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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 167 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 09. Februar 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
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Im Gespräch
Die News der Woche
Woran liegt das? Nun, nach Ansicht des AfW haben einfach andere Themen das grüne verdrängt. Steigende Preise, Wohnungsmangel und geopolitische Risiken wie der Krieg in der Ukraine und die kritische Lage im Nahen Osten seien für viele Menschen wichtiger, glaubt AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth.
Und wie sieht es mit dem Produktangebot aus? Von Vermittlerseite beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte – 47 Prozent bei Finanzanlagen und 48 Prozent bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder Vierte hält das bestehende Produktangebot für zu schlecht. Zur Orientierung bei nachhaltigen Produkten greifen 33 Prozent auf ESG-Ratings etwa von Morningstar zurück, 15 Prozent beziehen sich auf Gütezeichen und -siegel wie das FNG-Siegel. Nur 6 Prozent suchen auf Informationsportalen nach den passenden Fonds. Mehr als jeder Dritte kann hier keine Antwort liefern.
Der AfW ist mit der ganzen Situation unzufrieden und setzt sich in Brüssel dafür ein, dass Kunden und Vermittler ein weniger aufwändiges und komplexes Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage durchlaufen müssten, berichtet Wirth weiter. „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen“, sagt er.
Jingle
Interessant ist dabei, was die Schlichtungsstelle mit den Beschwerden machte. Abschließend bearbeitet hat sie 2023 eigenen Angaben zufolge 430 Anträge. 412 bearbeitete sie aber derart, dass sie sie ablehnte und dabei auf Paragraf 6 der Finanzschlichtungsstellenverordnung verwies. Für 71 Fälle reichte der Antrag nicht aus. Für den Großteil von 269 Anträgen sah sich die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Immerhin leitete sie 135 Anträge an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle oder eine andere Streitbeilegungsstelle weiter. Beigelegt durch Vergleich oder eine andere Lösung hat sie 51 Fälle. Und 15 Fälle konnte sie nicht schlichten, weil Dinge streitig blieben und/oder nicht geklärt werden konnten.
Der Vergleich mit 2022 zeigt, dass solche Werte offenbar üblich sind. 351 Fälle habe man damals abschließend bearbeitet, heißt es im Bericht (davon noch einige aus den Jahren davor). Und von denen wiederum hat man 303 abgelehnt.
Jingle
Die Vergleicher gingen für die Familie von einem durchschnittlichen Nettomonatslohn hierzulande von 2.400 Euro aus, multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2,1, einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und einem Arbeitstag von acht Stunden. Beim Single fällt der Umrechnungsfaktor weg.
Allein für Versicherungen zahlt eine Familie laut Check24 im Jahr bis zu 6.613 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt sind es bis zu 4.355 Euro. Das Vergleichsportal empfiehlt dabei den Wechsel in günstigere Tarife – verspricht bei einem Wechsel Kosten von nur noch 2.321 Euro – was dem Nettolohn von acht Tagen Arbeit entspreche.
Jetzt kommt das dicke Aber: Der außerordentlich wichtige Hinweis darauf, dass die Altverträge wahrscheinlich bessere Leistungen enthalten, die bei einem Wechsel nur unter dem Gesichtspunkt des Preises verloren gingen, fehlt an dieser Stelle.
Jingle
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden, erklärt er weiter.
Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp 9 Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit. „Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären“, betont Asmussen. Dann drohten den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Daher müsse nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.
Nach Ansicht der Versicherer könnten die derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. „Wir haben aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 167 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 09. Februar 2024.
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Die News der Woche
Woran liegt das? Nun, nach Ansicht des AfW haben einfach andere Themen das grüne verdrängt. Steigende Preise, Wohnungsmangel und geopolitische Risiken wie der Krieg in der Ukraine und die kritische Lage im Nahen Osten seien für viele Menschen wichtiger, glaubt AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth.
Und wie sieht es mit dem Produktangebot aus? Von Vermittlerseite beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte – 47 Prozent bei Finanzanlagen und 48 Prozent bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder Vierte hält das bestehende Produktangebot für zu schlecht. Zur Orientierung bei nachhaltigen Produkten greifen 33 Prozent auf ESG-Ratings etwa von Morningstar zurück, 15 Prozent beziehen sich auf Gütezeichen und -siegel wie das FNG-Siegel. Nur 6 Prozent suchen auf Informationsportalen nach den passenden Fonds. Mehr als jeder Dritte kann hier keine Antwort liefern.
Der AfW ist mit der ganzen Situation unzufrieden und setzt sich in Brüssel dafür ein, dass Kunden und Vermittler ein weniger aufwändiges und komplexes Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage durchlaufen müssten, berichtet Wirth weiter. „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen“, sagt er.
Jingle
Interessant ist dabei, was die Schlichtungsstelle mit den Beschwerden machte. Abschließend bearbeitet hat sie 2023 eigenen Angaben zufolge 430 Anträge. 412 bearbeitete sie aber derart, dass sie sie ablehnte und dabei auf Paragraf 6 der Finanzschlichtungsstellenverordnung verwies. Für 71 Fälle reichte der Antrag nicht aus. Für den Großteil von 269 Anträgen sah sich die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Immerhin leitete sie 135 Anträge an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle oder eine andere Streitbeilegungsstelle weiter. Beigelegt durch Vergleich oder eine andere Lösung hat sie 51 Fälle. Und 15 Fälle konnte sie nicht schlichten, weil Dinge streitig blieben und/oder nicht geklärt werden konnten.
Der Vergleich mit 2022 zeigt, dass solche Werte offenbar üblich sind. 351 Fälle habe man damals abschließend bearbeitet, heißt es im Bericht (davon noch einige aus den Jahren davor). Und von denen wiederum hat man 303 abgelehnt.
Jingle
Die Vergleicher gingen für die Familie von einem durchschnittlichen Nettomonatslohn hierzulande von 2.400 Euro aus, multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2,1, einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und einem Arbeitstag von acht Stunden. Beim Single fällt der Umrechnungsfaktor weg.
Allein für Versicherungen zahlt eine Familie laut Check24 im Jahr bis zu 6.613 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt sind es bis zu 4.355 Euro. Das Vergleichsportal empfiehlt dabei den Wechsel in günstigere Tarife – verspricht bei einem Wechsel Kosten von nur noch 2.321 Euro – was dem Nettolohn von acht Tagen Arbeit entspreche.
Jetzt kommt das dicke Aber: Der außerordentlich wichtige Hinweis darauf, dass die Altverträge wahrscheinlich bessere Leistungen enthalten, die bei einem Wechsel nur unter dem Gesichtspunkt des Preises verloren gingen, fehlt an dieser Stelle.
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Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden, erklärt er weiter.
Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp 9 Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit. „Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären“, betont Asmussen. Dann drohten den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Daher müsse nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.
Nach Ansicht der Versicherer könnten die derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. „Wir haben aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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