachten zitiert. Vor allem spielt er auch darauf an, dass Finanzminister Christian Lindner das Generationenkapital über neue Schulden auftreiben will.
Außerdem verweist Kurth als Negativbeispiel auf den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo), der im Jahr 2022 immerhin 12,2 Prozent an Wert verlor. Dies zeige, „wie schwierig es ist, mit der Aktienrente überhaupt eine positive Rendite zu erwirtschaften“, so Kurth. Wobei wir an dieser Stelle hinzufügen müssen, was der Kenfo in den Jahren davor einfuhr:
Jingle
Aber von vorn, worum geht es hier überhaupt? Beamte sind hierzulande in aller Regel privat versichert. Das liegt am Modell der Beihilfe. Über sie erhalten Beamte einen Teil ihrer Krankenversicherungskosten von ihrem Dienstherrn. Was dazu führt, dass Beamte je nach Bundesland nur 30 bis 50 Prozent über eine private Restkostenversicherung absichern müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt beziehungsweise gab es lange Zeit für Beamte kein gleichwertiges Modell, sodass in den allermeisten Fällen für Beamte eine private Krankenversicherung (PKV) einfach finanziell interessanter war. Von Wahlrecht konnte man da de facto nicht sprechen.
Geändert hat sich das 2018. Damals führte das Bundesland Hamburg das „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ ein. Neu-Beamte und Beamte, die bereits freiwillig in der GKV versichert sind, können sich seitdem für diese Beihilfe entscheiden. Dann wird ihnen die Hälfte der Versicherungskosten erstattet. Bislang haben neben Hamburg noch Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg dieses Modell eingeführt. Und der Bundesgesundheitsminister wünscht sich dieses Modell nun auch in anderen Bundesländern.
Und wie steht es um entsprechende Pläne in den anderen Bundesländern? Die „Bild“ hat mal nachgefragt. In Sachsen soll das Wahlrecht für alle Neubeamten ab dem kommenden Jahr gelten, in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2024 eingeführt werden, in Nordrhein-Westfalen noch in der laufenden Legislaturperiode. In Niedersachsen plant man die Umsetzung auch, wann steht aber noch nicht fest. In Schleswig-Holstein gewährt das Land Beamten in Härtefällen künftig den Arbeitgeberanteil in der GKV von 50 Prozent. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen gibt es keine entsprechenden Pläne, Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen sich noch nicht festlegen.
Jingle
Geld tatsächlich umschichten, möchten aktuell aber nur 25 Prozent der Sparer, 15 Prozent davon aber auch nur nach einer vorherigen Beratung bei ihrer Bank. 55 Prozent der Befragten möchten die eigene Geldanlage aktuell nicht ändern. Das könnte problematisch werden, warnt Kerstin Knoefel, Leiterin des Segments Privatkunden bei Union Investment. Sie sagt: „Mit Blick auf die aktuelle Inflationsrate sollten Sparerinnen und Sparer auf jeden Fall ihre Geldanlagen unter die Lupe nehmen, denn der Kaufkraftverlust aufgrund des negativen Realzinses ist enorm.“
Das bestätigen Auswertungen von Bundesbankdaten durch Oscar Stolper, Finanzprofessor an der Philipps-Universität in Marburg. Danach lag die Realverzinsung von Sichteinlagen sowie Termin- und Spareinlagen im Jahresmittel 2022 wertgewichtet bei minus 7,12 Prozent. Der kollektive Kaufkraftverlust aus Zinsprodukten – einschließlich kapitalbildender Versicherungsprodukte – habe sich daher im Vergleich zum Vorjahr auf 324 Milliarden Euro verdreifacht.
Jingle
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl damit um 61 Prozent gestiegen. Im Durchschnitt brauchten Beschäftigte von Januar bis Juni fast zehn Tage, um sich auszukurieren. Insgesamt lag der Krankenstand im ersten Halbjahr bei 5,5 Prozent – und damit deutlich höher als im Vorjahreszeitraum. Da waren es 4,4 Prozent. Die DAK-Gesundheit führt den Anstieg auf Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie und ein gesteigertes Bewusstsein zurück, wie ansteckend Krankheiten sind. Aber auch das neue elektronische Meldeverfahren spielt wohl eine Rolle. Es stelle sicher, dass Krankschreibungen automatisch und zuverlässig in die Statistik der Krankenkassen eingingen.
Schaut man genauer hin, so zeigt sich: In Berufen, in denen ohnehin schon Personalmangel herrscht, fallen die Leute besonders häufig aus. So betrug der Krankenstand in der Altenpflege von Januar bis Juni 7,4 Prozent. In der Kitabetreuung waren es 7,1 Prozent. Deshalb fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm, Berufsgruppen mit Personalmangel im Blick zu behalten, weil Stress und Überstunden den Krankenstand hochtreiben könnten, wie er sagt. Es drohe ein Teufelskreis, der durchbrochen werden müsse.
Vor diesem Hintergrund verlangt Storm einen Runden Tisch zum Thema Fachkräftemangel und Gesundheit, an dem Politik, Sozialpartner und Krankenkassen teilnehmen sollen. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu sichern, so der DAK-Chef.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie gerne auch gleich eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 144 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 11. August 2023.
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Wir erinnern uns kurz: Das Generationenkapital soll die gesetzliche Rente stabilisieren, indem es in Aktien angelegt ist und Erträge abwerfen soll. Im Koalitionsvertrag läuft es noch unter dem Begriff „teilweise Kapitaldeckung“ mit einem Startvolumen von 10 Milliarden Euro. Heute heißt es Generationenkapital.
Vertreter von Gewerkschaften und Grünen äußern sich indes nur wenig schmeichelhaft zum Generationenkapital. So stellte etwa DGB-Chefin Yasmin Fahimi gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fest: „Die Finanzmärkte sind sehr volatil. Darauf kann man keinen Generationenvertrag aufbauen.“ Überhaupt sehe sie es skeptisch, dass man das Rentensystem vom Beitrags- zu einem teilweisen Anlagesystem reformieren wolle.
Noch stärker wirft sich der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth in die Brust. Er bescheinigt dem Plan gar „zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen“, wie die DPA aus seinem ihr vorliegenden Gutachten zitiert. Vor allem spielt er auch darauf an, dass Finanzminister Christian Lindner das Generationenkapital über neue Schulden auftreiben will.
Außerdem verweist Kurth als Negativbeispiel auf den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo), der im Jahr 2022 immerhin 12,2 Prozent an Wert verlor. Dies zeige, „wie schwierig es ist, mit der Aktienrente überhaupt eine positive Rendite zu erwirtschaften“, so Kurth. Wobei wir an dieser Stelle hinzufügen müssen, was der Kenfo in den Jahren davor einfuhr:
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Aber von vorn, worum geht es hier überhaupt? Beamte sind hierzulande in aller Regel privat versichert. Das liegt am Modell der Beihilfe. Über sie erhalten Beamte einen Teil ihrer Krankenversicherungskosten von ihrem Dienstherrn. Was dazu führt, dass Beamte je nach Bundesland nur 30 bis 50 Prozent über eine private Restkostenversicherung absichern müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt beziehungsweise gab es lange Zeit für Beamte kein gleichwertiges Modell, sodass in den allermeisten Fällen für Beamte eine private Krankenversicherung (PKV) einfach finanziell interessanter war. Von Wahlrecht konnte man da de facto nicht sprechen.
Geändert hat sich das 2018. Damals führte das Bundesland Hamburg das „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ ein. Neu-Beamte und Beamte, die bereits freiwillig in der GKV versichert sind, können sich seitdem für diese Beihilfe entscheiden. Dann wird ihnen die Hälfte der Versicherungskosten erstattet. Bislang haben neben Hamburg noch Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg dieses Modell eingeführt. Und der Bundesgesundheitsminister wünscht sich dieses Modell nun auch in anderen Bundesländern.
Und wie steht es um entsprechende Pläne in den anderen Bundesländern? Die „Bild“ hat mal nachgefragt. In Sachsen soll das Wahlrecht für alle Neubeamten ab dem kommenden Jahr gelten, in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2024 eingeführt werden, in Nordrhein-Westfalen noch in der laufenden Legislaturperiode. In Niedersachsen plant man die Umsetzung auch, wann steht aber noch nicht fest. In Schleswig-Holstein gewährt das Land Beamten in Härtefällen künftig den Arbeitgeberanteil in der GKV von 50 Prozent. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen gibt es keine entsprechenden Pläne, Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen sich noch nicht festlegen.
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Geld tatsächlich umschichten, möchten aktuell aber nur 25 Prozent der Sparer, 15 Prozent davon aber auch nur nach einer vorherigen Beratung bei ihrer Bank. 55 Prozent der Befragten möchten die eigene Geldanlage aktuell nicht ändern. Das könnte problematisch werden, warnt Kerstin Knoefel, Leiterin des Segments Privatkunden bei Union Investment. Sie sagt: „Mit Blick auf die aktuelle Inflationsrate sollten Sparerinnen und Sparer auf jeden Fall ihre Geldanlagen unter die Lupe nehmen, denn der Kaufkraftverlust aufgrund des negativen Realzinses ist enorm.“
Das bestätigen Auswertungen von Bundesbankdaten durch Oscar Stolper, Finanzprofessor an der Philipps-Universität in Marburg. Danach lag die Realverzinsung von Sichteinlagen sowie Termin- und Spareinlagen im Jahresmittel 2022 wertgewichtet bei minus 7,12 Prozent. Der kollektive Kaufkraftverlust aus Zinsprodukten – einschließlich kapitalbildender Versicherungsprodukte – habe sich daher im Vergleich zum Vorjahr auf 324 Milliarden Euro verdreifacht.
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Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl damit um 61 Prozent gestiegen. Im Durchschnitt brauchten Beschäftigte von Januar bis Juni fast zehn Tage, um sich auszukurieren. Insgesamt lag der Krankenstand im ersten Halbjahr bei 5,5 Prozent – und damit deutlich höher als im Vorjahreszeitraum. Da waren es 4,4 Prozent. Die DAK-Gesundheit führt den Anstieg auf Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie und ein gesteigertes Bewusstsein zurück, wie ansteckend Krankheiten sind. Aber auch das neue elektronische Meldeverfahren spielt wohl eine Rolle. Es stelle sicher, dass Krankschreibungen automatisch und zuverlässig in die Statistik der Krankenkassen eingingen.
Schaut man genauer hin, so zeigt sich: In Berufen, in denen ohnehin schon Personalmangel herrscht, fallen die Leute besonders häufig aus. So betrug der Krankenstand in der Altenpflege von Januar bis Juni 7,4 Prozent. In der Kitabetreuung waren es 7,1 Prozent. Deshalb fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm, Berufsgruppen mit Personalmangel im Blick zu behalten, weil Stress und Überstunden den Krankenstand hochtreiben könnten, wie er sagt. Es drohe ein Teufelskreis, der durchbrochen werden müsse.
Vor diesem Hintergrund verlangt Storm einen Runden Tisch zum Thema Fachkräftemangel und Gesundheit, an dem Politik, Sozialpartner und Krankenkassen teilnehmen sollen. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu sichern, so der DAK-Chef.
Das Schwerpunktthema
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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