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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 27. Oktober 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Gespräch
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Bei Behandlungsfehlern hilft der Patienten-Rechtsschutz, der nur in der privaten Krankenversicherung der ARAG immer inklusive ist! Also beste Chancen für Ihr Geschäft, oder? Erfahren Sie mehr über BeihilfeBest unter ARAG-Beihilfe.de!
Die News der Woche
Aber von vorn, was war geschehen? Der VZBV hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit, Zitat, „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht.
In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten, so die Richter.
„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im VZBV, zu den beiden Fällen. Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des Verbands richtungsweisend in Sachen Transparenz.
Damit solche Fälle künftig überhaupt vermieden werden, fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnungsschutz – auch bei werblichen Aussagen der Vermittler. Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften bei der Kleinanlegerstrategie böten einen guten Anknüpfungspunkt für mehr Verbraucherschutz, gingen aber noch nicht weit genug, findet der VZBV.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV, sagt: „Die EU muss mit der Retail Invest Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ,unabhängig‘ werben können. Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlich kein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen.“
Jingle
Klingt erstmal nicht ganz logisch, deshalb die Erklärung: Natürlich büßen manche Sparten Geschäft ein, weil die Menschen im Schnitt älter werden. Doch andere Effekte gleichen das mehr als aus. Zugewinne verzeichnen demnach künftig insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungen. Für diese Gruppe gehen die Studienautoren von einem Beitragswachstum von fast 60 Prozent aufgrund des demografischen Effekts bis 2040 aus — ausgehend von etwa 50 Milliarden Euro. Weil die Menschen im Schnitt altern, aber auch länger leben, wächst ihr Bedarf an Pflege und medizinischer Betreuung und entsprechender Absicherung.
Wo es hingegen geschäftlich eher abwärts geht, das ist zum Beispiel die Lebensversicherung – bestehend aus privater Rentenversicherung, kapitalbildender Lebensversicherung und Risikolebensversicherung. Die Studienautoren sagen bis 2040 einen demografiebedingten Rückgang der Prämien von 48,5 Milliarden Euro (2018) um rund 5 Prozent voraus. Weniger arbeitende Menschen bedeuten eben auch ganz schlicht weniger Vorsorge. Etwas auffangen könnte das die Politik. Wenn sie zum Beispiel das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung koppelt. Dann müssten die Menschen länger arbeiten und auch länger vorsorgen.
Jingle
Erzielbar sind laut Growney aber problemlos 3,25 Prozent für ein Tagesgeldkonto, also mehr als sechs Mal so hohe Zinsen. Ähnliches gilt für Guthaben mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist. Die machen mehr als 17 Prozent der gesamten Einlagen privater Haushalte aus. Durchschnittliche Verzinsung laut Bundessbank-Zinsstatistik: 0,55 Prozent jährlich. Daraus errechnen die Growney-Leute fürs gesamte Jahr 2023 allein für die Sparkonten und Sparbücher einen Zinsverlust von 11,6 Milliarden Euro.
Jingle
Die Umfrage zeigt auch, dass die Mehrheit der Befragten (rund 61 Prozent) privat für das Alter vorsorgt, wobei Männer dies etwas häufiger tun als Frauen. Dabei spielt Wohneigentum eine entscheidende Rolle: 55 Prozent investieren in Immobilien, gefolgt von einer privaten Rentenversicherung (46 Prozent), betrieblicher Altersversorgung (43 Prozent) und Investitionen in Aktien oder Fonds (42 Prozent). Dabei sind etwa 50 Prozent der Männer bereit, ein gewisses Risiko einzugehen – bei den Frauen sind es nur 34 Prozent.
Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 27. Oktober 2023.
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Aber von vorn, was war geschehen? Der VZBV hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit, Zitat, „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht.
In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten, so die Richter.
„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im VZBV, zu den beiden Fällen. Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des Verbands richtungsweisend in Sachen Transparenz.
Damit solche Fälle künftig überhaupt vermieden werden, fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnungsschutz – auch bei werblichen Aussagen der Vermittler. Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften bei der Kleinanlegerstrategie böten einen guten Anknüpfungspunkt für mehr Verbraucherschutz, gingen aber noch nicht weit genug, findet der VZBV.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV, sagt: „Die EU muss mit der Retail Invest Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ,unabhängig‘ werben können. Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlich kein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen.“
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Klingt erstmal nicht ganz logisch, deshalb die Erklärung: Natürlich büßen manche Sparten Geschäft ein, weil die Menschen im Schnitt älter werden. Doch andere Effekte gleichen das mehr als aus. Zugewinne verzeichnen demnach künftig insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungen. Für diese Gruppe gehen die Studienautoren von einem Beitragswachstum von fast 60 Prozent aufgrund des demografischen Effekts bis 2040 aus — ausgehend von etwa 50 Milliarden Euro. Weil die Menschen im Schnitt altern, aber auch länger leben, wächst ihr Bedarf an Pflege und medizinischer Betreuung und entsprechender Absicherung.
Wo es hingegen geschäftlich eher abwärts geht, das ist zum Beispiel die Lebensversicherung – bestehend aus privater Rentenversicherung, kapitalbildender Lebensversicherung und Risikolebensversicherung. Die Studienautoren sagen bis 2040 einen demografiebedingten Rückgang der Prämien von 48,5 Milliarden Euro (2018) um rund 5 Prozent voraus. Weniger arbeitende Menschen bedeuten eben auch ganz schlicht weniger Vorsorge. Etwas auffangen könnte das die Politik. Wenn sie zum Beispiel das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung koppelt. Dann müssten die Menschen länger arbeiten und auch länger vorsorgen.
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Erzielbar sind laut Growney aber problemlos 3,25 Prozent für ein Tagesgeldkonto, also mehr als sechs Mal so hohe Zinsen. Ähnliches gilt für Guthaben mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist. Die machen mehr als 17 Prozent der gesamten Einlagen privater Haushalte aus. Durchschnittliche Verzinsung laut Bundessbank-Zinsstatistik: 0,55 Prozent jährlich. Daraus errechnen die Growney-Leute fürs gesamte Jahr 2023 allein für die Sparkonten und Sparbücher einen Zinsverlust von 11,6 Milliarden Euro.
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Die Umfrage zeigt auch, dass die Mehrheit der Befragten (rund 61 Prozent) privat für das Alter vorsorgt, wobei Männer dies etwas häufiger tun als Frauen. Dabei spielt Wohneigentum eine entscheidende Rolle: 55 Prozent investieren in Immobilien, gefolgt von einer privaten Rentenversicherung (46 Prozent), betrieblicher Altersversorgung (43 Prozent) und Investitionen in Aktien oder Fonds (42 Prozent). Dabei sind etwa 50 Prozent der Männer bereit, ein gewisses Risiko einzugehen – bei den Frauen sind es nur 34 Prozent.
Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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