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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Und damit wären wir im Prinzip schon bei der Neugestaltung der Provisionsregelung in der Lebensversicherung und Restschuldversicherung angelangt. Das Vorhaben kam im politischen Berlin seit einigen Monaten überhaupt nicht mehr voran. Zu verhärtet erschienen die Fronten innerhalb der Regierungskoalition. Nun aber hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium einen neuen Vorstoß unternommen – und einen bislang noch inoffiziellen Referentenentwurf zu Papier gebracht. Und dieser „hat es in sich“, wie etwa der Versicherungswissenschaftler Matthias Beenken meint.
Was steht also drin? Nun, der Entwurf sieht vor, dass die Abschlussprovision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen künftig auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt wird. Soweit so unstrittig. Denn dieser Vorschlag ist von der Branche im Grunde erwartet worden und diente gewissermaßen als Friedensangebot an die SPD, wenn im Gegenzug die Lebensversicherung in Ruhe gelassen würde. Doch diese Hoffnung scheint nun merklich getrübt, denn das Ministerium möchte laut Entwurf auch den Begriff von Abschluss- und Bestandsprovision neu definieren. Und das wäre eine „ziemlich dicke Kröte“, die der Vertrieb aller Versicherungssparten zu schlucken hätte, wie Experte Beenken im „Versicherungsmagazin“ berichtet.
Konkret sorgt die geplante Neufassung des Paragrafen 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für gehörigen Zündstoff. Denn dieser enthält die besagte Neudefinition der Abschlussprovision. Und eben jener Passus folgt gewissermaßen der Devise „alles in einen Topf“, sprich unter „Abschlussprovisionen“ sollen künftig auch Bestandsprovisionen subsumiert werden – zumindest dann, wenn diese nur für den Fortbestand des Vertrages gezahlt werden. Bestandsprovisionen würden dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen fließen, etwa für „spezifische Dienstleistungen“, die ein Vermittler gegenüber dem Versicherer erbringt.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich dann auch über den Entwurf regelrecht entsetzt: „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, erklärte ein verärgerter BVK-Präsident Michael Heinz am 4. Februar in einer Stellungnahme. Weiter moniert Heinz, dass das Ministerium durch den Paragrafen 32a auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren wolle. „Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren“, so die Erkenntnis des BVK.
Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ist irritiert – er spricht gar von einem „absoluten Dammbruch“. Seine Begründung: „Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden“, schimpft Wirth. Und weiter: „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen.“ Eben ganz im Sinne „von hinten durch die Brust ins Auge“.
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Der Rechtstipp
Die News der Woche, Teil 2
Weitere 40 Prozent der Befragten sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten. Gab es doch eine, lautete diese am häufigsten „allgemein steigende Kosten in der Gesundheitswirtschaft“ oder „höhere Kosten für medizinische Behandlungen“. Diese Werte sollten in der Branche dafür sorgen, dass man „dem Kundendialog mehr Aufmerksamkeit schenkt“, findet Ralf Pispers, Geschäftsführer der Personal Business Machine. Denn: Laut der Umfrage würde sich ein besserer Dialog mit den Versicherten durchaus lohnen. Immerhin 61 Prozent der Befragten geben nämlich an, dass sie eine ausführliche Erklärung der Beitragsanpassung „eher“ oder „auf jeden Fall“ von einem Wechsel abhalten würde.
Zudem sei eine „crossmediale Ansprache über verschiedene Kanäle“ von den Kunden gewünscht und möglich, so Pispers weiter. „Immerhin haben sich rund die Hälfte der Versicherten über ein Online-Portal oder eine App bereits bei ihrer Krankenversicherung registriert.“ Die Studie zeigt aber: Nach wie vor setzen die meisten Versicherer noch auf die Kommunikation per Brief. 77 Prozent der Versicherten erhielten die Nachricht ihrer Beitragserhöhung auf diesem Weg. Da geht also noch deutlich mehr, liebe Krankenversicherer.
Das Schwerpunktthema
Damit sind wir am Ende der Folge 29 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, Ihnen hat der Themenmix gefallen. Wenn Sie Themenwünsche haben oder einen Wunsch-Kandidaten für ein Interview, dann schreiben Sie uns das. Einfach ne Mail schicken an [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Und damit wären wir im Prinzip schon bei der Neugestaltung der Provisionsregelung in der Lebensversicherung und Restschuldversicherung angelangt. Das Vorhaben kam im politischen Berlin seit einigen Monaten überhaupt nicht mehr voran. Zu verhärtet erschienen die Fronten innerhalb der Regierungskoalition. Nun aber hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium einen neuen Vorstoß unternommen – und einen bislang noch inoffiziellen Referentenentwurf zu Papier gebracht. Und dieser „hat es in sich“, wie etwa der Versicherungswissenschaftler Matthias Beenken meint.
Was steht also drin? Nun, der Entwurf sieht vor, dass die Abschlussprovision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen künftig auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt wird. Soweit so unstrittig. Denn dieser Vorschlag ist von der Branche im Grunde erwartet worden und diente gewissermaßen als Friedensangebot an die SPD, wenn im Gegenzug die Lebensversicherung in Ruhe gelassen würde. Doch diese Hoffnung scheint nun merklich getrübt, denn das Ministerium möchte laut Entwurf auch den Begriff von Abschluss- und Bestandsprovision neu definieren. Und das wäre eine „ziemlich dicke Kröte“, die der Vertrieb aller Versicherungssparten zu schlucken hätte, wie Experte Beenken im „Versicherungsmagazin“ berichtet.
Konkret sorgt die geplante Neufassung des Paragrafen 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für gehörigen Zündstoff. Denn dieser enthält die besagte Neudefinition der Abschlussprovision. Und eben jener Passus folgt gewissermaßen der Devise „alles in einen Topf“, sprich unter „Abschlussprovisionen“ sollen künftig auch Bestandsprovisionen subsumiert werden – zumindest dann, wenn diese nur für den Fortbestand des Vertrages gezahlt werden. Bestandsprovisionen würden dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen fließen, etwa für „spezifische Dienstleistungen“, die ein Vermittler gegenüber dem Versicherer erbringt.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich dann auch über den Entwurf regelrecht entsetzt: „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, erklärte ein verärgerter BVK-Präsident Michael Heinz am 4. Februar in einer Stellungnahme. Weiter moniert Heinz, dass das Ministerium durch den Paragrafen 32a auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren wolle. „Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren“, so die Erkenntnis des BVK.
Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ist irritiert – er spricht gar von einem „absoluten Dammbruch“. Seine Begründung: „Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden“, schimpft Wirth. Und weiter: „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen.“ Eben ganz im Sinne „von hinten durch die Brust ins Auge“.
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Der Rechtstipp
Die News der Woche, Teil 2
Weitere 40 Prozent der Befragten sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten. Gab es doch eine, lautete diese am häufigsten „allgemein steigende Kosten in der Gesundheitswirtschaft“ oder „höhere Kosten für medizinische Behandlungen“. Diese Werte sollten in der Branche dafür sorgen, dass man „dem Kundendialog mehr Aufmerksamkeit schenkt“, findet Ralf Pispers, Geschäftsführer der Personal Business Machine. Denn: Laut der Umfrage würde sich ein besserer Dialog mit den Versicherten durchaus lohnen. Immerhin 61 Prozent der Befragten geben nämlich an, dass sie eine ausführliche Erklärung der Beitragsanpassung „eher“ oder „auf jeden Fall“ von einem Wechsel abhalten würde.
Zudem sei eine „crossmediale Ansprache über verschiedene Kanäle“ von den Kunden gewünscht und möglich, so Pispers weiter. „Immerhin haben sich rund die Hälfte der Versicherten über ein Online-Portal oder eine App bereits bei ihrer Krankenversicherung registriert.“ Die Studie zeigt aber: Nach wie vor setzen die meisten Versicherer noch auf die Kommunikation per Brief. 77 Prozent der Versicherten erhielten die Nachricht ihrer Beitragserhöhung auf diesem Weg. Da geht also noch deutlich mehr, liebe Krankenversicherer.
Das Schwerpunktthema
Damit sind wir am Ende der Folge 29 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, Ihnen hat der Themenmix gefallen. Wenn Sie Themenwünsche haben oder einen Wunsch-Kandidaten für ein Interview, dann schreiben Sie uns das. Einfach ne Mail schicken an [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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