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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 157 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. November 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion
Im Gespräch
Die News der Woche
In dem Schreiben der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner weist der verantwortliche Rechtsanwalt den Experten darauf hin, dass er weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen sei. Gleichwohl habe er in der Sendung eine Familie zu konkreten Versicherungsverträgen beraten und in diesem Rahmen vorgeschlagen, bestimmte Verträge zu kündigen oder zu ersetzen. Zudem habe er sich damit gebrüstet, „bereits hunderte Familien beraten zu haben“.
Damit habe er klar rechtswidrig gehandelt, heißt es weiter. Er habe „Handlungen vorgenommen, die […] Versicherungsberatern vorbehalten sind“. Michael H. Heinz sei wegen seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler ein Mitbewerber und damit gegenüber Perduss anspruchsberechtigt. Der soll es nun künftig „unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten“, so das Schreiben.
Jingle
Aber von vorn, was war geschehen? Die Klägerin verlangte erstmals im Juli 2016 eine Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum vom Dezember 2014 bis April 2016. Die beklagte Versicherung erklärte daraufhin im Februar 2017, dass sie die Leistungen ab Januar 2015 anerkennt, dass diese Leistung am 30. November 2015 aber wieder endet. Da die Klägerin, O-Ton „nach Aussage von Prof. Dr. med. S…… seit dem 01. Dezember 2015 wieder ihre berufliche Tätigkeit ausüben können.“ Die Klägerin meinte aber, dass trotz dieser Erklärung ein unbefristetes Anerkenntnis der Versicherung vorliegt. Sie verlangte also auch über den 30. November 2015 hinaus die Rente.
Das Oberlandesgericht Dresden gibt der Klägerin recht. In den Versicherungsbedingungen seien zwar konkrete Gründe für die Befristung der Rente vereinbart. Keiner dieser Gründe liege hier aber vor. Der BU-Versicherer hätte das Anerkenntnis auch mit einer wirksamen Einstellungsmitteilung verbinden können, das hätte er aber nachvollziehbar begründen müssen. Mit dem oben erwähnten Satz hatte die Versicherung diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Erst in einem Brief ihrer Rechtsanwälte aus dem November 2018 wurde diese Einstellungsmitteilung nachgeholt. Aus diesem Grund bekam die Klägerin daher bis zu diesem Zeitpunkt noch die Rente zugesprochen.
Jingle
Insbesondere fällt auf, dass vor allem die jüngeren Befragten aufgeschlossen sind. Denn von den 18- bis 29-Jährigen mögen sogar 69 Prozent Aktienanlagen in der gesetzlichen Rente. Im Gegenzug scheinen die Befragten einige Zweifel an der Zukunft der derzeit existierenden gesetzlichen Rente zu hegen. Denn 88 Prozent meinen, dass das Rentenniveau sinken wird und sich die Versorgungslücke im Alter vergrößert. Wobei das wieder hauptsächlich auf die Jüngeren zutrifft, denn bei denen liegt die Quote sogar bei 92 Prozent.
Zusätzlich fragte Forsa, wie die Menschen derzeit fürs Alter vorsorgen. Dabei ergab sich folgende Rangliste, in der sich allerdings einiges überschneidet. Zum Beispiel gehören ja ETFs und Aktienfonds zu den Investmentfonds:
Tatsächlich wollen vor allem jüngere Menschen die Vorbehalte gegenüber Aktien als Vorsorgeinstrument nicht teilen. Denn drei Viertel von ihnen (74 Prozent) halten Aktien, Aktienfonds und ETFs sehr wohl für geeignet, fürs Alter vorzusorgen. Von den 60- bis 70-Jährigen denken das nur 48 Prozent. Auf alle Befragten gerechnet beträgt die Zustimmungsquote immerhin 59 Prozent.
Jingle
Apropos Renteneintrittsalter. Die Ergebnisse des Reports zeigen auch: Jeder Dritte kann sich mittlerweile zwar einen Renteneintritt mit 70plus vorstellen. Die Mehrheit wünscht sich aber, vor dem 60. Geburtstag mit dem Arbeiten aufhören zu können. „Idealerweise kümmert man sich frühestmöglich um eine private Altersvorsorge und fängt nicht erst damit an, wenn man sich in den Dreißigern in der Rush Hour seines Lebens befindet“, so der Ratschlag von Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Im besten Falle sollte sich jeder das Ziel setzen, etwa 70 bis 80 Prozent seines früheren Nettoeinkommens im Ruhestand zu erhalten, um seinen Lebensstandard zu bewahren. Dabei sollte unbedingt auch die Inflation mitbedacht werden“, sagt er. Und dem ist nichts hinzuzufügen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Und hinterlassen sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 157 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. November 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion
Im Gespräch
Die News der Woche
In dem Schreiben der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner weist der verantwortliche Rechtsanwalt den Experten darauf hin, dass er weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen sei. Gleichwohl habe er in der Sendung eine Familie zu konkreten Versicherungsverträgen beraten und in diesem Rahmen vorgeschlagen, bestimmte Verträge zu kündigen oder zu ersetzen. Zudem habe er sich damit gebrüstet, „bereits hunderte Familien beraten zu haben“.
Damit habe er klar rechtswidrig gehandelt, heißt es weiter. Er habe „Handlungen vorgenommen, die […] Versicherungsberatern vorbehalten sind“. Michael H. Heinz sei wegen seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler ein Mitbewerber und damit gegenüber Perduss anspruchsberechtigt. Der soll es nun künftig „unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten“, so das Schreiben.
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Aber von vorn, was war geschehen? Die Klägerin verlangte erstmals im Juli 2016 eine Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum vom Dezember 2014 bis April 2016. Die beklagte Versicherung erklärte daraufhin im Februar 2017, dass sie die Leistungen ab Januar 2015 anerkennt, dass diese Leistung am 30. November 2015 aber wieder endet. Da die Klägerin, O-Ton „nach Aussage von Prof. Dr. med. S…… seit dem 01. Dezember 2015 wieder ihre berufliche Tätigkeit ausüben können.“ Die Klägerin meinte aber, dass trotz dieser Erklärung ein unbefristetes Anerkenntnis der Versicherung vorliegt. Sie verlangte also auch über den 30. November 2015 hinaus die Rente.
Das Oberlandesgericht Dresden gibt der Klägerin recht. In den Versicherungsbedingungen seien zwar konkrete Gründe für die Befristung der Rente vereinbart. Keiner dieser Gründe liege hier aber vor. Der BU-Versicherer hätte das Anerkenntnis auch mit einer wirksamen Einstellungsmitteilung verbinden können, das hätte er aber nachvollziehbar begründen müssen. Mit dem oben erwähnten Satz hatte die Versicherung diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Erst in einem Brief ihrer Rechtsanwälte aus dem November 2018 wurde diese Einstellungsmitteilung nachgeholt. Aus diesem Grund bekam die Klägerin daher bis zu diesem Zeitpunkt noch die Rente zugesprochen.
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Insbesondere fällt auf, dass vor allem die jüngeren Befragten aufgeschlossen sind. Denn von den 18- bis 29-Jährigen mögen sogar 69 Prozent Aktienanlagen in der gesetzlichen Rente. Im Gegenzug scheinen die Befragten einige Zweifel an der Zukunft der derzeit existierenden gesetzlichen Rente zu hegen. Denn 88 Prozent meinen, dass das Rentenniveau sinken wird und sich die Versorgungslücke im Alter vergrößert. Wobei das wieder hauptsächlich auf die Jüngeren zutrifft, denn bei denen liegt die Quote sogar bei 92 Prozent.
Zusätzlich fragte Forsa, wie die Menschen derzeit fürs Alter vorsorgen. Dabei ergab sich folgende Rangliste, in der sich allerdings einiges überschneidet. Zum Beispiel gehören ja ETFs und Aktienfonds zu den Investmentfonds:
Tatsächlich wollen vor allem jüngere Menschen die Vorbehalte gegenüber Aktien als Vorsorgeinstrument nicht teilen. Denn drei Viertel von ihnen (74 Prozent) halten Aktien, Aktienfonds und ETFs sehr wohl für geeignet, fürs Alter vorzusorgen. Von den 60- bis 70-Jährigen denken das nur 48 Prozent. Auf alle Befragten gerechnet beträgt die Zustimmungsquote immerhin 59 Prozent.
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Apropos Renteneintrittsalter. Die Ergebnisse des Reports zeigen auch: Jeder Dritte kann sich mittlerweile zwar einen Renteneintritt mit 70plus vorstellen. Die Mehrheit wünscht sich aber, vor dem 60. Geburtstag mit dem Arbeiten aufhören zu können. „Idealerweise kümmert man sich frühestmöglich um eine private Altersvorsorge und fängt nicht erst damit an, wenn man sich in den Dreißigern in der Rush Hour seines Lebens befindet“, so der Ratschlag von Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Im besten Falle sollte sich jeder das Ziel setzen, etwa 70 bis 80 Prozent seines früheren Nettoeinkommens im Ruhestand zu erhalten, um seinen Lebensstandard zu bewahren. Dabei sollte unbedingt auch die Inflation mitbedacht werden“, sagt er. Und dem ist nichts hinzuzufügen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Und hinterlassen sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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