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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 172 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 15. März 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
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Die drei Tarif-Varianten – Beihilfe classic, comfort und premium – gibt es mit unterschiedlichen Preis- und Leistungsniveaus. Versicherte profitieren außerdem von digitalen und modernen Gesundheitsservices inklusive Zugang zur Telemedizin.
Mit der R+V als Gesundheitspartner positionieren Sie sich damit als Makler, der seinen Kunden unkompliziert und zeitnah Zugang zu erstklassiger Gesundheitsversorgung ermöglicht. Erfahren Sie mehr auf makler-gesundheit.de/beihilfe
Im Gespräch
Die News der Woche
Wie Stefan Lehmann, Deutschland-Chef der Generali, im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ angibt, soll das Fondsvermögen der Versicherten im Neugeschäft um 0,7 Prozent pro Jahr angehoben werden. Das gilt auch für Verträge, die ab 2021 abgeschlossen wurden. Dieser Schritt senke die Effektivkosten wie von der Bafin gefordert, so Lehmann.
Den Versicherer werde das „einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag pro Jahr“ kosten, so der Generali-Deutschland-Chef weiter. Bei den Vertriebskosten soll dagegen alles beim Alten bleiben. „Wir werden die Provisionen nicht senken“, betonte Lehmann.
Jingle
Aber von vorn: Kern des frisch verabschiedeten „AI Act“ ist die Einstufung der künstlichen Intelligenz in Risikostufen. Je riskanter eine Anwendung ist, desto strenger sind die Regeln.
Jetzt kommt das Aber. Die Versicherer üben Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist“, so Asmussen. „Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter.
Jingle
Denn in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherer die Kosten „für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten“ erstattet, wenn, O-Ton „die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.“
Trotzdem möchte der Versicherer nicht zahlen. Bei der Anmietung eines Wohnmobils stehe die Reisemöglichkeit im Vordergrund. Und es sei auch nicht nachgewiesen, dass das Haus nicht genutzt werden konnte.
Das Oberlandesgericht Köln erteilte diesen Argumenten des Versicherers eine Absage (Urteil vom 05. Dezember 2023, Geschäftszeichen I-9 U 46/23). Die Richter führten aus, dass auch bei einem Wohnmobil im Vordergrund stehe, „dass wechselnde Gäste darin für eine befristete Zeit wohnen, sei es zu Arbeitsaufenthalten oder zu touristischen Zwecken“. Dass man mit einem Wohnmobil auch reisen könne, sei für die Auslegung der Versicherungsbedingungen unerheblich.
Nach Ansicht des OLG war es nicht zumutbar, in dem zwischenzeitlich von Schimmel befallenen Haus mit einem einjährigen Kind zu wohnen, in dem zeitweise auch kein Strom und Wasser vorhanden waren.
Jingle
Den Grünen gehe es in dem zehn Punkte langen Schreiben darum, Verbraucher vor unseriösen Praktiken im Internet zu schützen. Influencer sollen demnach für bestimmte Produkte nicht mehr werben dürfen. Beispiele sind medizinische, aber auch die erwähnten Finanzprodukte. Ebenso soll es Werbeverbot für Glücksspiel und ungesunde Lebensmittel geben.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den Markt der Finfluencer bereits auf dem Schirm. So warnt sie beispielsweise vor Anlagetipps in den sozialen Medien und gibt ihrerseits Tipps zum Vorbeugen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 172 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 15. März 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Im Gespräch
Die News der Woche
Wie Stefan Lehmann, Deutschland-Chef der Generali, im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ angibt, soll das Fondsvermögen der Versicherten im Neugeschäft um 0,7 Prozent pro Jahr angehoben werden. Das gilt auch für Verträge, die ab 2021 abgeschlossen wurden. Dieser Schritt senke die Effektivkosten wie von der Bafin gefordert, so Lehmann.
Den Versicherer werde das „einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag pro Jahr“ kosten, so der Generali-Deutschland-Chef weiter. Bei den Vertriebskosten soll dagegen alles beim Alten bleiben. „Wir werden die Provisionen nicht senken“, betonte Lehmann.
Jingle
Aber von vorn: Kern des frisch verabschiedeten „AI Act“ ist die Einstufung der künstlichen Intelligenz in Risikostufen. Je riskanter eine Anwendung ist, desto strenger sind die Regeln.
Jetzt kommt das Aber. Die Versicherer üben Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist“, so Asmussen. „Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter.
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Denn in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherer die Kosten „für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten“ erstattet, wenn, O-Ton „die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.“
Trotzdem möchte der Versicherer nicht zahlen. Bei der Anmietung eines Wohnmobils stehe die Reisemöglichkeit im Vordergrund. Und es sei auch nicht nachgewiesen, dass das Haus nicht genutzt werden konnte.
Das Oberlandesgericht Köln erteilte diesen Argumenten des Versicherers eine Absage (Urteil vom 05. Dezember 2023, Geschäftszeichen I-9 U 46/23). Die Richter führten aus, dass auch bei einem Wohnmobil im Vordergrund stehe, „dass wechselnde Gäste darin für eine befristete Zeit wohnen, sei es zu Arbeitsaufenthalten oder zu touristischen Zwecken“. Dass man mit einem Wohnmobil auch reisen könne, sei für die Auslegung der Versicherungsbedingungen unerheblich.
Nach Ansicht des OLG war es nicht zumutbar, in dem zwischenzeitlich von Schimmel befallenen Haus mit einem einjährigen Kind zu wohnen, in dem zeitweise auch kein Strom und Wasser vorhanden waren.
Jingle
Den Grünen gehe es in dem zehn Punkte langen Schreiben darum, Verbraucher vor unseriösen Praktiken im Internet zu schützen. Influencer sollen demnach für bestimmte Produkte nicht mehr werben dürfen. Beispiele sind medizinische, aber auch die erwähnten Finanzprodukte. Ebenso soll es Werbeverbot für Glücksspiel und ungesunde Lebensmittel geben.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den Markt der Finfluencer bereits auf dem Schirm. So warnt sie beispielsweise vor Anlagetipps in den sozialen Medien und gibt ihrerseits Tipps zum Vorbeugen.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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